Gewichtung Mehr-Sonderbedarf

  • Guten Abend,


    Ich habe jetzt schon einige Beiträge hier durch gelesen, jedoch noch eine Frage die mir unklar ist zur Gewichtung beim Mehr-Sonderbedarf.


    Wird der Betrag für den Mehr- bzw Sonderbedarf jeweils zur Hälfte von beiden Elternteilen getragen oder richtet sich das Nach dem Einkommen?


    z.B. Gehalt Mann 60.000€ ; Frau 120.000€

    Verteilung dann 1/3 des Mehr- Sonderbedarfs vom Mann und 2/3 von der Frau?


    Vielen Dank und schönen Abend.

  • Hi F 81,


    die Ausgangsfrage ist für mich zunächst, ob den überhaupt Mehrbedarf oder Sonderbedarf vorliegt. Denn das ist ja nicht oft der Fall, die Masse der Ausgaben ist doch durch den Unterhalt abgedeckt, oder aber sind von dem Elternteil zu tragen, bei dem das Kind lebt. Gib uns zunächst einmal ein paar Kosten, die du unter Mehrbedarf oder Sonderbedarf packst.


    Danke!


    Herzlichst


    TK

  • Hallo


    Es geht hier z.B. um den Eigenanteil für die Private Krankenversicherung der beiden Kinder und der Kürzung von Rechnungen aus Arztleistungen.


    Grundlegend ist für mich die Frage ob strikt durch zwei geteilt wird oder ob das nach der Leistungsfähigkeit des Nettogehalts von Vater und Mutter berechnet wird. 40/60 oder 30/70....


    VG

  • F 81, ist mir immer noch zu wenig. Wieso sind die Kinder denn privat versichert? Aber gut, gehen wir mal davon aus, dass das so bleiben soll, euer beider Wille ist. Dann kommt die nächste Frage, nämlich wie der Eigenanteil zustande kommt. Ich kenne es eigentlich so, dass die Kasse für die Behandlung aufkommt. Wenn denn dieser Eigenanteil durch eine notwendige Behandlung entsteht, dann wäre der zu zahlende Betrag entsprechend dem Verdienst zu quoteln.


    Herzlichst


    TK

  • Die privaten Krankenversicherungsbeiträge sind ein Sonderfall. Sie gelten grundsätzlich nicht als Mehr- sondern als Grundbedarf und sind deshalb allein vom Barunterhaltspflichtigen zu tragen. Eine Quotelung sollte nur erfolgen, wenn die Eltern trotz einer bestehenden GKV-Möglichkeit, dennoch eine private Krankenversicherung wählen.

  • Hallo,


    Die Monatlichen Beiträge für die Privaten Krankenversicherungen der Kinder zahle ich zur hälfte jeden Monat an meine Ex-Frau zusätzlich zum Unterhalt.

    Sie hat mir eine Kostenaufstellung für 2021 gegeben in der sie einen Betrag aufführt für die Kürzung von Arztrechnungen der PKV in diesem Jahr. Sowie 600€ der PKV als Eigenanteil im Jahr 2021.

    Ein Wechsel in eine Gesetzliche Krankenversicherung wird nicht in frage kommen.


    Was ist nach eurer Meinung von mir zu zahlen? Wo kann ich das ggf. nachlesen?


    VG

  • Hi,


    das können wir nicht abschätzen. Normalerweise wird die PKV von dem Unterhaltszahler voll beglichen, nicht nur hälftig.


    Mir erschließt sich allerdings nicht, wie die Zusatzkosten und Kürzungen zustande kommen. Deshalb ist eine Stellungnahme nicht möglich.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo


    Die Zusatzkosten kommen zustande weil die Rechnung des Therapeuten der Kinder nicht mehr von deren Privaten Krankenversicherung beglichen wird.


    Das meine zukünftige Ex-Frau als Sonderausgaben zur hälftigem Begleichung mir geschickt.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo,


    das habe ich im Post #8 beschrieben.


    Sind Rechnungen die nicht von der Privaten Krankenversicherung beglichen werden Mehr- oder Sonderbedarf?


    F_

  • Hi,


    nö, das hast du nicht beschrieben. Du hast lediglich mitgeteilt, dass die Krankenkasse die Rechnungen nicht bezahlt. Wofür bezahlt werden muss, das wissen wir nicht. Und da gibt es durchaus Unterschiede. Denn normalerweise ist die medizinische Versorgung durch die Krankenkasse gedeckt. Es muss also was Zustäzliches sein, oder was sonst?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo


    Die Private Krankenkasse hat eine Rechnung gekürzt weil Sie sie Leistung nicht übernimmt.

    Nicht alles wird von der Privaten Krankenversicherung gezahlt.

    Ist dieser Betrag als Sonderbedarf zu rechnen und wird er von beiden Elterteilen getragen?


    MFG

  • Hallo,


    die PKV kürzt nicht, sondern zahlt die Dinge die versichert sind.

    Es gibt hier immer auch die unterschiedlichsten Modelle, z.B. der Eigenbeteiligung bei bestimmten Leistungen.

    TB hat schon auf die Sachlage hingewiesen:

    Eine Quotelung sollte nur erfolgen, wenn die Eltern trotz einer bestehenden GKV-Möglichkeit, dennoch eine private Krankenversicherung wählen.

    Da ihr die PKV wolltet, würde ich auch hier die Hälfte der geforderten Zuzahlungen begleichen.


    Für die Zukunft würde ich darauf bestehen, dass vor einer solchen zusatzkostenverursachenden Behandlung meine Zustimmung einzuholen ist.


    Gruß


    frase

  • Frase, im Prinzip volle Zustimmung. Nur, es gibt ja auch Behandlungen, die nicht zur klassischen medizinischen Versorgung gehören, ich denke z.B. an Kosten, die auch von der GKV nicht getragen werden. Z.B. reine Schönheitsbehandlungen, die auch schon für Minderjährige angeboten werden. Da gibt es auch vieles andere, was vielleicht wünschenswert erscheint, aber überflüssig oder sogar umstritten sind. Und die sind m.E. eben nicht gequotelt auf beide Elternteile zu verteilen. Deshalb meine beharrliche Nachfrage.


    Tk

  • Sowohl Mehr-, als auch Sonderbedarf wird nach Leistungsfähigkeit der Verpflichteten berechnet. Die Kosten der KV erhöhen den (Grund)- Bedarf. Da die Kinder über den besser verdienenden Elternteil krankenversichert sind, hatten diese dahingehend übrigens gar kein Wahlrecht.

  • Hallo,


    Und Danke für Deine Antwort Trotha.

    Das ich die Beiträge der Privaten Krankenversicherung der beiden Kinder als Barunterhaltspflichtiger habe ich jetzt verstanden.

    Sind Rechnungen die die PKV nicht begleicht dann Mehrbedarf, der von mir als Barunterhaltspflichtiger und Ihr dem Obhutselternteil gequotelt beglichen werden muss?


    VG

  • Zu bedenken ist jedoch weiter, dass der Beitrag um so höher ist, je mehr Leistungen generell eingeschlossen sind. Wenn man nun einen wirtschaftlichen Tarif wählt und sich die Kosten insgesamt hälftig teilt, halte ich dies schon für vernünftig.

  • Mehr- und Sonderbedarf werden nach Leistungsfähigkeit gequotelt.

    Hallo Trotha,

    Wäre eine Berechnung der Quote über das Brutto Einkommen machbar?

    Zum Beispiel Einkommen Person A 120.000 € Berson B 60.000 €

    Quote dann

    Person A 2/3 also 66 %

    Person B 1/3 also 33 %?


    VG