Geld für Haus vor der Eheschließung

  • Hallo zusammen,


    ich habe folgende Problemstellung.


    Ich lebe derzeit in Trennung von meiner Frau. Ich besitze ein Haus (nur ich bin der Eigentümer) in dem wir gemeinsam gewohnt haben. Vor der Eheschließung hat mir meine Frau 20.000,-- für Investitionen im Haus gegeben.
    Auch zu diesem Zeitpunkt war ich schon der alleinige Eigentümer. Meine Frage ist nun, werden bei einem Zugewinnausgleich der Wertsteigerung des Hauses die 20.000,-- berücksichtigt oder hat meine Ex-Frau anderweitig Ansprüche an mich die 20.000,-- wieder zu erhalten.


    Danke für eure Hilfe


    Bono

  • Hallo Bono,


    Beim Zugewinnausgleich gibt es für jeden der Partner


    Anfangsvermögen


    und
    Endvermögen


    Diese Vermögen werden zum jeweiligen Stichtag ( Hochzeitsdatum und
    Datum Zugangs des Scheidungsantrages beim Partner) bewertet.


    Hat deine Frau dir das Geld vor dem Heiratsdatum gegeben dann fällt es
    genaugenommen nicht in den Zugewinnausgleich.


    Dann besteht wohl ein Extra-Vertrag ( mündlich/schriftlich).


    Mein Vorschlag zu einer fairen Lösung wäre:
    Deine Frau bekommt ihre 20 000 plus Inflationsausgleich ( Indexierung)
    zurück und dir steht das ganze Haus zu.


    Die erste Frage ist halt, liegt dir was an einer fairen Lösung?


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Danke für Deine Information. Mir liegt natürlich sehr viel daran, alles fair zu klären. Trotzdem wollte ich mich einfach auch vergewissern und meine Rechte prüfen lassen.


    Herzliche Grüße
    Bono