Aufsichtspflicht bei gemeinsamem Sorgerecht

  • Hallo,
    mein Sohn (15 Jahre) lebt bei seinem Vater, es besteht gemeinsames Sorgerecht. Leider erfahre ich sowohl vom Vater als auch vom Sohn nichts über die Freizeitgestaltung etc. meines Sohnes.
    Ich kann somit meiner Aufsichtspflicht nicht nachkommen.
    Da mein Sohn sich bekanntlich häufig ohne seinen Vater auf öffentlichen Veranstaltungen aufhält (auch nach 0 Uhr) meine Frage:
    Falls er hier z.B. von der Polizei kontrolliert wird o.ä. - kann ich dann zur Verantwortung gezogen werden bzw. was passiert?

  • Hallo,


    die konkrete Aufsichtspflicht für das Kind hat derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt, der es tatsächlich betreut. Das andere Elternteil hat nur dann eine Aufsichtspflicht, wenn das Kind auch tatsächlich bei ihm ist.


    Hat in einem Fall wie deinem der Vater dem Kind den Aufenthalt auf einer öffentlichen Veranstaltung erlaubt, so trägt er allein die Verantwortung. Wenn du meinst, dass das dem Wohl deines Kindes widerspricht, solltest du dich mit dem Vater in Kontakt setzen. Das geht auch über das Jugendamt.


    Gruss


    Heidrun