Hallo.
Die Scheidung ist durch. Nur der schriftliche Beschluss fehlt noch.
In der Ehe wurde gemeinsam (50/50) ein Mehrfamilienhaus mit 2 Grundbücher (da versetzt die Wohnungen gekauft wurden) erworben und vermietet.
Eine Wohnung bewohnt der Ex. Der Anwalt meines Ex hat mich angeschrieben, dass er gerne die Wohnung(Grundbuch 1) in der er wohnt, meinen Anteil kaufen würde. Er ist der Meinung auf dieser Wohnung ist keine Belastung vorhanden, da diese ohne Finanzierung erworben wurde. Als später die anderen Wohnungen (Grundbuch 2) gekauft wurden, mussten wir diese finanzieren. Beide Grundbücher (als ganzes Haus) wurden mit dem Immobiliendarlehen nachweislich belastet. Mein Ex ist dies nicht bewusst.
Seinem Anwalt habe ich schriftlich mitgeteilt, dass ich meine Anteile bis Ende der Zinsbindung bis 2026 ,weder verkaufe noch überschreibe, noch im öffentlichen Verfahren zu versteigern. Eine Realteilung kommt auch nicht in Frage. Trotzdem erhielt ich gestern wieder ein Schreiben. Dies beinhaltet eine Kopie einer Schätzungsurkunde vom Dezember 2020-Hust, hust. Ich sollte ihm jetzt ein Verkaufsangebot mitteilen. Dieser Anwalt hat mir eine Frist gesetzt um zu antworten.
Meine Frage: Muss ich dem Anwalt denn antworten? Habe ihm doch schon mitgeteilt, dass ich persönlich noch keinen Verkauf anstrebe. Mein Ex wollte vor ca. 1 Jahr das komplette Haus verkaufen und jetzt kommt dies.
Viele Grüsse und Danke vorab für Eure Antworten.