Hallo zusammen,
Ex-Mann und Ex-Frau haben bei der Scheidung eine Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen - diese wurde vor Gericht protokolliert.
Dort wurde der Kindesunterhalt ab einem Einkommen von 6500 € auf die 10. Tabellenstufe festgelegt.
O-Ton: "Ergibt sich bei einer nach vorstehender Vereinbarung vorzunehmenden Neuberechnung des Kindesunterhaltes eine bereinigtes, monatliches Nettoeinkommen des Ehemannes von 5.500,01 € bis 6.000,00 €, bestimmt sich sodann der Kindesunterhalt nach Einkommensgruppe VIII der Düsseldorfer Tabelle, bei einem Einkommen von 6.000,01 € bis 6.500,00 € bestimmt sich der
Kindesunterhalt dann nach Einkommensgruppe IX der Düsseldorfer Tabelle und ab einem monatlichen Einkommen von 6.500,01 € nach der Einkommensgruppe X der Düsseldorfer Tabelle."
Mutter verlangt nun Unterhalt nach Tabellenstufe 15, obwohl dieser ja auf die 10. Stufe festgelegt wurde.
Wie seht ihr hier die Rechtslage mit und ohne Abänderungsklage?
Danke vorab!
Viele Grüße