Bitte Hilfe, verzwickte, Barunterhalt ab 18

  • hallo in die Runde ☺


    Auch nach langem Suchen sind wir nicht fündig geworden, daher hier folgende Frage:


    Junger Mann, heute 19, ging vor vier Jahren auf den Weg, mit 15 von den zusammen lebenden Eltern wegzuwollen. Es wurde (nachweislich) mit Freunden geplant, sich als depressiv und suizidgefährdet zu geben. Somit ging es sich erst in eine Klinik, stationäre Therapie, von da aus auf Verlangen des Kindes in eine Wohngruppe (mithilfe des Jugendamtes).


    Die Eltern wurden vor vollendete Tatsachen gestellt, glaubte man dem Kind jedes Wort.

    Im vergangenen Jahr wurden alle Aussagen und Vorwürfe zurückgezogen, schriftlich beim Jugendamt.


    Jetzt zieht er Hals über Kopf zu der Freundin und ihrer Familie in den Haushalt, kein eigener Mietvertrag, nicht mal ein eigenes Zimmer.


    Er macht im Frühjahr (hoffentlich) Fachabitur und fängt im Herbst eine Ausbildung an (so heisst es).Neben der Schule jobbt er auf Minijob.


    Frage, wenn kein eigener Wohnraum, kein eigener Mietvertrag, sind die Eltern dann Trotzdem barunterhaltspflichtig?

    Bzgl Kindergeld stellt er einen Antrag auf Ableitung auf sein Konto, ist ok für die Eltern. Nachweise der Berechtigung sind dann hoffentlich auch direkt von ihm zu erbringen.


    Wir sind ja bereit, Unterhalt zu leisten, wenn er ja aber auch hier im Haushalt Leben könnte (will er partout nicht).


    Liegen wir richtig, wenn wir von den 860 Euro den Wohnraumanteil (375 Euro) abziehen, ebenso das Kindergeld?


    Er möchte natürlich die 860 Euro und das Kindergeld....


    Wir können wir wo ermitteln lassen, wie hoch Barunterhalt wäre oder hätte er gar durch die vielen Falschbehauptungen über sein Elternhaus (Nichtbeachtung, Vernachlässigung, Hungern, ... Waren einige der nachgewiesenen Lügen, welche alle widerlegt werden konnten) den Barunterhaltsanspruch verwirkt?


    Kontakt besteht nur, wenn er was will, leider...



    Sorry für den langen Text!!


    Liebe Grüße

  • Hallo Dreamer,


    Frage, wenn kein eigener Wohnraum, kein eigener Mietvertrag, sind die Eltern dann Trotzdem barunterhaltspflichtig?

    Wenn er dem Grunde nach überhaupt Unterhaltberechtigt ist, ja.


    Liegen wir richtig, wenn wir von den 860 Euro den Wohnraumanteil (375 Euro) abziehen, ebenso das Kindergeld?

    Nur das Kindergeld wird auf den Bedarf angerechnet.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Ok danke edy.... Dann warten wir mal ab, wann aktiv eingefordert wird.... Naturalunterhalt wird vom Kind abgelehnt, somit muss Kind aktiv werden....

  • Auf den möglichen Anspruch wird das Kindergeld voll angerechnet, also nichts zusätzlich gezahlt. Wahrscheinlich ist der Verdienst aus dem Job überobligatorisch, also nicht anrechenbar. So, das ist die Zeit bis September. Die Eltern schulden den Betrag für auswärtige Unterbringung abzüglich des vollen Kindergeldes. Allerdings nur, wenn das Einkommen entsprechend ist. Denn das Kind ist ja nicht mehr privilegiert. Ist ja erst zu berücksichtigen, wenn andere höherrangige Anspruchsinhaber rein rechnerisch berücksichtigt worden sind. Ist das überprüft worden?


    Ab September ist dann natürlich die Azubi-Vergütung mit einzubeziehen in die Berechnung. Und wenn der Sohn ab September keine Lehrstelle hat, dann gibt es auch eine Unterstützung von den Eltern mehr.


    Herzlichst


    TK

  • danke Timekeeper, sprich, auch wenn das Kind aus der Jugendhilfe rausgehen würde und den nach wie vor angebotenen Naturalunterhalt vehement ablehnen würde? Trotz Nachweis der seitens des Kindes aufgestellten unwahren Aussagen? heftig....


    Es wäre noch Einkommen für einen Barunterhalt verfügbar, so dass das Kind munter weiter "sein Ding" machen könnte...

  • Hallo Dreamer,


    wer hat denn die ganzen Jahre die Kosten für Therapie, Wohngruppe usw. gezahlt.

    Wurdet iht vom Amt überprüft?

    Gibt es einen Unterhaltstitel?


    Euer Kind scheint gut informiert zu sein.

    Kindergeld kann nur abgezweigt werden, wenn ihr euren Unterhaltsverpflichtungen nicht korrekt nachkommt.

    Achtet also auf die Rahmenbedingungen.

    Es sind eure Steuervergünstigungen, man könnte das KG dann von euch zurückfordern, wenn es zu unrecht gezahlt wurde.


    Ich würde die Abzweigung ablehnen und es an das Kind weiterleiten, dann könnt ihr es auch vom Unterhalt abziehen und alle nötigen Informationen vom Kind einfordern.


    Es ist immer unschön, wenn Kinder gegen Eltern den Unterhalt einklagen müssen.

    Wenn eine stringente Ausbildungskarriere läuft, dann würde ich eher zahlen, als mich verklagen zu lassen.

    so dass das Kind munter weiter "sein Ding" machen könnte...

    Fordert halbjahrlich die Schul- und Ausbildungsbescheinigung, Lehr- oder Ausbildungsvertrag und die Zeugnisse ein.


    Gruß


    frase

  • Morgen frase,


    wenn die Eltern denn Unterhalt zahlen müssen, was wir noch nicht wissen, ist unbedingt zu empfehlen, dem Kind nahe zu legen einen eigenen Abzweigungsantrag bei der Kindergeldstelle zu stellen und nicht als Weiterleitungsstelle zu fungieren. Das Kindergeld kann auch dann vom Unterhalt abgezogen werden. Aber, wenn das Kind z.B. keine Lehrstelle bekommt oder die Lehre abbricht, das den Eltern nicht mitteilt, dann wird in der Regel zu Unrecht Kindergeld weiter bezogen. Irgendwann fliegt die Sache auf, klar, dann fordert die Kindergeldkasse die gezahlten Beträge vom Empfänger zurück, und das wären hier die Eltern. Wer erwachsen genug ist, sein Leben alleine und außerhalb des Elternhauses zu managen, der ist auch erwachsen genug, sich mit den Ämtern auseinander zu setzen.


    Herzlichst


    TK

  • Guten Morgen Timekeeper und frase,

    lieben Dank schon mal.


    Also das Kind will auf Biegen und Brechen nicht zurück, mag "halt" keine Regeln bzw. Absprachen einhalten. Angeboten wurde es, genauso wie auch durchgehend der Kostenbeitrag an das Jugendamt gezahlt wird bis der Aufhebungsbescheid vom Jugendamt erfolgt. Kindergeld geht direkt von der Familienkasse ans JA.


    Da man anfangs seinen Darstellungen glaubte, ohne uns anzuhören, wurden wir vor vollendete Tatsachen gestellt und stimmten der Wohngruppenunterbringung notgedrungen zu, schweren Herzens. Ambulante Hilfen wurden direkt vom Kind abgelehnt, da es dachte, es bekäme eine WG zugewiesen und konnte party machen.


    Kontakt besteht wieder regelmässig, man kann sich austauschen, nur das alles vom Kind berichtete fast unwahr ist...


    Wir baten den jungen Erwachsenen, uns zum Unterhalt aufzufordern, gaben ihm die Tips und Hinweise, was er machen muss.


    Kindergeld möchten wir gerne direkt von der Familienkasse an ihn laufen lassen, da wir nicht glauben, dass er die Ausbildung lange macht und wir es nicht erfahren.


    Klar werden wir Unterhalt zahlen, wenn wir müssen, möchten diesen aber gern fixiert haben, damit es nicht irgendwann heisst, wir hätten nicht gezahlt. Er weiss, dass er da aktiv werden muss, tat es noch nicht, somit geht der Betrag auf ein separates Konto bei uns, bis wir was schriftlich haben.



    ,

  • So, ich wage mal die Voraussage, dass ein Zusammenleben so nicht klappen würde und nach der Vorgeschichte auch für beide Seiten nicht zumutbar ist.


    Das mit dem Kindergeld ist prima. Eine Baustelle weniger. Und auch ein finanzielles Risiko weniger. So, was uns immer noch fehlt, das sind erhebliche Angaben über die Unterhaltssituation. Jedenfalls muss neu gerechnet werden. Und es ist auch zu schauen, ob ein Unterhaltstitel existiert, der über die Volljährigkeit hinaus geht. Achtung: ein Unterhaltstitel ist nicht nur ein Gerichtsurteil, es kann auch ein Verwaltungsakt sein, der bestandskräftig wurde oder aber auch eine Urkunde, die beim Jugendamt unterschrieben wurde. Gegebenenfalls muss man sich nämlich jetzt primär um die Aufhebung des Titels kümmern.


    Herzlichst


    TK

  • Also, ein Zusammenleben wäre riskant, sicher, aber die Bereitschaft unter Einbeziehung von Therapie, externen Hilfen etc wird ja eh von seiner Seite aus abgelehnt.


    Vom Jugendamt erfolgt jedes Jahr die Feststellung des Kostenbeitrages durch die Eltern, welcher dann ans Jugendamt geht. Halleluja, seit dem 18.Geburtstag ist es der festgesetzte Satz von 725 Euro monatlich, vorher lagen wir bei einem Einkommen deutlich drüber. An ihn selber floss noch gar kein Geld in der Zeit, da er über die Wohngruppe Taschengeld vom Landesjugendamt bis zum Auszug bekommt. Sprich alles wurde über die Wohngruppe nach SGB ?? finanziert, Kleidung, Freizeit, Urlaub mit der Wohngruppe.


    Vom Jugendamt bekommen wir, das sagte die Sachbearbeiterin bereits auf Nachfrage zu, nach seinem Auszug dann die Mitteilung über das Ende der Jugendhilfe und somit auch die Beendigung des zu leistenden Kostenbeitrages.


    wir haben schon herausgefunden, dass es ab 18 den Betrag von 860 Euro abzgl. Kindergeld gibt, sprich Unterhaltshöhe 641 Euro, wenn das Kind ab 18 unbedingt ausziehen will und wir nicht auf Naturalunterhalt bestehen. Jedoch sind in diesen 860 Euro Wohnkosten von 375 Euro veranschlagt.

    Er wohnt dort mietfrei und zahlt an die Eltern der Freundin 200- Euro für Essen, Trinken etc... die Eltern sind selbst Mieter ihrer Wohnung. Der Vermieter der Eltern hat lediglich einem "dort unter das Dach krabbeln" zugestimmt.


    Wie gesagt, was wir müssen zahlen wir, neben Geburtstags- Weihnachts- etc Geschenken gab es bisher trotzdem immer noch was zugesteckt, es ist nach wie vor unser Kind. Nur da wir weder die Freundin mit Familie kennen, weder den Ausbildungsvertrag als Kopie sahen geschweige eine aktuelle Schulbescheinigung, sind wir extrem vorsichtig, da wir zuviel erlebten.


    alles doof ;-)

  • gibt es derzeit (Berufskolleg) wohl elternunabhängig, danach wäre unser Einkommen zu hoch... hierüber wurden wir auch nicht informiert, dass dieses elternunabhängige Bafög beantragt wurde, keine Unterlagen vorhanden.

  • Hi,


    du hast das System immer noch nicht verstanden. Das Verhältnis ist zutiefst gestört, ganz ohne Schuldzuweisung. Wir haben die Situation, dass das Kind seit Jahren auswärts lebt. Das ist etwas anderes, als wenn das Kind in einer funktionierenden Gemeinschaft zu Hause lebt und dann während der Unterhaltspflicht der Eltern aus Gründen der grenzenlosen Selbstverwirklichung ausziehen möchte. Dieses Beispiel kannst du also nicht heranziehen.


    Der festgelegte Betrag für auswärts lebende volljährige Kinder ist der Höchstbetrag, der zu leisten ist, wenn nicht besondere Umstände vorliegen. Nach unten ist da aber gewaltig Luft. Es muss also völlig neu gerechnet werden, eben weil das Kind in der Rangigkeit weit nach hinten rutscht. Andere Kinder, Ehepartner, alle das ist erst zu erledigen. Und das Einkommen ist noch um weitere Faktoren zu bereinigen. Erst wenn das alles berücksichtigt ist, weiß man, was überhaupt zu zahlen ist.


    Abgesehen davon berechnen die Jugendämter in anderer Weise, als in reinem Familienrecht gerechnet wird. Das müsste man auch berücksichtigen. Und - ob das Kind Mietzins zahlt oder nicht, das spielt keine Rolle.


    Herzlichst


    TK

  • lieber Timekeeper,


    mag sein, dass ich das System nicht verstehe, geb ich unumwunden zu. :-)


    wir werden jetzt erstmal dann abwarten, was er veranlasst und was dann an Neuberechnung erfolgt.


    Sobald das Jugendamt das Kindergeld wieder freigibt, soll die Familienkasse direkt an ihn zahlen.


    Herzlichen Dank aber für alle Antworten/ Hinweise etc..


    Viele Grüße

  • gibt es derzeit (Berufskolleg) wohl elternunabhängig, danach wäre unser Einkommen zu hoch...

    Wenn es elternunabhängig wäre, dann ist euer Einkommen doch egal. ???


    Er muss euch nachweisen, dass er Bafög beantragt hat.

    Wenn sich dann herausstellt, dass er es nicht bekommt, ok, aber es muss es erst mal versuchen.

    Solange er das nicht tut, braucht ihr auch nicht zahlen, da ihr den Unterhalt gar nicht berechnen könnt.

  • Wenn es elternunabhängig wäre, dann ist euer Einkommen doch egal. ???


    Er muss euch nachweisen, dass er Bafög beantragt hat.

    Wenn sich dann herausstellt, dass er es nicht bekommt, ok, aber es muss es erst mal versuchen.

    Solange er das nicht tut, braucht ihr auch nicht zahlen, da ihr den Unterhalt gar nicht berechnen könnt.

    Laut seiner Aussage musste er es für den Besuch des Schulkollegs auf Aufforderung des Jugendamtes beantragen, dieses Geld geht bis zum aktuellen Auszugsdatum auch an das Jugendamt. Unterlagen habe er keine. Wir erhalten vom Jugendamt keine Infos mehr, da über 18 und keine Entbindung der Schweigepflicht in der Wohngruppe. Nur seine Aussagen bzgl. seines Auszuges.


    Wir warten jetzt ab, was er machen wird bzw. beantragen wird. Solange geht der von uns vermutete Betrag (eher hoch angesetzt) an die Seite.


    Das Mamaherz macht sich halt auch ums Kind und seine Zukunft zuviel Sorgen,


    herzlichen Dank!

  • Kann ich gut nachvollziehen, hab ja auch so ein Mamaherz. Aber, du musst doch sehen, dass dieses Kind schon sehr jung seinen eigenen Weg gegangen ist. Ich denke, da kann man schwer jetzt einfach an frühere gemeinsame Zeiten andoppen, da ist einfach zu viel passiert.


    So, mit Ende der Schulzeit, da kommen jetzt aber andere Zeiten, andere Spielregeln. Ich versuche es nochmals aus anderer Herangehensweise heraus zu erfassen. Ihr seid, wenn die finanziellen Voraussetzungen da sind, erst einmal nur bis zu Beginn der Ausbildung für den Unterhalt zuständig. Allerdings nur, wenn das Kind auch eine Ausbildung anfängt, also bis August oder September. Wenn weiter Geld begehrt wird, dann gibt es da ganz strenge Spielregeln: es muss die Ausbildungsstelle dokumentiert werden. Durch eine Bescheinigung des Ausbilders. Außerdem muss klar sein, wie viel das Kind als Vergütung bekommt. Denn die Vergütung fließt natürlich wie auch das Kindergeld in die Berechnung auf einen möglichen Aufstockungsanspruch gegen die Eltern mit ein. Wahrscheinlich ist das Kind schon allein dadurch schon jenseits des oben genannten Betrages für auswärts lebende Kinder. Oder es sind Cents zu zahlen. Jedenfalls muss das Kind nachweisen, dass es ausgebildet wird und wie hoch die Vergütung ist.


    BaföG ist für diese Fälle nicht vorgesehen.


    Sollte das Kind ein Studium aufnehmen, so ist hier in der Tat BaföG vorrangig zu beantragen, man muss schauen, ob angesichts des Einkommens der Eltern ein Anspruch besteht, wobei elternunabhängiges BaföG in den klassischen Studiengängen nicht in Betracht kommt, zumindest nicht bei der bisherigen vita. Aber auch hier muss das Kind von Semester zu Semester Studienbescheinigungen beibringen.


    Wird keine Ausbildung/kein Studium angetreten oder aber abgebrochen, dann ist sofort Schluss mit Unterhaltsansprüchen. Dann muss das volljährige Kind für sich selbst sorgen, die Eltern sind raus. Ob dann ein Unterhaltsanspruch nochmals auflebt, bei Start einer neuen Ausbildung, ist eine ganz andere Frage. Jedenfalls sind die Überbrückungszeiten zwischen zwei Ausbildungsetappen nur einmal durch Unterhalt abzudecken, nämlich zwischen Ende der Schulzeit und dem (fiktiven) Beginn der ersten Ausbildung. Also bis August (üblicher Ausbildungsbeginn in Deutschland) bis 1. Oktober, Beginn des Semesters.


    Vielleicht unter Berücksichtigung dieser Situation und der "Bauernschläue" des Kindes nachfolgender Lösungsvorschlag: die Eltern verpflichten sich von Ende des Bafögs bis zum Ausbildungsbeginn zu zahlen. Danach nicht mehr, es sei denn, alle Nachweise werden vorgelegt, unter Anrechnung des Kindergeldes. Bei Nichtvorlage der Nachweise (der Termin müsste noch bestimmt werden) bis zum ..... werden die Zahlungen eingestellt.


    Herzlichst


    TK