Minijob bei Kindesunterhalt (Unterhaltsvorschuss)

  • Hallo, mein Sohn ist 16 Jahre alt und besucht die 8 Klasse an einer Gemeinschaftsschule. Ich beziehe Unterhaltsvorschuss für Ihn da meine Ex-Frau keine Zahlungen leisten kann. Er möchte jetzt gerne einen Minijob bei Lidl anfangen. Verdienst maximal 450 Euro im Monat. Wird dieses Einkommen auf den Kindesunterhalt angerechnet. Für eine qualifizierte Antwort wäre ich dankbar.

  • Dennis1980

    Hat den Titel des Themas von „Minijob bei Kindesunterhalt“ zu „Minijob bei Kindesunterhalt (Unterhaltsvorschuss)“ geändert.
  • OK. Die Dame die den Unterhalt beim Landratsamt bearbeitet meinte ich müsse es auf jeden Fall angeben und dann könne Sie den Unterhalt neu berechnen.

  • Hi, da verwechselt die Dame vom Landratsamt was. Wenn es um Verdienst aus einem Ausbildungsverhältnis geht, dann sieht es anders aus, dieser Verdienst wird anteilig angerechnet. Angeben sollte man den Verdienst, klar. Aber auch rüberbringen, dass der überobligatorisch ist. M.E. müsste es langen, wenn man den Vertrag vorlegt, aus welchem hervorgeht, dass es sich um einen Nebenjob, eine geringfügige Beschäftigung handelt mit maximal 450 €.


    TK

  • Es spielt beim Unterhaltsvorschuss (anders als beim zivilrechtlichen Unterhaltsanspruch) keine Rolle, wie hoch der Verdienst ist. Solange das Kind die Schule besucht, darf ausnahmslos nichts angerechnet werden, auch nicht, wenn das Kind sehr hohe Einkünfte hätte.