Kindesunterhalt, Wohneigentum, Aktien, Hartz4

  • Guten Tag,


    ich habe folgende Frage. Ich finde leider nichts genaues.


    Ich bin von meiner Ex-Frau geschieden und wir haben 2 gemeinsame Kinder.

    Ich zahle natürlich auch den gesetzlichen Unterhalt welcher meinen Kindern laut der Düsseldorfer Tabelle zusteht.

    Meine Ex-Frau hatte gearbeitet und ist mittlerweile nun ins Hartz4 gerutscht.


    Nun zur eigentlichen Frage:

    Ich habe mir einige Jahre nach der Scheidung eine vermietete Eigentumswohnung gekauft, habe mir nun auch Aktien zugelegt und spare sehr viel Geld im Monat, damit ich ein gutes Polster auf der hohen Kante habe.


    Wie verhalten sich all die Sachen auf den Unterhalt? Muss ich dadurch mehr zahlen, zusätzlich zu meinem Einkommen?

    Eigentlich zählt das ja auch als Altersvorsorge und ich möchte mir ja noch was nach der gescheiterten Ehe aufbauen.

    Zusätzlich habe ich auch noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Wie könnte diese evtl. dagegen gerechnet werden?


    Versteht mich bitte nicht falsch, ich zahle sehr gerne für meine Kinder. Jedoch möchte ich mir eben trotzdem noch etwas Neues aufbauen.


    Ich würde mich sehr über Antworten freuen.


    Viele Grüße

  • MaMoe

    Hat den Titel des Themas von „Kindesunterhalt“ zu „Kindesunterhalt, Wohneigentum, Aktien, Hartz4“ geändert.
  • Hi,


    grundsätzlich sind regelmäßige Einkommen, aus welcher Quelle auch immer, die Grundlage für die Berechnung von Kindesunterhalt. Das können auch Mieteinnahmen sein oder auch Zinsen aus Aktien. Da muss man sich den Einzelfall anschauen. Bei Mieteinnahmen sind natürlich eventuelle Darlehen zu berücksichtigen oder andere Kosten, die nicht auf den Mieter umgelegt werden können. Und andere Bereinigungsfaktoren sind bei der Feststellung des Einkommensbetrages, welcher die Basis für den Kindesunterhalt bildet, auch zu berücksichtigen. Dazu können auch Kosten für Versicherungen oder zusätzliche Aufwendungen für die Altersvorsorge gehören. Allerdings nicht jede zweckungebundene Geldanlage.


    Herzlichst


    TK

  • GuMo,


    bei der Berechnung vom Unterhalt werden, dass hat TK schon angemerkt, alle regelmäßigen Einkünfte berücksichtigt.


    VuV ist aber eben nicht einfach die Miete, sondern es geht um die Frage, wie das im Steuerbescheid aussieht.

    Gleiches gilt für Kapitalerträge aus entsprechenden Anlagen.


    Solltest du also eine deutliche jährliche Steuererstattung haben, wird diese durch 12 geteilt und dann deinem monatlichen bereinigten Nette zugerechnet.

    Dann geht es nach DT weiter.


    Gruß


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