Anspruch auf das hälftige Kindergeld

  • Kindergeld wird für ein Kind immer nur einem Elternteil gezahlt. Wenn die Eltern getrennt leben, dann bekommt das Elternteil das Kindergeld, bei dem das Kind die meiste Zeit lebt. Wenn der andere Elternteil kein Unterhalt zahlen muss, weil das vollj. Kind in Ausbildung ist und dabei 1000 € netto erhält. Steht dem Kindsvater das hälftige Kindergeld zu?


    vielen Dank.


  • Hi,


    nein ein solcher Anspruch besteht nicht. Kindergeld ist anteilig bei zahlenden Elternteilen zu berücksichtigen. Es ist eine Steuerersparnis, welche die zusätzliche finanzielle Belastung etwas ausgleichen soll. Wenn es diese Belastung nicht gibt, ist auch nichts zu verrechnen.


    Herzlichst


    TK