Kindesunterhalt abzugsfähig vom Kreditabtrag

  • Hallo, ich hab eine Frage, im Internet findet sich keine konkrete Antwort.


    Habe zwei Kinder, wohnen im gemeinsamen Haus von meinem Ex-Partner. Ich zahle den kompletten Kredit, die Absprache bis jetzt war, dass ich dafür keinen Kindesunterhalt zahlen muss. Nun wird mir vorgeworfen, dass ich den kompletten Kindesunterhalt nachzahlen müsse, obwohl ich die komplette Kosten für das gemeinsame Haus getragen habe, die sogar höher sind.

    Das ganze lief nun 1,5 Jahre so, es kommt auf mich grad eine hohe Summe zu, die ich nachzahlen soll und nichts anrechnen darf. Mein Expartner hatte ja einen sehr netten Wohnvorteil....


    Angeblich ist der Kindesunterhalt unantastbar und ich habe alles "umsonst" freiwillig gezahlt. Ist dies wirklich so?


    Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

  • Hallo Candy,


    Kindesunterhalt ist zahlbar ab dem Zeitpunk an dem er gefordert wurde.


    Wenn dein Ex nicht nachweisen kann Unterhalt von dir gefordert zu haben, dann musst du nichts


    rückwirkend zahlen. Wenn er jetzt Unterhalt fordert, musst du ab jetzt Unterhalt zahlen.


    Das mit dem Kredit müsst ihr neu regeln.


    edy

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  • Danke für dein Antwort Edy,


    der Kindesunterhalt wurde angefordert. Also hat die mündliche Absprache, alle Kosten fürs Haus zu tragen überhaupt kein Gewicht. Ich habe sogar mehr gezahlt, als Kindesunterhalt gezahlt hätte werden müssen. Monatelang nach der ersten Forderung sich nicht mehr gemeldet.

  • Hallo Candy,


    Ja, dann wirst du den KU nachzahlen müssen.


    Der Hauskredit wird aber sicher mitberücksichtigt ( wenn es so ausgemacht war).


    Ich rate dir zu einem Beratungsgspräch bei einem Fachanwalt für Familienrecht. (ca. 200€).


    edy.

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