Hallo,
ich werde mich auf diesem Wege mal an euch wenden, da ich, obwohl ich viel im beruflichen Kontext mit diesen Angelegenheiten zu tun habe, aber es mich auch jetzt im privaten Kontext getroffen hat. Aber um alles mal einzusortieren, fange ich ganz vorne an:
Ich bin 23 Jahre alt, habe bis zum 31.01.2022 in einer Intensivwohngruppe als angehender Sozialarbeiter gearbeitet. Ich studiere derzeit noch Soziale Arbeit, bin nebenberuflich selbstständig als Sozialpädagogische Familienhilfe und bekomme Aufträge von Jugendämtern oder anderen Trägern. Außerdem bin ich ehrenamtlich als Vormund tätig. Ich habe zuvor eine Schulung zu Vormundschaften und Ergänzungspflegschaften gemacht, sodass ich seit dem 01.07. einen minderjährigen, asylsuchenden Flüchtling gesetzlich vertrete. Ich habe vom 15.01.2021 bis zum 30.01.2022 in der Intensivwohngruppe gearbeitet und habe zu Beginn meiner Tätigkeit mein Bezugskind zugeordnet bekommen. Wir nennen ihn in diesem Fall mal Bezugskind (aus Datenschutzgründen). Mein Bezugskind wird im Februar 2022 15 Jahre alt. Ich habe in Vollzeit in der Intensivwohngruppe gearbeitet und habe mich um sämtliche Angelegenheiten für ihn gekümmert. Er lebt in einer Intensivwohngruppe, weil er zuvor in einer Regelwohngruppe aggressive Verhaltensmuster zeigte und mehrmals abgängig gewesen ist. Der Grund, warum mein Bezugskind in einer stationären Einrichtung untergekommen ist, ist der Tatsache geschuldet, dass die Kindesmutter in der Vergangenheit und vermutlich heute weiterhin, Suchterkrankt ist und mein Bezugskind in der Vergangenheit in diesem Kontext sexuell missbraucht worden ist. Ein Gerichtstermin fand 2021 statt, den ich gemeinsam mit der Vormünderin und im Beisein meines Bezugskindes begleitet habe. Ja, leider musste mein Bezugskind an dem Gerichtstermin teilnehmen und in dem gleichen Raum sitzen, wie der Täter. Das Gericht hat den Antrag abgelehnt, dass der Täter während der Befragung sich nicht in dem gleichen Gerichtssaal befindet, wie mein Bezugskind. In diesem einem Jahr haben mein Bezugskind und ich eine stabile Beziehung aufbauen können. Es gab auch zugegebenermaßen Zeiten, wo ich das Gefühl von Nähe und Distanz in einer professionellen Haltung als angehender Sozialarbeiter gegenüber dem eigentlichen "Klienten oder Adressaten" missachtet habe. Darüber hinaus habe ich aber seit September mich gebessert und mehr darauf geachtet, auch eine gesunde Distanz in diese Beziehung einzubauen, sodass keine großen Abhängigkeiten beidseitig entstehen. Als ich verkündet habe, dass ich kündige, hat mein Bezugskind eingefordert, weiterhin, auch nach meiner Kündigung mit mir im Kontakt stehen zu wollen und regelmäßig mal Ausflüge zu unternehmen. Ich sehe darin keinen triftigen Grund, der dagegen sprechen sollte. Als unsere Leitung davon erfuhr, dass ich nach meiner Kündigung vorhabe, bei dem Jugendamt und der Vormünderin meines Bezugskind nach Umgangskontakten anzufragen, wollte sie während meiner Dienstzeiten ein Gespräch mit mir vereinbaren. Allerdings sah ich darin keinen Grund, mich mit ihr darüber auseinanderzusetzen und bin auch am nächsten Tag erkrankt, sodass das Gespräch nicht stattfinden konnte. Ein Grund meiner Kündigung war auch, dass mir mein Bezugskind abgenommen wurde bzw. es wurde meinem Bezugskind ein anderer Bezugsbetreuer zugeordnet. Der Grund hierfür von der Leitung war, dass ich keine ausgelernte Fachkraft sei. Auf meine Nachfrage, warum man mir damals zu Beginn die Bezugsbetreuerschaft gegeben habe, war, dass es damals Personalmangel gegeben habe. Ich habe denen gesagt, dass ich es unverantwortlich finde, nur aufgrund von Personalmangel mir damals die Bezugsbetreuerschaft zu überlassen und obwohl die Leitung damals wusste, dass ich die abgeben muss, sobald eine neue Fachkraft eingestellt wird und währenddessen ich eine Beziehung zu meinem Bezugskind aufbaue. Die Leitung hat das meiner Meinung nach in Kauf genommen, dass das Kind dadurch einen erneuten "Beziehungsabbruch" erleidet, wobei ein richtiger Beziehungsabbruch ist es ja nicht, aber dennoch eine enorme Umstrukturierung sowohl für mein Bezugskind, als auch für mich. Als ich krankgeschrieben war, fand ein Hilfeplangespräch zwischen dem Jugendamt, der Vormünderin und der Wohngruppe statt. Mein Bezugskind hat demonstrativ nicht an dem Hilfeplangespräch teilgenommen, weil es damit nicht einverstanden war, dass es einen Bezugsbetreuerwechsel gab. Währenddessen war noch gar nicht die Rede davon, dass ich kündigen werde. Also den Grund zu nehmen, dass mir die Bezugsbetreuerschaft abgenommen wurde, weil ich kündigen wollte, passt hier nicht. Nach dem Hilfeplangespräch ist mein Bezugskind auf seine Vormünderin zugegangen und hat Besuchskontakte mit mir eingefordert und möchte mit mir im Kontakt bleiben. Die Vormünderin hat wohl währenddessen versucht meine Fehler aufzuzeigen und hat den Umgang negativ betrachtet. "Das ist doch scheiße, dass dein Bezugsbetreuer (in diesem Fall ich) einfach gegangen ist und dich alleine gelassen hat." Mein Bezugskind hat erwidert, dass ich ihn eben nicht alleine lasse und deswegen ja Umgang möchte und mich dafür einsetze. Ich möchte meinem Bezugskind behilflich sein, es weiterhin unterstützten, ihn gar nicht auf diese Konfliktebene zwischen mir und er Wohngruppe bringen und für ihn als beständige Bezugsperson außerhalb der Wohngruppe weiterhin erhalten bleiben, so lange er das möchte. Falls er irgendwann den Wunsch äußert, dies nicht mehr einzufordern, ist das auch völlig in Ordnung.
Ich würde von euch gerne wissen, wie ihr das ganze betrachtet und ob ich eine Chance habe, Umgangskontakte einzufordern bzw. kann mir die Vormünderin den Kontakt verbieten? Nach meinen Informationen kann dies in der Regel nur das Familiengericht und dafür braucht es erhebliche Gründe, um einen Umgang einzuschränken bzw. zu verbieten, zu mal auch der Kindeswille eine entscheidende Rolle spielt. Die Schule bzw. der Klassenlehrer befürwortet den Kontakt zwischen mir und meinem Bezugskind und kann selbst kaum glauben, warum versucht wird, auf mein Bezugskind so Einfluss genommen wird. Ich bin daran interessiert, dass mein Bezugskind es weiterhin gut in der Wohngruppe macht. Er hat aber keinen Kontakt zu seiner Herkunftsfamilie und möchte diesen auch nicht mehr. Er sagt ganz klar, dass ich mich in dem letzten Jahr um ihm gekümmert habe und er seine positive Entwicklung mir zu verdanken hat. Er ist in der Schule wesentlich besser geworden, weil ich mich fast täglich mit ihm auseinandergesetzt habe, wie wichtig Schule ist. Die Schule berichtet davon, dass er, bevor ich Bezugsbetreuer war, enorm verhaltensauffällig in der Schule gewesen ist.
Der Umgang mit meinem Bezugskind würde so aussehen, dass ich mit ihm am Wochenende mal spazieren gehe, mal etwas Essen gehen würde (er mag asiatisches Essen besonders gerne und ich auch :D) oder auch mal eine Fahrradtour machen würde, wie wir das damals immer gemacht haben.
Vielleicht sagt ihr mir einfach mal eure Eindrücke zu diesem Thema. Ich war auch bereits bei einem Fachanwalt, der mir gesagt hat, dass ich eine Mail an die Vormünderin schreiben soll und das auch so nochmal schildern soll und sie nach einem persönlichen Gespräch bitten soll. Wenn sie das ablehnen sollte, wird er ein Schreiben an das Familiengericht aufsetzen sagte er. Die Vormünderin hat das Sorgerecht. Den Elternteilen wurde das gesamte Sorgerecht entzogen.