Liebes Forum,
Ich habe hier schon zahlreiche tolle Informationen entnehmen können und bin auch schon inhaltlich deutlich weiter. Danke dafür!
Da das Thema ja im wesentlichen künftig nur noch gut verdienende Minderheiten betrifft, will ich den Fokus auch auf die Zukunft legen - sprich auf die Vorbereitung des Tages X, falls ein Elternteil pflegebedürftig wird und selbst die finanziellen Aufwendungen nicht erbringen kann.
Da ich selbst in einer neuen privaten Situation bin und einen hohen Zugewinnausgleich über einen Kredit finanzieren muss, treibt mich das Thema um. Wahrscheinlich wäre ich ansonsten entspannter. Aber das neue Konstrukt ist doch mit hohen Schulden und auch Unsicherheiten belastet. Pflegeaufwendungen an einen SHT könnten das Konstrukt ins Wanken bringen.
Aktuell steht keine Pflege an, aktuell. Aktuell bin ich auch noch unter der 100000 Euro Grenze.
Hinsichtlich der Eltern will ich nicht spekulieren, wie es weitergeht. Das kann so oder so weitergehen, und ich hoffe, vor allem für sie selbst, dass es noch möglichst lange so funktioniert. Ich empfinde da auch eine moralische Hemmung.
Meine finanzielle Situation wird hingegen in zwei oder auch drei Jahren so aussehen, dass ich über der Grenze liegen darf. Allerdings lediglich das Bruttoeinkommen vor Abzug der Werbungskosten.
ich habe gelernt, von frase und anderen, dass der sicherste Weg darin liegt, die Grenze nicht zu überschreiten. Dies kann auch einen gewissen Zeitraum funktionieren, vor allem über die Werbungskosten. Dies bedarf einer genauen Steuerung, birgt auch Unsicherheiten. Sowohl was die Anerkennung durch den Sozialhilfe Träger betreffen kann als auch der einjährige Zeitraum, ob er sich auf Steuerjahr bezieht oder die letzten zwölf Monate, was ja einen ausschlaggebenden Unterschied ausmachen kann (kommt beispielsweise eine Gehaltserhöhung in der Jahresmiete, gibt es Gewinn Ausschüttungen oder Prämien…).
Das wäre grob der Plan A, und im Forum habe ich diesbezüglich schon einiges gelesen, was da funktioniert. Dies hängt natürlich vom jeweiligen Beruf und den damit verbundenen Möglichkeiten ab.
Plan B, so viel habe ich auch hoffentlich richtig verstanden, bedeutet, notwendige Anschaffungen ggf. Über Kredite zu finanzieren, da Schulden im Falle der Fälle einkommensmindernd wirksam sind.
Wirkt sich dabei ein Kind entsprechend der Einkommensrelation der Eltern auch für das Elternteil aus, bei dem das Kind lebt (also kein Barunterhalt), welches dann wiederum gegenüber den eigenen Eltern unterhaltspflichtig sein könnte? Ich meine im Sinne einer Monetarisierung des Unterhalts?
ich würde mich freuen, wenn wir uns zu diesem Thema austauschen könnten. Ich weiß, dass es in unterschiedlichen Threads in diesem Forum zahlreiche Informationen und Kenntnisse und Erfahrungen gibt. Mein Gedanke war, diese hier zu sammeln und auf die Zukunft hin auszurichten. Und gegebenenfalls mit neuen Informationen oder urteilen zu versehen.
Danke für Rückmeldungen und Grüße
perplexa