Hallo zusammen.
Erstmal vielen Dank das es so ein Forum gibt.
Zu meiner Frage. Ich bin verheiratet seit 16 Jahren und besitze 4 Kinder aus dieser Ehe und eines aus einer Beziehung vor 20 Jahren.
Alter: 15, 10, 7, 4
Außerdem besitze ich noch ein Kind aus meiner damaligen Beziehung welches dieses Jahr 18 Jahre alt wird. Sie besucht momentan noch die Schule.
Ich zahle für dieses Kind seit der Geburt immer pünktlich meinen Unterhalt.
Nun bin ich auf mehrere Unterhaltsrechner gestoßen um mir den Unterhalt errechnen zu lassen welcher ab dem 18 Lebensjahr fällig wäre.
Dort bin ich auf den Begriff Härtefall gestoßen, da mein Verdienst von 2000€ Netto nicht ausreicht um den vollen Unterhalt zu zahlen.
Fällt das Kind ab dem 18 Lebensjahr automatisch in den Verteilungsgrad 4 und würde von der Unterhaltszahlung ausgeschlossen werden ?
Die Mutter des Kindes arbeitet ebenfalls und das besagte Kind wohnt und wird noch zuhause wohnen und ist nicht verheiratet.
Ich würde mich über eine Antwort freuen.
Vielen Dank