Altersarmut durch Versorgungsausgleich

  • Ich möchte Ihnen meine persönliche Situation schildern. Ich bin 67 Jahre alt und befinde mich in einem

    Scheidungsverfahren. Seit 1976 leistete ich als Arbeitnehmer Pflichtbeiträge zur gesetzlichen

    Rentenversicherung. Seit Juni 2019 erhalte ich monatliche Altersrente von zur Zeit 1666 €. Meine von

    mir getrennt lebende 56-jährige Ehefrau hat nahezu keine Pflichtbeitragszeiten aus

    versicherungspflichtiger Beschäftigung, da sie sich gegen meinen Rat stets weigerte, einer

    sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen. Dieses führt dazu, dass von meiner

    gesetzlichen Rente nach einer Berechnung der Deutschen Rentenversicherung vom 5. Mai 2020

    monatliche Anwartschaften von 688 € auf meine Ehefrau übertragen werden. Meine Ehefrau wird erst

    ab dem Jahr 2032 Altersrente beziehen. Mir hingegen verbleiben von meiner gesetzlichen Rente

    weniger als 1000 €. Da ich daneben nur noch eine Betriebsrente mit monatlichen Zahlungen von etwas

    über 200 € erhalte, die sich nach der Scheidung aufgrund des Versorgungsausgleichs halbiert, werde

    ich ab Durchführung des Versorgungsausgleichs bzw. erfolgter Ehescheidung lediglich noch knapp über

    dem Existenzminimum leben können.

    Ich kann dieses nicht nachvollziehen. Ich habe mein Leben lang gearbeitet und muss nun aufgrund der

    Tatsache, dass meine Ehefrau (nach ca.25 Jahre) mich verlassen hat und geschieden werden will, nahe an der Armutsgrenze leben. Hinzu kommt, dass es bis zum Jahr 2032 dauern wird, bis meine Ehefrau

    überhaupt Altersrente erhalten wird, ich aber nach Durchführung des Versorgungsausgleichs mit

    sofortiger Wirkung erhebliche Renteneinbußen habe. Zumindest bis zum Renteneintrittsalter meiner

    Ehefrau hätte ich nach der früheren Rechtslage aufgrund des Rentnerprivilesg weiterhin ungekürzt

    meine Rente beziehen können. Ich halte es schlichtweg für eine Enteignung, dass aufgrund der

    derzeitigen Gesetzeslage meine Lebensleistung völlig missachtet wird und ich nun am

    Existenzminimum leben muss und ich kann diese Ungerechtigkeit nicht verstehen.

    Danke

  • Hi,

    Ehen mit langer Dauer, in welchen das traditionelle Modell gelebt wird, da kommt es zu diesen Ergebnissen. Das kann man im Prinzip nicht verhindern, dieses System haben wir seit der ersten großen Reform des Familienrechts, die ja etwa 1976 war. Der Grundgedanke ist, dass man sich gemeinsam für ein bestimmtes Lebensmodell entschieden hat. Wir haben nicht das Recht, in diese Entscheidung rein zu pfuschen, wir haben sie zu akzeptieren. Und wir können auch nicht das Verschuldensprinzip wieder einführen. Das ist nun mal Fakt, das Problem ist, dass nur zu verteilen ist, was da ist, nicht mehr und nicht weniger. Dass bei diesen Konstellationen aus einer wirtschaftlich funktionierenden Einheit zwei wirtschaftlich nicht funktionierende Einheiten entstehen, das wird immer wieder übersehen. Aber wir haben nicht das Recht, die Wertigkeit der Arbeit in dieser Gemeinschaft festzulegen. Es ist zusammen erwirtschaftet worden, und ist wie alles, was in der Ehe erwirtschaftet worden ist, geteilt.


    Ich bin über diese Erklärung, die ich hier gebe, die für mich moralisch völlig in Ordnung ist, nicht glücklich, klar. Denn es gibt im Augenblick keine andere Lösung. Auch die spätere Kappung der Rente ist keine Lösung bzw. ist mit unserem Rentensystem nicht vereinbar. Es ist nun mal eine "Sparbüchse" für die Zukunft. Ich hab mir immer wieder den Kopf zerbrochen, wie man das Problem lösen könnte, bzw. die Folgen mildern bzw. die Altersversorgung besser gestalten kann. Mir fiel da die Lösung ein, die es ja seit Jahren bei Landwirten gibt. Da muss für nicht berufstätige Ehefrauen (Landfrauen) ein eigenes Rentenkonto geführt werden. Erbitterter Widerstand bei Landwirten und auch den Frauen dagegen war da. Ich halte diesen Weg durchaus für überlegbar. Nur, was hättest Du gesagt, wenn Du all die Jahre auch für die Ehefrau hättest in die Rentenversicherung einzahlen müssen?


    Bleibt ein Hinweis: wenn die Frau weniger als drei Jahre die Rente bezieht, dann werden die Anwartschaften zurück überwiesen. Das wäre ein Ansatzpunkt, vielleicht ist es machbar, diese Frist zu verlängern, zumindest für Ehen, die von langer Dauer sind. Das müsste durchgerechnet werden, ob machbar, aber da ist die Politik gefragt, und die hat wohl derzeit andere Baustellen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo roky,


    Oft werden Partner geschieden, nicht weil sie sich böse sind, sondern weil ein


    Zusammenleben einfach nicht mehr passt.


    Oft ist wie in deinem Fall eine Scheidung nicht immer die sinnvollste Art.


    Es gibt durchaus Fälle, womit beide ohne Scheidung besser über die Runden kömmen könnten.


    Man sollte mal verschiedene Szenarien durchdenken.


    edy

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