Hallo,
ich habe eine Beistandschaft bei dem für mich zuständigen Jugendamt. Im Rahmen dieser hat das Jugendamt den Unterhalt für meine Kinder errechnet und der unterhaltspflichtige Vater hat diesbezüglich einen Titel unterzeichnet. Im Laufe der Zeit ergab sich auf Grund des höheren Verdienstes des Vaters ein höherer Unterhalt. Diesen forderte das Jugendamt ein und dieser wurde eine Zeit lang auch gezahlt. Dazu gab es keinen Titel. Nun ist der Stand so, dass der Vater den Unterhalt soweit gekürzt hat, dass der Betrag noch unter dem vor Jahren titulierten Unterhalt liegt. Das Jugendamt gibt an, dagegen vorerst nichts machen zu können, da über mehrere Monate mehr Unterhalt gezahlt worden war als der Titel es vorgesehen hat. Bevor diese Überzahlung nicht abgegolten ist,kann das Jugendamt nicht gegen den zu geringen Unterhalt vorgehen. Ich verstehe das so nicht, da das Jugendamt den höheren Unterhalt errechnet hatte und den Vater zur Zahlung aufgefordert hatte. Dieser hat dann auf Grund seines Verdienstes freiwillig, ohne Titel mehr gezahlt. Wie kann es dann eine Überzahlung gegeben haben?
Nun muss ich warten bis die Überzahlung abgegolten ist, um mich wieder auf den unterzeichneten Titel zu berufen. Ist das so richtig?
Vielen Dank im Voraus