Haus nach der Scheidung

  • Hallo.

    Die Scheidung ist durch. Nur der schriftliche Beschluss fehlt noch.


    In der Ehe wurde gemeinsam (50/50) ein Mehrfamilienhaus mit 2 Grundbücher (da versetzt die Wohnungen gekauft wurden) erworben und vermietet.

    Eine Wohnung bewohnt der Ex. Der Anwalt meines Ex hat mich angeschrieben, dass er gerne die Wohnung(Grundbuch 1) in der er wohnt, meinen Anteil kaufen würde. Er ist der Meinung auf dieser Wohnung ist keine Belastung vorhanden, da diese ohne Finanzierung erworben wurde. Als später die anderen Wohnungen (Grundbuch 2) gekauft wurden, mussten wir diese finanzieren. Beide Grundbücher (als ganzes Haus) wurden mit dem Immobiliendarlehen nachweislich belastet. Mein Ex ist dies nicht bewusst.


    Seinem Anwalt habe ich schriftlich mitgeteilt, dass ich meine Anteile bis Ende der Zinsbindung bis 2026 ,weder verkaufe noch überschreibe, noch im öffentlichen Verfahren zu versteigern. Eine Realteilung kommt auch nicht in Frage. Trotzdem erhielt ich gestern wieder ein Schreiben. Dies beinhaltet eine Kopie einer Schätzungsurkunde vom Dezember 2020-Hust, hust. Ich sollte ihm jetzt ein Verkaufsangebot mitteilen. Dieser Anwalt hat mir eine Frist gesetzt um zu antworten.


    Meine Frage: Muss ich dem Anwalt denn antworten? Habe ihm doch schon mitgeteilt, dass ich persönlich noch keinen Verkauf anstrebe. Mein Ex wollte vor ca. 1 Jahr das komplette Haus verkaufen und jetzt kommt dies.


    Viele Grüsse und Danke vorab für Eure Antworten.

  • Okay, dann haben wir gegebenenfalls eine Auseinandersetzungsversteigerung. Dies bedeutet, ihr seid im Augenblick eine BGB-Gesellschaft, was dieses Haus angeht. Ob separat nur für die Wohnung, das kann ich in Ermangelung eigener Grundbucheinsicht nicht abzuschätzen.


    Jedenfalls kann in einer solchen Situation eine solche Versteigerung beantragt werden, sei es für die Wohnung oder aber für das ganze Haus. Wie so eine Versteigerung ausgeht, kann man schwer voraussagen. Häufig weit unter Wert, muss aber nicht sein, wenn mehrere Interessenten da sind. Und, der Ersteigerer der Einheit übernimmt auch die Belastungen, was ja bei Zwangsversteigerungen anders ist.


    Ich würde mich selbst schleunigst in fachkundige Beratung begeben.


    Herzlichst


    TK

  • Vielen Dank. Im Grundbuch 1 und 2 ist die Grundschuld , Betrag X enthalten. Das heisst auf das ganze Objekt. Selbst auf der Zweckserklärung stehen die gesamte Grundschuld auf beiden Grundbücher.

    Wenn eine Wohnung verkauft werden sollte, muss erstmal die Bank ihr ok geben? Ich glaube nicht, dass der Ex eine Auseinandersetzungsversteigerung anstrebt.


    Ich möchte zur Zeit nichts tätigen. Erst in Ruhe überlegen. Jedoch werde ich mit Anwaltsbriefen bombardiert.

    Deshalb auch meine Frage ob ich erstmal dem Anwalt nicht mehr antworten muss. Wenn es jedoch doch zu einer Auseinandersetzungsversteigerung kommen würde, könnte ich damit leben.

  • Hi,


    nein, die Bank muss kein ok dazu geben. Das haben diese Versteigerungen so an sich. Nur, es erschließt sich mir nicht so ganz, warum du mit weniger Geld, welches im Zweifel gezahlt wird an dich gut leben kannst, nicht aber mit einem freihändigen Verkauf, wo mehr Geld rauskommt.


    Herzlichst


    TK

  • Warum kommunizierst du deine Verfassung nicht?

    Vielleicht könntest du bei einem Verkauf noch für eine gewisse Zeit dort wohnen bleiben, um dich psychisch etwas zu erholen.

    Wichtig ist, du brauchst einen Plan. Schalte doch einen Anwalt ein und beauftrage ihn mit Wahrung deiner Interessen. So bekommst du keine Post mehr von der Gegenseite.

    So hart wie es klingt, dein Verhalten bringt dir auf kurz oder lang sehr viel Nachteile.

  • Unstrittig, der Ex wohnt in der Wohnung. Nicht sie selbst. Und dass insoweit das gemeinsame Eigentum abgewickelt werden soll, ich denke, das ist klar. Das wird wohl beiden helfen. Ich würde allerdings meine psychische Verfassung nicht kommunizieren. Denn dann weiß die Gegenseite, dass man nicht belastbar ist.


    Herzlichst


    TK

  • Vielen Dank für die Antworten.


    Ja, der Ex bewohnt die EG Wohnung im Haus (Grundbuch 1), nebst Kellerräume und alleinige Gartennutzung, Kfz Abstellplatz usw.

    Eigentumanteil 550 von 1000.


    Restliche Eigentumsanteil 450 ist Obergeschoss und Dachgeschosswohnug (Grundbuch 2) Kellerraum.

    Da versetzt gekauft und mit einer Zinsbindung (10 Jahre) finanziert, haften die Grundbücher 1 u. 2 mit einer GESAMTSCHULD

    von Betrag x. Bis zum Ende der Zinsbindung sind es noch 4 Jahre. Verkaufe ich an den EX die EG Wohnung (Grundbuch 1) hat er 550 Miteigentumteile + 50 % an Obergeschoss und Dachgeschoss (vermietet). Dass heisst, wenn er meint z.B. die Fassade zu streichen zu müssen, muss ich meinen Anteil dazu beitragen.


    Eine Spekulationsteuer , sowie eine Vorfälligkeitsentschädigung würde auf mich zukommen. Wirtschaftlich untragbar und dies kann ich mir nicht leisten. Es besteht ein gemeinsames Hauskonto. Auf dessen Konto werden alle Mieteinahmen sowie den Hauskredit und Bausparer für das Darlehen abgebucht. Alle anfallenden Kosten, die am Haus sind werden von diesem Konto bedient.


    Ursprünglich wurden von beiden Seiten mündlich erklärt, dieses Haus kpl. auf dem freien Markt verkaufen zu wollen.


    Eigentlich sollte das Haus einmal für unsere Kinder sein. 1 Kind volljährig und 1 Kind noch minderjährig. Überschreibe ich meinen Teil an die Kinder? Wie bezahle ich die Bank aus? Eigentlich nur mit dem Verkauf.


    Der EX erhält durch einen schweren Unfall in der Ehezeit , jetzt einen sehr hohe Auszahlung der gegnerischen Versicherung (Rückwirkender Lohnausfall und hochgerechnet bis ins Rentenalter).


    Psysische Probleme habe ich nicht. Ich muss mich nur wehren, da der Ex mir ins Gesicht gesagt hat, er will mich in der Gosse sehen. Dies muss ich unterbinden. Dem Rechtsanwalt habe ich nur mitgeteilt, dass ich derzeit an seinen Mandanten nichts verkaufe. Dafür brauche ich keinen Anwalt. (Jetzt nicht) Mich kann man nicht dazu zwingen. Ich benötige die Zeit um zu überlegen und die richtige Entscheidung zu tätigen. Nach der Zinsbindung ist ein riesiger Betrag fällig, den ich ohne Verkauf nicht stemmen kann. Deswegen habe ich auch um Hilfestellung gefragt.


    MfG

  • Hi,


    immer noch alles etwas wirr. Ich sehe im Augenblick keinen Ansatzpunkt für die Spekulationssteuer, wer die Vorfälligkeitszinsen übernimmt, das ist doch Sache der Vereinbarung. Du hast offensichtlich immer noch nicht erkannt, dass der Ex deinen Willen ganz leicht unterlaufen kann, indem er die Auseinandersetzungsversteigerung beantragt. Dann hat er seinen Willen bekommen, und zwar wesentlich preiswerter als bei einem freihändigen Verkauf an dich.


    Und ein einfaches Überschreiben deiner Anteile an dem Haus an die Kinder geht auch nicht so ohne weiteres. Für das minderjährige Kind bedarf es da einer gerichtlichen Zustimmung, und die wird bei hoher Schuldenlast, wie sie ja da zu sein scheint, nicht erteilt.


    Herzlichst


    TK

  • Ich müsste die Spekulationsteuer deshalb nach der jetzigen rechtskräftigen Scheidung zahlen, da ich seid 2 Jahren nicht mehr im Haus wohne. Ist der Verkaufspreis niedriger, dann natürlich nicht.


    Bei einer Auseinandersetzungsversteigerung wird der Käufer, egal ob der ex mitsteigert , die Schulden mitersteigern müssen.

    Oder liege ich hier falsch? Die Schulden sind im weitem nicht so hoch, wie der Verkehrswert des Hauses, da eine Wohnung ohne Finanzierung gekauft wurde.

    Viele Grüsse

  • Hallo,


    I

    Bei einer Auseinandersetzungsversteigerung wird der Käufer, egal ob der ex mitsteigert , die Schulden mitersteigern müssen.

    Oder liege ich hier falsch?

    die Schulden gehen den Ersteigerer nicht an.


    Da Haus sollte verkauft werden, der Erlös sollte die Schulden und den bereits getätigten Abtrag


    möglichst übersteigen.


    edy

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  • Hallo,

    Bei der Auseinandersetzungsversteigerung übernimmt der Ersteigerer doch die Schulden.

    wenn das Haus z.B einen Verkehrswert von 500 000€ hätte ( und einen Restkredit von 100 000€) ?


    Der Versteigerungserlös aber nur 250 000€ wäre?


    wo lieg mein Denkfehler?


    edy

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  • Meine eigene Auseinandersetzungsversteigerung ist schon einiges her. Ich hab seinerzeit den Anteil meines Ex ersteigert. Mit den Schulden. Da war aber festgelegt, dass zumindest beim ersten Versteigerungsversuch ein gewisser Prozentsatz vom Verkehrswert nicht unterschritten werden durfte.


    Aber selbst wenn wir mal deine Zahlen nehmen, edy, ist das doch nicht problematisch. Ersteigerer übernimmt die Schulden und hat ein Schnäppchen gemacht. Oder hab ich jetzt einen Denkfehler?


    LG


    TK

  • Hallo TK,


    ich bin bei meiner Antwort davon ausgegangen, dass das Haus von einem


    außenstehenden ersteigert wird.


    edy

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