Guten Tag z`samma,
ich wurde in einem anderen Thread ja schon ganz ausführlich, verständlich und kompetent beraten und möchte zur besseren Übersicht und eigenem Verständnis eine Frage zum Ablauf der "Etappe - Vaterschaftsanfechtung" in einem neuen Thread stellen.
Ich würde mich auch hier wieder über leicht verständliche Antworten freuen, da ich natürlich vorab schon etwas recherchiert habe, mein Denken aber manchmel zu "schlicht" ist, um dem Meisten zu folgen.
Und zwar geht es um den Ablauf einer Vaterschaftsanfechtung (bzw. dem Versuch) nach Ablauf der 2 Jahres-Frist.
Part 1:
Die Mutter des Kindes (26 Monate alt) möchte also, dass der biologische Vater die VS anerkennt beim Jugendamt (noch ist es der Ehemann (getrennt seit vielen Jahren), welcher bis jetzt die VS noch nicht angefochten hat - trotz Kenntnis der Umstände die gegen die eigene VS sprechen seit Beginn der Geburt (auch schon seit der Schwangerschaft)). Der biologische Vater wird dieses nicht freiwillig tun, da er trotz grundsätzlich verantwortungsvollem Handeln, über eine List zum Vater wurde (das ist aber eine ganz andere Geschichte, daher rücke ich diese nicht weiter in den Fokus). Er wird dies also, solange es möglich ist, verweigern!!!
Part 2:
Für mein Verständnis geht also der juristische Vater (noch Ehemann) nach Vollzug der Scheidung (läuft noch) zum Familiengericht und stellt einen Antrag auf Vaterschaftsaberkennung richtig? Das heisst, er wird dann wohl ne Speichelprobe abgeben müssen - ebenso wie das Kind, richtig? Frage hierzu: Wird vor diesem "Speichelabgabeprozess" geprüft ob er überhaupt noch ein Recht auf Anfechtung hat oder hat das Eine mit dem Anderen nichts zutun?
So, ich vermute / hoffe / glaube, dass es nun zu keinem weiteren Part mehr kommen wird, da ja "eigentlich" die Anfechtungsfrist abgelaufen ist. In welchem Moment des Schritt 2 würde dies festgelegt sein/werden? Wird beispielsweise vorab ein Antrag auf Vaterschaftsanfechtung durch den juristischen Vater gestellt und dieser genehmigt / abgelehnt??...und dann isses erledigt? Oder wird alles abgewickelt und am Ende eine Verhandlung stattfinden, in welcher der Antrag zugelassen / abgelehnt wird? Kürzer gefragt: WANN/WIE erfährt der juristische Vater, dass er die VS nicht mehr anfechten kann - oder er dies tun kann?
Eine weitere Frage, unabhängig von o.g. ...ab welchem Zeitpunkt ist dem biologischen Vater anzuraten, sich juristischen Beistand zu suchen - da dieser der eigenen Vaterschaft aus nachvollziehbaren Gründen definitiv niemals zustimmen möchte? Ich nehme an, momentan ist ihm anzuraten, gar nichts zutun, oder?
Ich würde mir gern vorbehalten, nach einer Antwort optional weiterführende Nachfragen zu stellen. Das macht es sicher auch einfacher für den/die Hilfesteller.
Ich bedanke mich vorab für eure Mühe.
Freundliche Grüße
Povi
P.s. Ich kenne die Argumente bzgl. Verantwortung eines biologischen Vaters usw, wenn dieser ein Kind "in die Welt setzt" ...bin grundsätzlich genau der gleichen Meinung, nur in diesem Fall ist die Situation aber eine "spezielle". Daher bitte ich, dies nicht zum Thema dieses Threads zu machen. Vielen Dank dafür.