Ich möchte Ihnen meine persönliche Situation schildern. Ich bin 67 Jahre alt und befinde mich in einem
Scheidungsverfahren. Seit 1976 leistete ich als Arbeitnehmer Pflichtbeiträge zur gesetzlichen
Rentenversicherung. Seit Juni 2019 erhalte ich monatliche Altersrente von zur Zeit 1666 €. Meine von
mir getrennt lebende 56-jährige Ehefrau hat nahezu keine Pflichtbeitragszeiten aus
versicherungspflichtiger Beschäftigung, da sie sich gegen meinen Rat stets weigerte, einer
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen. Dieses führt dazu, dass von meiner
gesetzlichen Rente nach einer Berechnung der Deutschen Rentenversicherung vom 5. Mai 2020
monatliche Anwartschaften von 688 € auf meine Ehefrau übertragen werden. Meine Ehefrau wird erst
ab dem Jahr 2032 Altersrente beziehen. Mir hingegen verbleiben von meiner gesetzlichen Rente
weniger als 1000 €. Da ich daneben nur noch eine Betriebsrente mit monatlichen Zahlungen von etwas
über 200 € erhalte, die sich nach der Scheidung aufgrund des Versorgungsausgleichs halbiert, werde
ich ab Durchführung des Versorgungsausgleichs bzw. erfolgter Ehescheidung lediglich noch knapp über
dem Existenzminimum leben können.
Ich kann dieses nicht nachvollziehen. Ich habe mein Leben lang gearbeitet und muss nun aufgrund der
Tatsache, dass meine Ehefrau (nach ca.25 Jahre) mich verlassen hat und geschieden werden will, nahe an der Armutsgrenze leben. Hinzu kommt, dass es bis zum Jahr 2032 dauern wird, bis meine Ehefrau
überhaupt Altersrente erhalten wird, ich aber nach Durchführung des Versorgungsausgleichs mit
sofortiger Wirkung erhebliche Renteneinbußen habe. Zumindest bis zum Renteneintrittsalter meiner
Ehefrau hätte ich nach der früheren Rechtslage aufgrund des Rentnerprivilesg weiterhin ungekürzt
meine Rente beziehen können. Ich halte es schlichtweg für eine Enteignung, dass aufgrund der
derzeitigen Gesetzeslage meine Lebensleistung völlig missachtet wird und ich nun am
Existenzminimum leben muss und ich kann diese Ungerechtigkeit nicht verstehen.
Danke