Guten Abend zusammen,
Ich habe mit dem Kindsvater seit Oktober/Trennung einen KU uns BU vereinbart. (Geburt Dez 2020)
Nun war im Januar der letzte Monat in dem ich Elterngeld bezogen habe und für Februar verweigert er die Aufstockung um den fehlenden Betrag (450 Euro)
Im Nachhinein weiß ich nicht ob alles richtig kalkuliert war, aber im September hielt er es nicht für nötig dies z. B. durch z. B. Jugendamt berechnen zu lassen.
Jetzt bin ich sehr verunsichert ob mein Unterhaltsanspruch viel zu hoch angelegt war (1300 BU und 504 KU), damit habe ich kalkuliert und auch erst ab Mai eine Betreuung für mein Kind und bräuchte zudem noch einen Vorlauf um im worst case mit meinem Arbeitgeber zu verhandeln zwecks Wiedereinstieg.
Sein Einkommen liegt netto bei ca. 3849 ( + abzüglich PKV ca. 300 und Spritkosten wenn er diese geltend macht ca. 150 €)
Kindesunterhalt 504 € also nach meiner Berechnung bereinigt 2895
Vor der Geburt unseres Kindes habe ich 1970 € netto verdient.
Mir geht es nur um eine grobe Einordnung und weiteres Vorgehen. Er schaltet einen Anwalt ein und ich habe einen Termin beim Jugendamt zur Beratung und im Zweifel würde ich auch einen Anwalt nehmen.
Er argumentiert u. A. dass er nach Abzug seiner Fixkosten (u. A. 1200 € Miete) nurnoch ca. 600 Euro zum leben hat. Ich würde gerne eine Vereinbarung treffen, wo wir uns im besten Fall in der Mitte treffen bis ich wieder in meinen Beruf einsteigen kann. Soweit ich weiß hat er keinerlei weiteren Abgaben wie z. B. Kredite.
Vielen Dank schonmal!