Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts wird zurück genommen. Was tun?

  • Guten Tag!


    Vor ca. 9 Monaten hat die KM einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für unseren Sohn (11) gestellt.

    Es wurde verhandelt und ein Kindesbeistand hinzu geholt. Auch unser Sohn musste später die Fragen von Richterin und Beistand beantworten.


    Weil die Begründung des Antrags "unzureichend" war und auch unser Sohn das aktuelle Wechselmodell nicht ändern möchte, war der Antrag aus meiner Sicht (Kindesvater) schon von Anfang an wenig aussichtsreich. Ich habe mir auch keinen Anwalt mehr genommen.


    Nun wurde der Antrag vom Anwalt der Kindesmutter zurück genommen und ich habe 10 Tage Zeit zu reagieren.

    Daher meine Frage:


    1. Werde ich die Hälfte der Gerichtskosten inclusive Beistand trotzdem bezahlen müssen oder lassen sich die Kosten auf KM übertragen?


    2. Ich habe einen Ratschlag gelesen, "so etwas durchentscheiden zu lassen und einer Rücknahme nicht zuzustimmen", weil es sonst wiederholt zu Klagen kommen kann.

    Wie kann ich dann diese Entscheidung dem Gericht mitteilen/begründen? ... und würde mit jemand dazu ebenfalls raten?


    Beste Grüße und Danke im voraus!

  • Hi, es kann auch mit richterlicher Entscheidung wiederholt zu Gerichtsverfahren kommen. Derjenige, der eine Abänderung möchte, kann das Verfahren immer anleiern, Erfolg wird er dann haben, wenn sich die Verhältnisse so geändert haben, dass die Übertragung des ABR auf ein Elternteil sinnvoll erscheint.


    Herzlichst


    TK

  • Hi, es kann auch mit richterlicher Entscheidung wiederholt zu Gerichtsverfahren kommen. Derjenige, der eine Abänderung möchte, kann das Verfahren immer anleiern, Erfolg wird er dann haben, wenn sich die Verhältnisse so geändert haben, dass die Übertragung des ABR auf ein Elternteil sinnvoll erscheint.


    Herzlichst


    TK

    Aber irgendeinen Grund muss doch die Entscheidung über Rücknahme haben?