Hallo,
ich zahle für meine beiden Kinder aus erster Ehe Kindesunterhalt und den zahle ich auch gerne. Ich habe seit einem Jahr ein weiteres Kind mit meiner neuen Partnerin. Ich war dann nach Geburt beim Jungendamt und habe den Unterhalt neu berechnen lassen. Es hat sich keine Änderung ergeben. Ich hatte gelesen, dass man evtl. eine Stufe runtergestuft werden kann.
Jetzt sind wir am überlegen, ob wir einen Partnerschaftsvertrag abschließen.
Hier meine Frage:
Wenn wir per Partnerschaftsvertrag einen Unterhalt zusichere und unserem gemeinsamen Kind, wird das dann beim Unterhalt für meine beiden ersten Kinder irgendwie berücksichtigt?