Hallo,
Ich kann leider nichts mit dem Brief vom Gericht anfangen. Die Ansprüche sind gering.
Zu 1: das Anrecht des Antragsstellers bei der Deutschen Rentenversicherung...... durch interne Teilung mit einem Ausgleichswert von 1,02 Entgeltpunkten zugunsten des Antragsgegners (ich) auszugleichen.
Zu 2: von 0,08 Entgeltpunkten (Ost) zugunsten des Antragsgegners.
zu 3: Das Anrecht des Antragsgegners bei der Deutschen Rentenversicherung.... mit einem Ausgleichswert von 0,20 Entgeltpunkten zugunsten des Antragsstellers auszugleichen.
zu 4: Das Anrecht des Antragsgegners.... einem Ausgleichswert von 0,95 Entgeltpunkten (Ost) zugunsten des Antragsstellers ausgeglichen.
Tenor:
Zugunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 1,02 übertragen.
Zugunsten des Antragsgegners 0.08 (Ost) übertragen.
Zugunsten des Antragsstellers in Höhe von 0.2 übertragen.
Zugunsten des Antragsstellers in Höhe von 0,95 übertragen.
Die Ansprüche sind also fast gleich. Ich war der Annahme, dass bei geringen Ansprüchen kein Versorgungsausgleich stattfindet und kann mit dem Brief daher gar nichts anfangen. Antragsgegner bekommt 1,1 und Antragssteller bekommt 1,15. Da ich Antragsgegner bin, würde das heißen, dass ich 0,05 abgeben muss. Ich hatte erwartet, dass in dem Brief steht, dass wegen der Bagatellgrenze vom Versorgungsausgleich abgesehen wird. Oder ist das der Fall und dies ist nur ein Standardbrief? Sowas hätte meiner Meinung nach alles ausdrücklicher da stehen müssen. Ich kann ja schlecht das alles beim Gerichtstermin regeln. Unter Anordnungen/Hinweise zum Termin steht nur "Es ist beabsichtigt, über den Versorgungsausgleich gemäß der anliegenden Berechnung zu entscheiden. Es besteht Gelegenheit, zur vorläufigen Berechnung bis spätestens zum Termin Stellung zu nehmen."