Mein Thema hat mehrere Aspekte, ich hoffe, ich bin in diesem Forumsbereich richtig...
Ich möchte als lediger Mann einer befreundeten ledigen Frau durch eine private Samenspende zu einer Schwangerschaft verhelfen. Wir haben uns bereits sehr ausführlich damit auseinander gesetzt, streben definitiv keine Partnerschaft an (sie hetero, ich schwul). Ich möchte keine umfassende Vaterfunktion übernehmen, sondern eher eine begleitende "Onkelfunktion" (Begriff aus Co-Parenting-Modellen). Dementsprechend würde ich auch auf das Sorgerecht verzichten - und müsste dann von mir aus auch nicht zwingend die Vaterschaft anerkennen.
Die Frau hat sich beraten lassen und ihr wurde gesagt, dass es möglich sei, durch einer notariell abgesegneten Vereinbarung den Kindsvater/Erzeuger, der von sich aus auf von Unterhaltspflichten zu befreien. Ich habe allerdings gelesen, dass ein solcher Vertrag rechtlich nicht bindend ist, weil er gegen das deutsche Sorgerecht verstößt. Außerdem ist sie der Ansicht, dass eine solche Vereinbarung erst nach der Zeugung getroffen werden kann - das halte ich für falsch und zu unsicher, was ist, wenn einer sich nicht an die vorher mündlich getroffenen Absprachen hält?
In dem Zuge beschäftigt mich auch die Frage, inwieweit ich über die "Onkelfunktion" letztendlich dann doch mit der Vaterschaft belangt werden kann, wenn ich Kontakt zu dem Kind pflegen würde.
Jemand Ahnung? Tipps, vielleicht sogar mit Quellen?