Hallo,
ich lebe seit fast vier Jahren getrennt und habe vor ein paar Monaten die Scheidung eingereicht. Mit Ankündigung mich scheiden lassen, wurde ebenfalls vor paar Monaten Trennungsunterhalt verlangt. Meiner anwaltlichen Vertretung habe ich meine üblichen letzten Verdienstbescheinigungen (wg. Gerichtskostenberechnung) eingereicht und der errechnete Unterhalt zahle ich nun. Mit Entsetzen muss ich nun nach ein bisschen "Internet" feststellen, dass ich wahrscheinlich deutlich zu viel bezahle, weil sich ein beachtlicher Karriersprung in der Trennungszeit ereignet hat, der anscheinend nicht berücksichtigt werden muss. Beim Anwaltstermin wurde trotz der langen Trennungszeit, nicht nach der beruflichen Entwicklung gefragt.
Kann der Unterhalt sofort für die Zukunft geändert werden?
Sollte man den Anwalt, der schon einen hohen Vorschuss erhalten hat, wegen nicht ausreichender Kompetenz wechseln (es gab noch andere "Irritationen")?
Kann man den Anwalt wegen unterlassener Informationsbeschaffungspflicht in Regress nehmen, oder scheitert das schon an der Beweisführung?