Hallo TK
wohl immer noch das 13. Gehalt bekommt.
wäre schon, es gibt sehr unterschiedliche Pensionsansprüche. Selbst wenn es eine 13. gebt, ist diese immer nur anteilig.
kenne ich auch den Bearbeiter der Versorgungsbezüge.
schön für dich. Sollte dieser Bearbeiter eine Information zu der Pension unberechtigt herausgeben, ist dies ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht.
Es könnte also mächtig Ärger geben.
Gruß
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