Hallo,
der Elternunterhalt ist durch die Gesetzesänderung für mich Geschichte. Damals wurde eine Minderung um 50% anerkannt, wegen traumatischer Erlebnisse in der Kindheit mit meiner Mutter, die ich durch Zeugenaussagen belegen konnte.
Jetzt ist die Mutter verstorben, wegen Überschuldung habe ich das Erbe bereits ausgeschlagen.
Für Bestattungskosten bin ich ja trotzdem zuständig und so stellte mir das Gesundheitsamt eine entsprechende Rechnung. Beim Sozialamt könnte ich Kostenübernahme beantragen, wenn ich selbst nicht zahlungsfähig wäre. Dies ist nicht der Fall. Wie sieht es bei diesen Kosten mit einer Minderung wegen meiner Kindheitserlebnisse aus? Es ist das selbe Sozialamt, welches schon die Minderung des Elternunterhaltes genehmigte, Aktenzeichen müssen dort noch vorhanden sein. Habe ich eine Chance?