Hallo allerseits,
ich habe eine Frage bezüglich der Unterhaltsverpflichtung gegenüber meines Sohnes.
Mein mittlerweile 18-jähriger Sohn macht seit August 2020 an einer beruflichen Schule in Sachsen eine Ausbildung
zum "Sozial-Assistenten" ohne Vergütung.
Diese Ausbildung dauert 2 Jahre und würde dann im August 2022 enden.
In einem Brief teilte mir mein Sohn mit, dass er die Ausbildung zum Sozial-Assistenten benötigt, um dann umgehend eine Ausbildung
zum Erzieher anzuschließen.
Laut Gesetz heißt es ja, dass der Unterhaltsanspruch bis zur Beendigung der ersten Berufsausbildung besteht.
Ich bin jetzt etwas verunsichert. Gilt dann die Ausbildung zum Sozial-Assistenten als abgeschlossene Ausbildung
oder muss ich auch während der nachfolgenden Erzieherausbildung weiter Unterhalt zahlen?
Laut Definition ist der Beruf des Sozial-Assistenten ein eigenständiger Beruf, der nach 2 Jahren schulischer Ausbildung an der
Berufsschule abgeschlossen ist.
Sorry, falls ich das Offensichtliche hier vielleicht nicht sehe. Bin um jede Auskunft dankbar.
Vielen Dank für die Hilfe und viele Grüße,
Oli