Guten Tag.
Ich habe eine Frage zum unterhaltsrechtlichen Einkommen bei Kindesunterhalt.
Wird der Durchschnitt des Nettojahreseinkommen auch zugrunde gelegt, wenn es im Jahr Berufswechel (Angestelltenverhältnis) und Phasen der Arbeitslosigkeit gab, oder wird in dem Fall jeder Monat separat gerechnet?
Viele Grüße, Henry