Vorbereitung auf „Tag X“: sammeln und Ergänzung von Tipps

  • Liebes Forum,


    Ich habe hier schon zahlreiche tolle Informationen entnehmen können und bin auch schon inhaltlich deutlich weiter. Danke dafür!


    Da das Thema ja im wesentlichen künftig nur noch gut verdienende Minderheiten betrifft, will ich den Fokus auch auf die Zukunft legen - sprich auf die Vorbereitung des Tages X, falls ein Elternteil pflegebedürftig wird und selbst die finanziellen Aufwendungen nicht erbringen kann.


    Da ich selbst in einer neuen privaten Situation bin und einen hohen Zugewinnausgleich über einen Kredit finanzieren muss, treibt mich das Thema um. Wahrscheinlich wäre ich ansonsten entspannter. Aber das neue Konstrukt ist doch mit hohen Schulden und auch Unsicherheiten belastet. Pflegeaufwendungen an einen SHT könnten das Konstrukt ins Wanken bringen.


    Aktuell steht keine Pflege an, aktuell. Aktuell bin ich auch noch unter der 100000 Euro Grenze.


    Hinsichtlich der Eltern will ich nicht spekulieren, wie es weitergeht. Das kann so oder so weitergehen, und ich hoffe, vor allem für sie selbst, dass es noch möglichst lange so funktioniert. Ich empfinde da auch eine moralische Hemmung.


    Meine finanzielle Situation wird hingegen in zwei oder auch drei Jahren so aussehen, dass ich über der Grenze liegen darf. Allerdings lediglich das Bruttoeinkommen vor Abzug der Werbungskosten.


    ich habe gelernt, von frase und anderen, dass der sicherste Weg darin liegt, die Grenze nicht zu überschreiten. Dies kann auch einen gewissen Zeitraum funktionieren, vor allem über die Werbungskosten. Dies bedarf einer genauen Steuerung, birgt auch Unsicherheiten. Sowohl was die Anerkennung durch den Sozialhilfe Träger betreffen kann als auch der einjährige Zeitraum, ob er sich auf Steuerjahr bezieht oder die letzten zwölf Monate, was ja einen ausschlaggebenden Unterschied ausmachen kann (kommt beispielsweise eine Gehaltserhöhung in der Jahresmiete, gibt es Gewinn Ausschüttungen oder Prämien…).


    Das wäre grob der Plan A, und im Forum habe ich diesbezüglich schon einiges gelesen, was da funktioniert. Dies hängt natürlich vom jeweiligen Beruf und den damit verbundenen Möglichkeiten ab.


    Plan B, so viel habe ich auch hoffentlich richtig verstanden, bedeutet, notwendige Anschaffungen ggf. Über Kredite zu finanzieren, da Schulden im Falle der Fälle einkommensmindernd wirksam sind.


    Wirkt sich dabei ein Kind entsprechend der Einkommensrelation der Eltern auch für das Elternteil aus, bei dem das Kind lebt (also kein Barunterhalt), welches dann wiederum gegenüber den eigenen Eltern unterhaltspflichtig sein könnte? Ich meine im Sinne einer Monetarisierung des Unterhalts?


    ich würde mich freuen, wenn wir uns zu diesem Thema austauschen könnten. Ich weiß, dass es in unterschiedlichen Threads in diesem Forum zahlreiche Informationen und Kenntnisse und Erfahrungen gibt. Mein Gedanke war, diese hier zu sammeln und auf die Zukunft hin auszurichten. Und gegebenenfalls mit neuen Informationen oder urteilen zu versehen.


    Danke für Rückmeldungen und Grüße


    perplexa

  • Hallo Perplaxa,


    du hast es schon richtig erkannt, entscheident ist die 100.000€ Bruttogrenze.

    Es kommen aber noch andere Aspekte in betracht.

    Du bist dem Amt vermutlich unbekannt, noch nie Anträge dort gestellt etc.

    Da müsste das Amt auch erstmal eine bedgründete Vermutung haben, dass du über der Grenze liegst.

    Das gilt es also vorrangig zu vermeiden.

    Ich kann daher nur dazu raten, sich nicht in der Öffentlichkeit oder in sozialen Medien zu präsentieren ( Berichte über kostspielige Urlaube, teure Autos und Hobbys etc.)

    Wenn du über der Grenze liegtst, kommt der ganze Wahnsinn auf dich zu, auch deine Frau, so du verheiratet bist, wird zur Auskunft aufgefordert.

    Erst hier werden unterhaltspflichtige Kinder deine Leistungsfähigkeit mindern.


    Wir hatten hier einen längereren Austausch, ob der starre und viel zu geringe SB oder der angemessenen Lebensunterhalt bei der Unterhaltsberechnung anzuwenden ist.

    Das wird die Zukunft zeigen und ich befürchte, es wird vollkommen unterschiedliche Entscheidungen dazu geben, die oft über Vergleiche laufen.

    Daher werden kaum nutzbare Urteile auftauchen, denn oft sind mit Vergleichen auch Verschwiegenheitserklärungen verbunden.


    Gruß


    frase

  • Hallo Frase,


    Danke für die Antwort und die Erläuterungen, auch die guten Tipps.


    Soziale Netzwerke und so weiter sind zum Glück nicht meins, so dass diesbezüglich ohnehin kein Wind gemacht wird.


    Wie meintest du, dass erst dann Unterhaltspflichtige Kinder die Leistung mindern, wenn Partner Auskunft erteilen? Werden Kinder bei Alleinerziehenden Unterhaltspflichtigen nicht mindernd angerechnet?


    Dieser starre Selbstbehalt ist in der Tat - aus meiner/unserer Sicht - zu niedrig und wird wohl kaum der realen oder „komplexen“ Lebenssituation gerecht. Das kann einem Bange machen.


    Grüsse


    perplexa

  • Wie meintest du, dass erst dann Unterhaltspflichtige Kinder die Leistung mindern, wenn Partner Auskunft erteilen?

    nein, die mindern die Leistungsfähigkeit auch wenn du allein erziehst und unterhaltspflichtig bist.

    Ich meinte damit, dass es erst in Phase 2, wenn es amtlich ist und du EU zahlen musst, weil du über die Grenze gekommen bist.


    Gruß


    frase

  • Hi,


    Vergleiche mit Verschwiegenheitsverpflichtungen werden normalerweise nicht im Unterhaltsrecht abgeschlossen, sondern eher in Wirtschaftsverfahren, insbesondere wenn Patente/Erfindungen ins Spiel kommen. Das ist nicht das Problem.


    Die regelmäßigen Leser her kennen meine Haltung zu den Fragen des Elternunterhalts. Ich sehe das neue Gesetz, welches auch hier im Forum so sehr bejubelt wurde, nach wie vor für verfassungswidrig. Man sieht an den OLG-Tabellen und den Kommentierungen auch, dass sich unsere höheren Gerichte da schwer tun. Ich scheine da nicht die Einzige zu sein, die Bedenken hat. Klar, die alte Regelung war nicht mehr tragbar, es musste eine Änderung her. Aber ein flexibles System mit einem unflexiblen auszutauschen, welches zu einer Ungleichbehandlung der Fälle führen kann, das geht m.E. letztlich nicht. Im Augenblick puffern die Gerichte noch ab, nur das wird nicht ewig so gehen.


    Es gibt im Augenblick kein Rezept dafür, wie man sich verhalten soll. Wir hier geben auch keine Tipps, wie man sich durch Rumtrixerei seinen Verpflichtungen entzieht. Es geht einfach darum, dass die Beteiligung der Kinder an den Kosten für die bedürftigen Eltern angemessen ist und allem Rechnung getragen wird.


    Es ist wenig sinnvoll, sich künstlich durch Kredite arm zu machen, die kosten ja auch. Man kann sich auch tot taktieren. Der Einstieg ist doch zu überlegen. Da geht es erst einmal um die Lebenserwartung der Eltern, auch darum, was sie selbst beitragen können, auch die Leistung der Pflegeversicherung ist ja nicht so ganz gering. Und, man sollte sich klar machen, dass erben nach sterben kommt, nicht vorher. Wir haben es also mit einem sehr komplexen Problemkreis zu tun.


    Was ich mir für die Zukunft wünsche: eine Verschmelzung der alten Regelung mit der neuen. Wir brauchen die Flexibilität zurück, die die alte gab, mit vielen individuellen Optionen. Und dazu die Anhebung des Selbstbehalts auf der Grundlage des Verdiensts und der eigenen Lebensumstände. Es ist durchaus zumutbar, für Kinder seinen Lebensstil einzuschränken. Aber Eltern stehen nach dem BGB in der Rangfolge sehr viel weiter hinten, und sie sind nicht priviligiert, da muss man sich also nicht mehr einschränken.


    Jubeln über das neue Gesetz tun die, die dadurch aus Verpflichtungen rausgefallen sind. Das ist zu kurz gedacht. Mir bereitet es Bauchschmerzen.


    Herzlichst


    TK

  • Ich zahle nun fast seit 10 Jahren Elternunterhalt.

    Hatte mich bisher recht gut mit Hilfe des Buches vom Hauss selber mit dem Amt geeinigt.

    Ich habe einfach keinen Bock mehr.<X

    Nach dem Ang. Entl. Gesetz kann ich mein o.g. Buch in die Tonne hauen und muss mir wohl, sollte das Amt mich bald wieder anschreiben, nen (hoffentlich) kompetenten Anwalt nehmen.

    Wie gesagt, die Sache nervt nach sooo langer Zeit, ....allen da draussen viel kraft.👌

  • Hallo Tk,


    ja, wir kennen deine Meinung zum aktuellen AEG.

    Es ist durchaus zumutbar, für Kinder seinen Lebensstil einzuschränken.

    Das sehe ich nicht so pauschal, dazu sind die Einzelfälle einfach zu unterschiedlich und ein Eingriff des Staates in die persönliche Lebensführung wird für mich immer ein Problem darstellen.

    Es gibt im Augenblick kein Rezept dafür, wie man sich verhalten soll.

    Auch hier bin ich etwas anderer Meinung, denn das AEG gibt ja im eindeutige Grenzen vor.

    Jubeln über das neue Gesetz tun die, die dadurch aus Verpflichtungen rausgefallen sind. Das ist zu kurz gedacht. Mir bereitet es Bauchschmerzen.

    Ist nicht jeder Steuerzahler an der Umverteilung beteiligt?

    Warum dann nochmal in die Tasche Einzelner greifen, andere Länder sind da schon weiter.


    Gruß


    frase

  • frase, auch wenn man mit seinen Kindern in intakter Elternbeziehung zusammen lebt, muss man bei jedem Kind, welches dazu kommt, Kassensturz machen und gucken, ob man sich seinen Urlaub auf den Malediven noch leisten kann. So ist das nun mal. Und daran ändert sich auch bei einer Trennung nichts. Und der Staat greift nicht in die persönliche Lebensführung ein. Der Staat, also wir alle, muss nur nicht für Urlaube auf den Malediven oder andere grenzenlose Selbstverwirklichung bezahlen. Das ist ein Unterschied.


    Es geht nicht darum, ob jeder Steuerzahler an der Umverteilung beteiligt ist. Das ist nicht die Frage der Gleichbehandlung. Die Frage ist, ob ungleiche Sachverhalte gleich behandelt werden dürfen. Und das geschieht im Augenblick.


    Nun zur zweiten Stellungnahme von dir. Das Sozialamt prüft routinemäßig in regelmäßigen Abständen nach, ob die Zahlungen noch den Gegebenheiten entsprechen. Wenn man zwischendurch selbst eine Abänderung haben möchte, eben wegen geänderter Bedingungen, dann muss man selbst aktiv werden. Das wäre hier vielleicht anzuraten.


    Herzlichst


    TK

  • Hi!


    Dass hier grundsätzlich unterschiedliche Positionen aufeinander stoßen, ist nicht verwunderlich. Dafür ist das Gesetz zu sehr politisches Konstrukt und zu wenig mit Blick auf die Interessen und Bedingungen der

    Beteiligten ausgewogen.


    Eigene Kinder und Malediven ist vom Grundsatz und der Verantwortung her etwas anderes, als in eine fortgeschrittene Lebensphase samt Planung einzugreifen. Eltern haben und übernehmen die Verantwortung gegenüber ihren eigenen Kindern, (Ex-) Partnern etc. Sowohl wenn alles gut läuft, als auch wenn Probleme auftreten. Dafür sind sie unmittelbar verantwortlich, mit allen Konsequenzen. Sie haben diesbezüglich bewusst Entscheidungen im Vorfeld getroffen.

    Nicht
    planbar ist indessen das Damoklesschwert, das

    bei diesem Thema Elternunterhalt über den Betroffenen schwebt. Es kann heute, morgen oder überhaupt nicht empfindliche Konsequenzen haben. Dabei geht es nicht um Malediven, auf die man wegen eigener Kinder „verzichtet“. Wer damit ein Problem hat, sollte sich ernsthaft überlegen, ob er überhaupt Eltern werden will.

    Daher halte ich es für legitim, so wie in anderen Bereichen auch, sich im Rahmen legaler Bedingungen auf Elternunterhalt vorzubereiten. Das ist auch aus meiner Sicht kein Tricksen. Wenn der Gesetzgeber eine Gleichbehandlung gewollt hätte, müsste er eine standardmäßige Pflege, auch in Heimen, durch staatliche Finanzierung für alle und ohne Selbstbeteiligung übernehmen. Davon ausgenommen wären natürlich „Luxuseinrichtungen“, die einer Zuzahlung bedürfen. In der aktuellen Version wird lediglich Der Ruf nach Gerechtigkeit bedient, nach dem Motto: die können sich es ja auch leisten.


    Dem ist allerdings nicht so. Im Gegenteil, Man liest hier und Alaaf hat es wieder verdeutlicht, dass für die Betroffenen sehr große Belastungen entstehen können. Nicht nur in finanzieller, sondern auch in anderer Hinsicht. Hinzukommt die Unwägbarkeit, mit der man gar nicht kalkulieren will. Ich halte das für unethisch und schon fast zynisch. Denn ich müsste kalkulieren, wie lange die eigenen Eltern gegebenfalls noch leben. und Sterben kommt vor Erben - sorry, damit kann ich nichts anfangen.

    Der Staat übernimmt Verantwortung als Gesetzgeber, aber nicht konsequent. Aus dieser Konsequenz heraus habe ich versucht, hier konkrete Erfahrungen und Möglichkeiten zu sammeln. Um genau das einzugrenzen, was auf einen zukommen kann: eine nicht einschätzbare Höhe finanzieller Belastungen zwischen einem Betrag X oder einem Betrag X mal fünf. Und ja, hierauf will und muss ich Einfluss nehmen.

    Perplexa


  • hallo Perplexa,

    wenn es irgentwie möglich ist, schaue dein

    relevantes Einkommen unter 100.000 Euro zu halten/bringen....alles andere ist leider stressig.

    @ Frase...die Neuberechnung seit 1.1.2022 bringt, dass das Sozialamt weiger bezahlen muss...mir bringts gar nichts..🙋‍♂️

  • Alaaf, da müsste man sich den Einzelfall anschauen. Und das ist im Augenblick eben sehr schwierig, vor allen Dingen zu schauen, wie es in der Zukunft aussehen wird. Für mich ist es das unjuristischte Gesetz, was mir jemals auf den Tisch gekommen ist, und das ist schon ein einsamer Rekord. Man kann eben nicht gleiche Sachverhalte ungleich behandeln, und das auch nicht durch ein Gesetz festlegen. Da hat Perplex einen Denkfehler. Noch eine kleine Korrektur. Es gibt, und das ist auch gut so, eben keine unterschiedliche Behandlung in den Seniorenheimen mehr. Wenn man mal von den Luxusresidenzen absieht. Die Standarträumlichkeiten werden ohne unterschiedliche Ausstattungen sowohl von Privatzahlern als auch von denen, die vom Sozialamt unterstützt werden, genutzt. Das mit der Zweiklassenaufteilung war einmal. Das ist meine Erfahrung aus den letzten Jahren, in welchen die Generation vor mir in der Verwandtschaft so nach und nach an unterschiedlichsten Orten in Altersheime kommen.


    Da hat sich in den letzten Jahrzehnten unglaublich viel zugunsten der zu Pflegenden getan. Und das ist auch gut so. Bei meiner Mutter z.B. ist in ihrer Abteilung sie wohl die einzige, die für die gesamten Kosten selbst aufkommt. Ein Unterschied in den Zimmern ist nicht da, auch ansonsten nicht. Ich weiß das auch nur, weil einige der Mitbewohner mich immer mal um Rat fragen. Und das ist keine Ausnahme, sondern die Regel. Wurde mir auch von der Leitung bestätigt. Und ebenso von einem nahen Verwandten, der ein Altersheim der AWO leitet.


    Was immer vergessen oder verdrängt wird: über die Hälfte unseres Bundeshaushalts (ohne die Corona-Hilfen) gehen für soziale Leistungen drauf. Dazu kommen dann noch die Leistungen der Länder sowie die der Kommunen. Ich denke mal, mehr geht da einfach nicht, man spart sich ja schon jetzt in anderen Bereichen kaputt, einfach weil mehr nicht finanzierbar ist. Auch das sollte man nicht aus den Augen verlieren.


    Herzlichst


    TK

  • HalloTK,



    den Gleichheitsgrundsatz sehe ich auch als verletzt an, nämlich wenn es einige gibt, die zahlen müssen, und andere, die es nicht müssen. Das Leistungsprinzip gilt entweder für alle oder für niemanden.


    Ansonsten ist es müßig darüber zu debattieren, wer in der Verantwortung liegt.
    Ob es nach den Gemeinlastprinzip oder dem Individualprinzip geht - beides sind grundsätzlich verschiedene, aber jeweils legitime politische Ansichten. Und ob es sich dabei um Denkfehler handelt, überlasse ich der Perspektive des urteilenden Betrachters.


    Und wegen Sozialstaat: glaubst du wirklich, dass die doch anscheinend wenigen Personen, die jetzt noch unterhaltspflichtig sind, dieses immense und defizitäre Budget derart entlasten, dass es sich „lohnt“?

    Mein Anliegen war es nicht, eine politische Debatte zu öffnen.

    Grüße!


    perplexa

  • Hallo TK!


    wie gesagt, ich kann die unterschiedlichen Interessen gut verstehen. Ich kann auch deine Argumentation nachvollziehen.


    Aber erneut: es ist eine politische Entscheidung, damit verbunden die Frage, wie viel Geld in den Sozialbereich und in die Pflege fließen soll. Das Gesetz, das auch du zurecht kritisierst, beinhaltet eine Schieflage, die politisch nicht austariert wurde.


    Eine kleine Gemeinde ist hoffentlich nicht darauf angewiesen, dass die wahrscheinlich wenigen Kinder, die noch unterhaltspflichtig sind, einen Sektor aufstocken, der deart stark belastet ist. Das ist aus meiner Sicht ungerecht und unverhältnismäßig.


    Ich bin keine Politikberaterin und kann einer Gemeinde auch derartige Erklärungen nicht geben. Jede Gemeinde wirtschaftet zudem für sich selbst und hat einen mit anderen Gemeinden kaum vergleichbaren Standort.


    Wie schon oben gesagt: Sind die zu pflegenden Personen selbst nicht mehr in der Lage, Notwendige Zuzahlungen zu leisten, greift aus meiner Sicht das Gemeinlastprinzip. Auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene.


    Schönen Abend!


    perplexa

  • @ Frase...die Neuberechnung seit 1.1.2022 bringt, dass das Sozialamt weiger bezahlen muss...mir bringts gar nichts..🙋‍♂️

    Hast du vom Amt einen neuen Bescheid erhalten, in dem die Berechnung ersichtlich ist.


    Vermutlich war dann dieser damals schon geplante Pflegekostenzuschuss der "Bonbon" damit die Länder im Bundesrat dem Gesetz zustimmen.

    Die Kassen der Kommunen werden damit deutlich entlastet.

    Dumm nur, dass es eben keine Entlastung für die verbliebenen EU-Zahler ergibt.


    Gruß


    frase

  • frase, die Entlastung steht in keinem Verhältnis zur Belastung der Kommunen. Wir haben doch seit Jahren und mit den Jahren zunehmend bürgerfreundliche Gesetze, die der Bund zwar beschließen kann, von der Zuständigkeit her, aber die finanziell zu Lasten der Länder und Gemeinden gehen.


    Wohl das bekannteste Beispiel: die Unterhaltsvorschusskasse, ursprünglich wurde der Vorschuss ja maximal 6 Jahre gezahlt und spätestens mit Vollendung des 12. Lebensjahres war Schluss. Diese beiden Beschränkungen wurden durch Gesetzesänderung auf Bundesebene gekippt, so dass heute der Vorschuss bis zur Volljährigkeit geleistet wird. Prima, denkt man. Aber, jetzt kommts. Bezahlt wird der Vorschuss von den Ländern. Und wird natürlich verrechnet mit anderen Sozialleistungen, etwa ALG II. Da ALG II überwiegend vom Bund bezahlt wird, mit Ausnahme der KdU ist das letztlich ein Sparpaket für den Bund, in jeder Hinsicht.


    Zur Zeit tobt in einer Stadt mit etwa 25.000 Einwohnern ein Kampf um die Erweiterung eines Seniorenzentrums. Eigentlich sinnvoll, Gelände ist da, alles kein Problem. Aber, das kommunale Parlament fürchtet, die Zuschüsse für die neuen Bewohner nicht mehr leisten zu können. Schon jetzt sind Sozialetat und Jugendetat mit Abstand die größten Posten im Haushalt dieser Stadt. Und diese Kommunen merken nun mal jeden, wirklich jeden zu bezuschussenden Bewohner einer Seniorenresidenz. Oder die Bezuschussung von neuen Kitas, hatte der Bund auch seinerzeit großmäulig versprochen. Hat er auch getan. Allerdings, bezuschusst wurde nur die Bausubstanz, die laufenden Kosten nicht. Dafür ist die Kommune zuständig. Ach ja, ein Kita-Platz kostet betriebswirtschaftlich kalkuliert irgendwo zwischen 700 und 900 €. Bei uns zahlen die Eltern, wenn sie sehr gut verdienen, maximal 350 € incl. Verpflegung. Der Rest geht aufs Jugendamt.


    Ich hab ja jahrelang in einem kommunalen Parlament gesessen, in einer Stadt mit etwa 90.000 Einwohnern. So sehr, wie wir uns gestritten haben, was ja auch gut ist und eine Kommune weiter bringt, so einig waren wir uns, und zwar von rechts bis links, dass die Sozialleistungen uns die Luft zum atmen nehmen. Man muss also schauen, wo man das anderweitig wieder reinholen, bzw. abpuffern kann. Und da bleibt in der Regel nicht viel übrig. Die desolate Situation auf der untersten Ebene, eben bei den Kommunen, kommt ja nicht daher, dass die flächendeckend unfähig sind, richtig zu wirtschaften. Grund sind vielmehr die hohen Kosten im sozialen Bereich.


    Positiv bei der Gesetzesänderung im Unterhaltsrecht ist sicherlich, dass weite Teile des Mittelstandes entlastet worden sind, klar. Aber so, wie es geschehen ist, ist es für mich im Prinzip nicht vertretbar. Sorry, ich bin da sehr altmodisch, ich habs gerne, wenn unsere grundgesetzlichen Prinzipien eingehalten werden.


    Herzlichst


    TK

  • Das Heim, in dem meine Mutter seit fast 10 Jahren untetgebracht ist "gehört" einer französischen Investmentgesellschaft.

    Kein Luxus, ein "stinknormales" Pflegeheim...welches orddntlich Rendite abwerfen soll....die Pfleger verdienen nen Hungerlohn.

    Es läuft einiges schief in unserer Pflegerepublik.

    drei Mol vu Häzze Alaaf.:/

  • Sorry Perplexa,


    die Beiträge haben sich hier nun doch in eine ganz andere Richtung entwickelt.

    Das war nicht meine Absicht und ist für die Betroffenen wenig zielführend.


    Wenn ich das Ergebnis mal grob zusammenfasse, dann geht es also primär um die Beachtung der 100.000€ Grenze.

    Hier kann man ohne Tricks sein Augenmerkt drauf lassen.

    Beratung durch einen Steuerberater wäre noch eine Idee, wenn sich aus der persönlichen Situation hier Spielräume ergeben würden.


    Neubetroffene könnten auch bei der Beantragung ein Auge auf die Formulare und deren Fragen werfen, die in den Bundesländern und Kommunen abweichen. Nach dem Gesetzt gibt es keine allgemeine Auskunftspflicht auf verdacht.

    Daher niemals schon vorab etwas einreichen, was nicht rechtmäßig eingefordert werden kann.


    Wer heute denkt, ich hab ja "bloß" ca. 75.000€ Brutto und das als Beleg freiwillig einreicht, kann schon in wenigen Jahren im Fokus der Ämter liegen,

    denn rechnen können die ja auch.


    Gruß


    frase