Hallo,
ich, unverheiratet, eigene Immobilie und habe neben den Zinsen- und Tilgungsraten stets (auch vor der Trennung) eine jährliche freiwillige Sondertilgung (im Darlehnsvertrag vereinbart) vorgenommen.
Kann diese Sondertilgung auch nach der Trennung für den Kindesunterhalt berücksichtigt werden (beim Wohnwert oder für die Altersvorsorge).
Grüße aus Hamburg und frohe Festtage!