15. Stufe, neue DT 2022

  • Hallo zusammen,


    Ex-Mann und Ex-Frau haben bei der Scheidung eine Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen - diese wurde vor Gericht protokolliert.
    Dort wurde der Kindesunterhalt ab einem Einkommen von 6500 € auf die 10. Tabellenstufe festgelegt.

    O-Ton: "Ergibt sich bei einer nach vorstehender Vereinbarung vorzunehmenden Neuberechnung des Kindesunterhaltes eine bereinigtes, monatliches Nettoeinkommen des Ehemannes von 5.500,01 € bis 6.000,00 €, bestimmt sich sodann der Kindesunterhalt nach Einkommensgruppe VIII der Düsseldorfer Tabelle, bei einem Einkommen von 6.000,01 € bis 6.500,00 € bestimmt sich der

    Kindesunterhalt dann nach Einkommensgruppe IX der Düsseldorfer Tabelle und ab einem monatlichen Einkommen von 6.500,01 € nach der Einkommensgruppe X der Düsseldorfer Tabelle."


    Mutter verlangt nun Unterhalt nach Tabellenstufe 15, obwohl dieser ja auf die 10. Stufe festgelegt wurde.

    Wie seht ihr hier die Rechtslage mit und ohne Abänderungsklage?


    Danke vorab!


    Viele Grüße

  • Hi,


    es ist immer schwierig, so eine Vereinbarung separat aus dem ganzen Trennungs/Scheidungscompound herauszunehmen. Grundsätzlich kommt ja noch dazu, dass Anspruchsinhaber ja das Kind ist und nicht die Mutter, man also letztlich einen Vertrag zu Lasten Dritter abgeschlossen hat, der so eigentlich nicht vorgesehen ist.


    Ich versuche es trotzdem mal. Die erste Frage ist, ob diese Vereinbarung überhaupt wirksam ist. Ich neige dazu, das zu bejahen, einfach weil die Kinder durch diese Begrenzung ja nicht zu einem Mangelfall werden. Man könnte auch dahin kommen, dass die Mutter sich verpflichtet hat, eine mögliche Differenz selbst zu bezahlen bzw. insoweit für die Kinder aufzukommen. Dann hätten wir das Problem eines Vertrages zu Lasten Dritter umschifft.


    Das zweite Problem ist, ob man die Vereinbarung als abschließende Regelung betrachten kann. Ob diese Vereinbarung nur eine bestimmte Gehaltshöhe umfasst oder aber eine grundsätzliche Deckelung nach oben beinhaltet. Ich kann da keine Lösung anbieten, einfach weil ihr eine andere Gehaltsstufeneinteilung habt, also eine, die nicht mit der DT übereinstimmt. Man könnte dazu kommen, dass eine Begrenzung nach oben vereinbart ist, man könnte auch dazu kommen, dass bei einer erheblichen Gehaltserhöhung neu zu rechnen ist. Kann ich hier so nicht abschätzen.


    Ich frage mich in so Fällen immer, warum keine klare abschließende Regelung formuliert wird. Ist doch eigentlich ganz einfach.


    Herzlichst


    TK

  • Lieber timekeeper,


    besten Dank erst einmal für deine Antwort.

    Aus der Vereinbarung geht eigentlich - in Zusammenhang mit einer anderen Regelung - hervor, dass es klar ist, dass der KV in Zukunft mehr verdienen kann/wird:
    "Möglich ist, dass der Ehemann seine... und die damit einhergehenden Verdienstmöglichkeiten erhöhen wird."


    Im Nachhinein hätte man einiges klarer formulieren sollen, weil es bereits öfter zu Diskussionen gekommen ist und behauptet wird, dass dies und jenes aber so nicht gemeint war.
    Es ist halt wirklich schade und scheinbar sehr schwierig, sich tatsächlich gütlich zu einigen. Wenn es um Geld geht, scheint dies besonders schwer zu sein - es ist in unserem Fall niemals genug.

    Es ist nun auch nicht so, als würde die KM am Existenzminimum leben und der KV in "Saus und Braus". Sie hat das Einfamilienhaus behalten können, den Kindern zu Liebe. Neue Ehe, weiteres Kind, zwei Autos, mehrere Urlaube im Jahr - eigentlich sollte man meinen, dass jetzt alles gut ist. Nun ja, scheinbar nicht.

    Einen schönen Tag!

    Frank

  • Frank, ich verstehe deinen Ärger. Nur, so klar, wie du meinst, ist die Vereinbarung ja nicht. Sonst würdest du hier ja auch nicht fragen. Wie bereits geschrieben, das kann in einem Forum nicht verbindlich eingeschätzt werden, da muss man die ganze Akte kennen. Es kann also beides rauskommen, dass mehr zu zahlen ist, oder auch nicht. Wenn mehr zu zahlen ist, wäre noch die Frage, wie viel. Denn die Vereinbarung war ja, dass immer unter dem in der DT ausgewiesenen Betrag gezahlt werden musste. Wenn man das fortführen würde, dann käme man ja auch zu einem geringeren Betrag als die Stufe 15 der DT.


    Also, lass das den Fachmann mal überprüfen, mit allen Auslegungsmöglichkeiten. Und gegebenenfalls bitte für die Zukunft eine klarere Vereinbarung treffen.


    Herzlichst


    TK

  • Eine Frage wäre, wie hoch denn das tatsächliche Einkommen ist. Liegt es so hoch, dass die Forderung von 200% Mindestunterhalt gerechtfertigt ist, dann sind die Erfolgsaussichten eines Abänderungsantrages sehr hoch. Die Scheidungsfolgenvereinbarung hat die Neuberechnung des Unterhaltes explizit erwähnt.