Hallo,
ich lese hier schon seit einiger Zeit mit und nun wollte ich mal ein Thema eröffnen, was mich sehr beschäftigt!
Durch den SHT bin ich bereits in 2019 (RWA) aufgefordert worden, mein Vermögen offenzulegen. Das tat ich auch und ich wurde zum Glück mit Schreiben 03/2020 nicht herangezogen.
Jetzt lass ich von einer Pflegereform, die u. a. besagt:
Für Heimbewohner:innen mit Pflegegrad 2-5 beträgt der Leistungszuschlag
- 5% des Eigenanteils an den Pflegekosten innerhalb des ersten Jahres
- 25% des Eigenanteils an den Pflegekosten wenn sie mehr als 12 Monate,
- 45% des Eigenanteils an den Pflegekosten wenn sie mehr als 24 Monate und
- 70% des Eigenanteils an den Pflegekosten wenn sie mehr als 36 Monate in einem Pflegeheim leben.
Ich liege zwar vom Einkommen noch deutlich unter den 100.000 Euro, es kann aber schon sein, dass das in eingen Jahren nicht mehr der Fall ist. Und da macht man sich natürlich Gedanken um sein hart erarbeitetes Geld.
Meine Mutter, zu der ich null Kontakt habe, wurde durch einen Betreuer im Jahre 2018 ins Heim gebracht.
Sie hat Pflegestufe 3 lebt von Grundsicherung und etwas Unterhalt (ca. 500 Euro) aus der ersten Ehe. Sonst hat sie keinerlei Einkünfte mehr, sodass der Rest dann von der Stadt Erfstadt bezahlt wird.
Laut letzten Angaben vom SA beliefen sich die Heimkosten auf 2800 Euro und es waren dann ca. 1400 Euro ungedeckt.
Was bedeutet nun die Pflegereform für mich, wenn ich denn mal über die 100.000 Euro kommen sollte, da Sie ja nun bereits 36 Monate im Pflegeheim untergeracht ist?
Wirken sich der Leistungszuschlag mit 70% des Eigenanteils an den Pflegekosten denn gravierend aus bzw. zu einer Entlastung für mich, wenn ich EU zahlen müsste?