Guten Tag,
ich sehe, die Frage zum Thema "Dauer des Unterhalts" ist ein Dauer-Brenner und immer sehr individuell zu betrachten, jedoch haben mir andere Posts noch keine Antwort gebracht.
Daher meine Frage:
Nach 7 Jahren Ehe und absolvierten Trennungsjahr wollen wir, um Kosten zu sparen, eine einvernehmliche Scheidung einreichen
Das Jugendamt hat zum Zeitpunkt der Trennung den Kindes und Trennungsunterhalt berechnet, den ich für Frau und zwei Kinder zahle.
Der Umgang mit den Kindern ist ebenfalls geregelt, ich habe sie jedes zweite Wochenende bei mir
Mein Einkommen liegt bei ca. 3600 Netto und ich zahle ca. 1600 Trennungs/Kindesunterhalt.
Da meine Frau die letzten 2 Jahre nach der Geburt des zweiten Kindes in Elternzeit war, hat sie aktuell kein Einkommen und tritt ihre Stelle erst wieder Mitte nächsten Jahres an.
Was ich nicht verstehe, ist, wann und wie denn die Dauer des nachehelichen Unterhalts festgelegt wird. Im Grunde sind wir uns ja einig, dass ich den Betrag weiterhin zahle, bis sie wieder ein Einkommen erzielt. Ab dann müsste der nacheheliche Unterhalt ja angepasst werden, oder irre ich da? Wer bestimmt zudem, wie lange überhaupt Unterhalt gezahlt werden muss und ist eine einvernehmliche Scheidung überhaupt möglich, wenn man sich darüber im Unklaren ist?
Vielen Dank!