Betreuungsunterhalt nicht verheiratet

  • Guten Abend zusammen,


    Ich habe mit dem Kindsvater seit Oktober/Trennung einen KU uns BU vereinbart. (Geburt Dez 2020)

    Nun war im Januar der letzte Monat in dem ich Elterngeld bezogen habe und für Februar verweigert er die Aufstockung um den fehlenden Betrag (450 Euro)


    Im Nachhinein weiß ich nicht ob alles richtig kalkuliert war, aber im September hielt er es nicht für nötig dies z. B. durch z. B. Jugendamt berechnen zu lassen.


    Jetzt bin ich sehr verunsichert ob mein Unterhaltsanspruch viel zu hoch angelegt war (1300 BU und 504 KU), damit habe ich kalkuliert und auch erst ab Mai eine Betreuung für mein Kind und bräuchte zudem noch einen Vorlauf um im worst case mit meinem Arbeitgeber zu verhandeln zwecks Wiedereinstieg.



    Sein Einkommen liegt netto bei ca. 3849 ( + abzüglich PKV ca. 300 und Spritkosten wenn er diese geltend macht ca. 150 €)

    Kindesunterhalt 504 € also nach meiner Berechnung bereinigt 2895


    Vor der Geburt unseres Kindes habe ich 1970 € netto verdient.


    Mir geht es nur um eine grobe Einordnung und weiteres Vorgehen. Er schaltet einen Anwalt ein und ich habe einen Termin beim Jugendamt zur Beratung und im Zweifel würde ich auch einen Anwalt nehmen.


    Er argumentiert u. A. dass er nach Abzug seiner Fixkosten (u. A. 1200 € Miete) nurnoch ca. 600 Euro zum leben hat. Ich würde gerne eine Vereinbarung treffen, wo wir uns im besten Fall in der Mitte treffen bis ich wieder in meinen Beruf einsteigen kann. Soweit ich weiß hat er keinerlei weiteren Abgaben wie z. B. Kredite.


    Vielen Dank schonmal!

  • Hi,


    ich weiß nicht, ob das Einkommen des Kindsvaters richtig bereinigt worden ist. So kommt es beispielsweise bei einem PKW im Familienrecht nicht auf an, was er gekostet hat, ob ein Kredit läuft, was das Benzin gerade kostet u.s.w. Entscheidend sind vielmehr die Kilometer, die gefahren wurden, um zum Dienst zu kommen, um das Kind zum Umgang abzuholen. Auch können andere Bereinigungsfaktoren dazu kommen, die das Gehalt des Vaters reduzieren. Von zusätzlicher Altersversorgung bis zu gewissen Versicherungsbeiträgen. Und das Kindergeld ist dem Vater hälftig zuzuschreiben. Und nur, wenn man so das Einkommen ermittelt hat (bitte Steuerrückzahlung und evtl. gezahltes Weihnachtsgeld, Prämien, Urlaubsgeld nicht vergessen), erst dann kann man mit dem rechnen anfangen.


    Ich würde das einen Fachmann machen lassen. Schon unter dem Gesichtspunkt der "Waffengleichheit," denn beim Vater rechnet ja auch ein Fachmann.


    Herzlichst


    TK

  • Vielen Dank für die Antworten, das hilft mir schonmal.

    Über seine Abzüge und Steuerrückzahlungen bin ich tatsächlich nicht komplett im Bilde.


    Morgen hat er die Erstberatung mit dem Anwalt.


    Können die Berechnungen von beiden Anwälten und Jugendamt sehr stark variieren? Mir geht es nicht darum möglichst viel rauszuholen, lediglich dass es fair ist und ich meinen Lebenstandard halten kann, was ich mit diesen Beträgen gut hinbekomme.


    Kann er darauf bestehen in seiner Wohnung zu bleiben? Ich finde diesen Posten vor Allem unverhältnismäßig (100 qm kein Kinderzimmer) im Gegensatz dazu habe ich eine Miete von rund 700 Euro mit Kinderzimmer.


    Vielen Dank für die Hilfe!

  • Hi,


    freut uns immer, wenn wir helfen können. Ja, die Berechnungen werden wahrscheinlich etwas variieren. Schau mal, Anwälte sind Interessenvertreter. Der Anwalt des Vaters wird versuchen, möglichst viel Verdienst aus der eigentlichen Berechnung heraus zu kicken, dein Anwalt wird versuchen, möglichst viel einzubeziehen. Die Unterschiede werden nicht sehr groß sein, aber ich denke da längerfristig. Im Augenblick ist es einerlei, ob du mehr Kindesunterhalt und weniger Betreuungsunterhalt bekommst oder umgekehrt. Der Endbetrag kann sogar identisch sein, bei aufstockendem Bezug von ALG II spielt es ohnehin keine Rolle. Aber die Zeit, in der Betreuungsunterhalt gezahlt wird, ist ja sehr begrenzt. Und hinterher ist es für das Kind einfach besser, wenn sein Unterhalt einfach höher ist.


    Was der Kindsvater an Miete zahlt, das ist einerlei. Es geht dich einfach nichts an. Ein gewisser Mietbetrag ist in seinem Freibetrag drinne, ob aus was für Gründen auch immer ein erhöhter Mietzins eine gesonderte Berücksichtigung angesagt ist, wird im Einzelfall entschieden. Und wie er seinen Mietzins bezahlt, ist allein seine Angelegenheit.


    Herzlichst


    TK

  • Ok, das ist einleuchtend mit dem längerfristig denken und KU. Das habe ich tatsächlich nicht bedacht, Danke für den Hinweis.

    Ich dachte es gibt vielleicht eine Art Formel die alle anwenden müssen/sollen und dass da dann ein nahezu identischer Betrag herauskommen wird, sehr naiv gedacht.


    Deshalb vielen Dank für diese Hinweise! Dann werde ich auf jeden Fall auch einen Anwalt konsultieren.