Unterhalt und gemeinsam im Haus wohnen

  • Hallo zusammen,

    ich bin neu hier, da wir erst seit ein paar wochen in trennung leben.

    Zurzeit wohnt meine Frau bei ihrer Mutter.


    Wir haben ein Zweifamilienhaus. Und habe, dass Glück das ab April eine Wohnung frei wird. Das Haus gehört uns beiden. Zahlten auch gemeinsam den Kredit.

    Wir haben keine Kinder

    Sind seit 8 Jahren verheiratet.

    Das Haus gehört uns beide

    Zahlten auch beide den Kredit gemeinsam.

    Meine Frau ist seit über 4 Jahren nicht mehr arbeitsfähig, hat auch kein einkommen, rente etc.

    Leben ganz gut von meimen einkommen und der miete

    Ich habe ein Bereinigtes Netto von 3200 Euro

    Miete fällt bald weg

    Tilgung füs Haus liegt bei ca. 800 Euro


    Nun sind wir getrennt, da wir uns gegenseitig ein paar mal betrogen haben.

    Und wir sind uns nicht einig über das Trennungsgeld


    Meine Frau meint Sie könnte von mir 900Euro bekommen und bräuchte keine Miete zahlen.

    Da hab ich gesagt, das passt nicht.

    Und nun wollten wir uns darüber in ca. 1 Woche noch mal drüber unterhalten.


    Wie könnte man das am besten berechnen, da wir zwei Wohnungen haben und jeder eine beziehen könnte. und ich für das ganze haus bezahle.


    ich bedanke mich schon mal im vorraus für hilf reiche tipps

  • Hi,


    etwas schwierig, hier auf den Punkt zu antworten. Zunächst ein Hinweis: es sollte schleunigst überprüft werden, ob die Ehefrau Rentenansprüche hat, die schon jetzt realisiert werden können. Möglicherweise schon verbaselt, aber vielleicht könnte das ja noch klappen. So, nun zum Rest. Du wirst eine gewisse Zeit für deine Frau Unterhalt zahlen müssen. Wie lange, das ist eine Einzelfallentscheidung, ist schwer abzuschätzen. So, wie ist zu verteilen, für den Augenblick, was da ist. Du addierst die Mieteinnahmen (Kaltmiete) zu deinem Einkommen. Bringst die Abzahlungsraten in Abzug, auch eventuelle weitere Kosten, die nicht auf die Mieter umlegbar sind. So, dann hast Du den Betrag, der aufzuteilen ist. Wenn dieser Betrag feststeht, dann könnt ihr natürlich einen Teil mit der fiktiven Miete verrechnen, aber bitte erst hinterher. Also erst einmal das berücksichtigungsfähige Einkommen ermitteln.


    Herzlichst


    TK

  • hallo danke schon mal für die antwort.

    ach guck an die Rentenansprüche hab ich gar nicht gedacht. soweit ich weiß ja Sie vor einem Jahr einen Antrag gestelt. Dieser wurde aber abgelehnt.

    Das müsste ich dann noch nach haken, ob Sie da ein Widerspruch gegen eingelegt hatte oder nicht.