Liebes Forum,
ich bekomme ein reguläres ALG1 bis Juni 2022 von 1788€. Davon wurden mir bis Ende 2021 418,80€ im Rahmen einer Rückstandspfändung durch das Jugendamt abgezogen. Eine Zahlung des aktuell anfallenden Unterhaltes wurde bis zum 31.12.2021 gestundet. Mein Sohn ist zwölf Jahre alt. Das JA hat die Vormundschaft für ihn in diesen Angelegenheiten übernommen.
Ab dem 1.1.2022 wird nun zusätzlich zum Rückstand der aktuelle Unterhalt einbehalten, so dass sich die Pfändungshöhe auf 892 Euro beläuft. Demnach erhalte ich nur noch 896€ ALG1. Ich lebe mit einer Partnerin zusammen, mit der ich zwei Kinder habe. Im Juni dieses Jahres erwartet sie ihr drittes Kind. Wir sind nicht verheiratet.
Eine Neuberechnung des Unterhaltes lehnte das Jugendamt stets ab - bzw. setzte mich auf den Mindestbetrag. Als Mann in einer Partnerschaft steht mir ein Selbstbehalt von knapp 890 Euro zu, das weiß ich. Meine Frage zielt allerdings eher darauf ab, ob ich mit zwei (bald drei) zusätzlichen Kindern nicht doch anders eingestuft werden müsste? Eine Änderungsklage dahingehend wurde im Juli 2021 abgewiesen. Das Urteil lautet dahingehend auf die bereits oben geschilderten Zahlungsmodalitäten. Welche Möglichkeiten stehen mir aber offen? Ja, ich bin nicht der Einzige, der finanziell trotz neuer, eigener Familie finanziell stark durch diese Zahlungen belastet wird. Trotzdem möchte ich natürlich schon wissen, wie ich mit etwa 890 Euro eine Familie ernähren soll. Soweit ich verstanden habe, kann nur die Empfängerin des Unterhaltes, hier Kindsmutter, eine Neubearbeitung des Falles im JA anstoßen. Sind mir nun alle Hände gebunden oder kann ich noch etwas zusätzlich tun?
Herzlichen Dank für eure Antworten!
Sebastian