hallo in die Runde ☺
Auch nach langem Suchen sind wir nicht fündig geworden, daher hier folgende Frage:
Junger Mann, heute 19, ging vor vier Jahren auf den Weg, mit 15 von den zusammen lebenden Eltern wegzuwollen. Es wurde (nachweislich) mit Freunden geplant, sich als depressiv und suizidgefährdet zu geben. Somit ging es sich erst in eine Klinik, stationäre Therapie, von da aus auf Verlangen des Kindes in eine Wohngruppe (mithilfe des Jugendamtes).
Die Eltern wurden vor vollendete Tatsachen gestellt, glaubte man dem Kind jedes Wort.
Im vergangenen Jahr wurden alle Aussagen und Vorwürfe zurückgezogen, schriftlich beim Jugendamt.
Jetzt zieht er Hals über Kopf zu der Freundin und ihrer Familie in den Haushalt, kein eigener Mietvertrag, nicht mal ein eigenes Zimmer.
Er macht im Frühjahr (hoffentlich) Fachabitur und fängt im Herbst eine Ausbildung an (so heisst es).Neben der Schule jobbt er auf Minijob.
Frage, wenn kein eigener Wohnraum, kein eigener Mietvertrag, sind die Eltern dann Trotzdem barunterhaltspflichtig?
Bzgl Kindergeld stellt er einen Antrag auf Ableitung auf sein Konto, ist ok für die Eltern. Nachweise der Berechtigung sind dann hoffentlich auch direkt von ihm zu erbringen.
Wir sind ja bereit, Unterhalt zu leisten, wenn er ja aber auch hier im Haushalt Leben könnte (will er partout nicht).
Liegen wir richtig, wenn wir von den 860 Euro den Wohnraumanteil (375 Euro) abziehen, ebenso das Kindergeld?
Er möchte natürlich die 860 Euro und das Kindergeld....
Wir können wir wo ermitteln lassen, wie hoch Barunterhalt wäre oder hätte er gar durch die vielen Falschbehauptungen über sein Elternhaus (Nichtbeachtung, Vernachlässigung, Hungern, ... Waren einige der nachgewiesenen Lügen, welche alle widerlegt werden konnten) den Barunterhaltsanspruch verwirkt?
Kontakt besteht nur, wenn er was will, leider...
Sorry für den langen Text!!
Liebe Grüße