Kindesunterhalt ab 18 Jahren

  • Hallo zusammen,


    in bin neu hier bei euch im Forum und möchte mich kurz vorstellen.

    Ich bin 46 Jahre alt und komme aus NRW.


    Hier meine/unsere Situation. Mein Sohn ist im Sommer letzten Jahres 18 geworden.

    Mein Sohn lebt schon seid einigen Jahren (14 Jahre bereits) bei seiner Mutter und wir haben uns darauf geeinigt,

    dass ich den Unterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle bezahle. Die Mutter meines Sohnes bekommt das

    volle Kindergeld ausgezahlt. Aus diesem Grund ziehe ich die Hälfte des Betrages immer von meinen

    Zahlungen ab.


    Jetzt habe ich in die D´dorfer Tabelle geschaut und gesehen, dass ich das komplette Kindergeld

    von meinen Zahlungen "abziehen" kann. Nicht, dass ich das auch mache, aber ich verstehe nicht,

    warum das so ist. Ich habe mir das Thema im Internet durchgelesen und verstehe es einfach nicht :-(


    Kann mir jemand vielleicht kurz erkären, warum das so ist?


    Denn, im Alter werden die "Antsprüche" des Kindes doch immer höher und die D´Tabelle steigt ja Jahr

    für Jahr immer weiter an. Und jetzt verstehe ich nicht, warum ich ab 18 auf einmal weniger zahlen muss.


    Nur nochmal zur Erklärung, wir verstehen uns alle sehr gut! Mein Sohn ist regelmäßig bei mir und wir haben

    ein sehr gutes Verhältnis! Und ich zahle auch gerne für ihn!!!


    Ich bedanke mich im Voraus bereits vielmals!


    Gruß, Addy

  • Hallo Addy,


    neben dem KG ist nun auch die Mutter mir im Boot.


    Daher werden eure bereinigten Einkommen addiert und erst dann in die Dt. geschaut.

    Zu beachten ist dabei auch, dass jetzt der Unterhaltsanspruch entsprechen den Einkommen der Eltern gewichtet wird und dein Sohn direkt den Barunterhalt bekommen sollte. Auch eigenes Einkommen des Sohns würde zu berücksichtigen sein.


    Gruß


    frase

  • Hallo Addy


    vorweg: ab 18 sind beide Elternteile barunterhalts pflichtig.


    Bei nichtvolljährigen ist es so: Es wird ein Bedarf ermittelt ( nach Alter des Kindes, und Einkommen des Zahlungspflichtigen) , wie in der DT.


    Da das Elternteil, bei dem das Kind wohnt das volle Kindergeld erhält, darf der Zahlungspflichtige das halbe Kindergeld vom Bedarf abziehen. (er holt sich also die Hälte des KG von der Mutter zurück).


    edy

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  • Vielen Dank erstmal für eure Antworten!


    Um mir das besser vorzustellen und ob ich es jetzt richtig verstanden haben:


    - Situation vor dem 18 Lebensjahr meines Sohnes:

    Ich habe ein Netto-Gehalt von X Euro und schaue unter dem Alter unseres Sohnes in die DT und habe da

    eine Summe Y von der ich das halbe Kindergeld abziehen darf und überweise es der Mutter, bei der unser

    Sohn lebt.


    Die Mutter kümmert sich um die Miete, die Kleidung, die Verpflegung und den "Rest". (Ich weiß, es gibt Dinge,

    wie Zahnspangen und Brillen, wo man sich alt Unterhaltpflichtiger beteiligen muss)


    - Situation ab dem 18 Lebensjahr meines Sohnes:

    Das Netto-Gehalt von Mutter und Vater wird addiert und man schaut dann wieder in die DT und überweißt

    dem Sohn die dort angegebene Summe, von der aber das komplette Kindergeld abgezogen werden kann,

    weil unser Sohn bereits das Kindergeld von der Familienkasse komplett bekommen hat. Ist das so richtig?

    Wenn ja, frage ich mich, wie das dann "geteilt" wird.


    Oder schaut jeder der beiden Elternteile separat in die DT Tabelle?

    Mutter zahlt Summe X - halbes Kindergeld an den Sohn

    Vater zahlt Summer X - halbes Kindergeld an den Sohn

    Familienkasse zahlt volles Kindergeld an den Sohn


    Sorry, wenn ich so blöd frage :(

  • Hallo Addy,


    die Tabelle zeigt nicht das Netto, sondern das bereinigte Netto.


    Das Netto jedes Elternteils muss zunächst bereinigt werden.


    Dann werden beide bereinigte Netto zusammen gezählt und der Bedarf ermittelt. Dann wird das volle KG abgezogen (KG erhält das Kind). Der Rest wird gequotelt ( auf beide Eltern aufgeteilt).


    Jedem Elternteil muss aber der Selbstbehalt bleiben.


    edy

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  • Hallo Addy,


    geqequotelt bedeutet, dass jeder nach seinem Anteil an dem zu berücksichtigenden Gesamteinkommen, nun seinen Anteil zahlt.


    Hier ein Beispiel dazu:

    Gesamteinkommen der Eltern 4000€,


    davon Anteil der Mutter 1500€ und Vater 2500€


    Dann müsste die Mutter 37,5% und der Vater 62,5% vom ermittelten Unterhaltsbetrag zahlen.


    Da ab 18 auch die Mutter baruntehaltspflichtig ist, gibt es da immer anfänglich Unklarheiten.


    In der Praxis zahlt die Mutter oft keinen Barunterhalt, weil ja das Kind bei ihr lebt und Sie die Lebenshaltungskosten trägt.

    Für die Berechnung ist aber das Einkommen der Mutter und ihr Anteil von Bedeutung, da sich nur so der korrekte Anteil des Vaters ermitteln lässt.


    Gruß


    frase

  • Vielen lieben Dank euch beiden. Ihr habt für mich "Licht ins Dunkel" gebracht!


    Ich denke, dass es auch nicht so einfach zu verstehen ist, aber das habe ich jetzt :-)


    Besten Dank nochmal und weiterhin eine schöne Woche.


    Gruß, Addy