Hallo zusammen,
Bitte um Entschuldigung für die Eröffnung eines neuen Threads, aber ich benötige eine Antwort.
Es geht um den Trennungsunterhalt den ich meiner Exfrau zahle. Sie hat jetzt in der Trennungszeit ihre Arbeit aufgestockt und meiner Meinung nach müsste der Trennungsunterhalt neu berechnet werden.
Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ich mit der Trennungsvereinbarung nicht in die @#$% gegriffen habe.
Hier der genaue Wortlaut:
Für die Dauer unseres Getrenntlebens treffen wir in Ausgestaltung des gesetzlichen Anspruchs folgende Unterhaltsvereinbarung:
Ab dem nächsten Monatsersten verpflichte ich, der Ehemann, mich dazu, an meine Ehefrau Trennungsunterhalt i. H. v. 515 Euro monatlich zu zahlen.
Der jeweilige Unterhaltsbetrag ist im Voraus je zum Ersten eines jeden Monats zur Zahlung fällig und auf das Konto der Ehefrau zu zahlen. Auf Zwangsvollstreckungsunterwerfung wird nach Belehrung verzichtet.
Der Notar hat uns darauf hingewiesen, dass der gesetzliche Anspruch auf Trennungsunterhalt nicht, auch nicht teilweise, vertraglich ausgeschlossen werden kann und dass dem entgegenstehende Vereinbarungen nichtig sind. Durch die vorgenannte Vereinbarung werden etwaige weitergehende Ansprüche des unterhaltsberechtigten Ehegatten nicht berührt.
Es wurde im Vorfeld von keiner Stelle berechnet. Wir einigten uns auf diese Summe.
Liebe Grüße