Bausparvertrag - Zugewinnausgleichsverzicht

  • Hallo zusammen,


    Meine Exfrau und ich haben unsere gemeinsame Immobilie veräußert und es ist soweit alles erledigt.

    Finanziert wurde die Immobilie damals mittels eines vorfinanzierten Bausparvertrag, den wir gemeinsam abgeschlossen haben.

    Ich bin nachweislich der alleinige Einzahler des Vertrages gewesen.

    In unserer notariellen Scheidungsfolgevereinbarung haben wir einen Zugewinnausgleichsverzicht festgehalten.

    Wem gehört das Guthaben ?


    Danke schonmal für eure Antworten !

    Grüße

  • Hallo Mogadischu,

    Ich bin nachweislich der alleinige Einzahler des Vertrages gewesen.

    Das spielt keine Rolle, wenn ihr eine Zugewinngemeinschaft wart.


    Es sind also keine Schulden mehr aus der Finanzierung für die Immo zu tilgen?


    Wenn also das angesparte Bausparguthaben nicht mehr benötigt wird, dann sehe ich hier formell eine 50/50 Quote.

    In unserer notariellen Scheidungsfolgevereinbarung haben wir einen Zugewinnausgleichsverzicht festgehalten.

    Wurde vorher über das Bausparguthaben gesprochen?


    Gruß


    frase

  • Hallo Frase,


    Danke für deine Antwort.

    Schulden sind keine mehr zu tilgen und es steht nur noch der Bausparvertrag im Raume.

    Über das Guthaben wurde bisher nicht gesprochen, da meine Exfrau darüber gar nicht Bescheid weiß.

    Liegt daran, daß sie sich nicht dafür interessiert und auch keine Ahnung über die Finanzierungsart hat.


    Grüße

  • Hi,


    wenn der Bausparvertrag während der Ehe angespart worden ist, dann ist es einerlei, aus wessen Einkommen er angespart wurde. Er fällt zugewinntechnisch in das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen. Wenn der notarielle Vertrag eine abschließende Regelung darstellt für alles, dann musst du nichts teilen. Wenn in dem not. Vertrag allerdings eine Aufzählung enthalten ist oder durch andere Elemente nur den Charakter einer Teilregelung hat, dann ist noch zu teilen. Vielleicht ergibt sich auch was aus dem Bausparvertrag.


    Herzlichst


    TK