Sonderbedarf - Kindesunterhalt

  • Ich hoffe ihr könnt mir hier helfen. Für meine beiden Söhne zahle ich monatlich Kindergeld im Höhe von 1000 €. Dazu zahle ich auch Geschenk. Jetzt schrieb der Anwalt meines Ex Email bzgl. Sonderbedarf für Homeschooling Ipad etc.. für 700€. Mein Ex arbeitet auch. Meine Frage was soll ich mit der Anforderung von Rechtsanwalt tun? Muss ich bezahlen? Was passiert, wenn ich nicht bezahle? Ich habe schon genug bezahlt, und das Kindergeld geht auch an Ex: Ich bin wieder verheiratet, habe zwei Kindern und meine jetzige Frau arbeitet nicht.

    Für Antwort werde ich mich freuen.

  • Hallo Vater 786,


    Wie hoch ist der genaue Untehaltsbetrag den du an deine 2 Söhne zahlst? Was zahlst du


    jedem Sohn?


    Wie alt sind die beiden?


    Wie hoch ist dein durchschnittliches Netto?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    wir haben zu wenig Sachkenntnisse, um substantiiert antworten zu können. Etwa: existiert ein Titel von Gericht oder Jugendamt, sind in die Unterhaltsberechnungen die "neuen" Kinder mit einbezogen? Das müsste man sich mal genauer anschauen.


    Nun zu dem, was da eingefordert wird. I-Pad als Sonderbedarf. Ich tu mich da etwas schwer. Grundsätzlich ist die Ausstattung der Kinder für private Zwecke oder auch Schule durch den normalen Unterhalt abgedeckt. Sonderbedarf wird dann angenommen, wenn eine Ausgabe unplanbar war, und erforderlich ist. Gab es denn keine andere Möglichkeit, den Schulunterricht zu Hause zu organisieren? Ein Haushalt ohne jedwede Hardware ist doch nur schwer vorstellbar. Das ist so mein erster Ansatzpunkt.


    Der zweite ist, was denn "etc." ist? Also, was noch?


    So, wenn man wider Erwarten dazu kommt, dass wir einen Sonderbedarf haben, dann ist von dir dieser nur anteilig zu zahlen, also von beiden Elternteilen. Aber hier kommen wir wieder zu der Frage, ob denn bei dir überhaupt noch verfügbare Masse da ist unter Berücksichtigung der anderen Unterhaltsberechtigten.


    Du könntest natürlich auch folgendes machen: du berechnest deinen Anteil unter Berücksichtigung des Anteils der Mutter und teilst den Kindern und dem Anwalt mit, dass das mit den Geburtstags- und Weihnachtsgeschenken verrechnet wird und da in diesem Jahr nichts kommt.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Edy und Timekeeper, danke für eure Antwort.

    Also meine durchschnittliches Netto ist 4300 € zwei Kinder sind 16 und 14 Jahre alt leben mit Mutter und habe jetzt noch zwei Kinder 4 und 2 Jahre alt.

    Es existiert schon ein Titel von Gericht, die habe ich durch Jugendsamt aktualisiert mit 110 %. Ich Zahle jedem Kind 477 €. Es sind nur die Tablets und in der Rechnung steht keine Name! Insgesamt 1200 € für beide Söhne.


    Ich bin mir nicht sicher, ob das IPad für beide Kinder notwendig war. Mein Ex benutzt alle möglichen Dinge, um Geld von mir zu bekommen.


    Was wäre, wenn ich den Anwalt so anschreibe, wie TK es vorgeschlagen haben, was wird passieren? werden sie vor Gericht gehen?


    VG,

    Vater786

  • Hallo Vater,


    dem Vorschlag von TK könnte ich zustimmen.


    Die Hardware für das Homeschooling ist ja nun bald "überflüssig", kann alsojetzt rein "privat" genutzt werden,


    eine Anrechnung bei Geburtstags-/Weihnachtsgeschenken wäre denkbar.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Vater,


    frag doch mal die Mutter und den Anwalt, was mit dem Kinderbonus in 2020 und 2021 passiert ist!


    Der Bonus wurden ohne Antrag ausgezahlt, alle Kindergeldberechtigten haben in 2020 300 € und in 2021 nochmal 150 € pro Kind erhalten.


    Gruß


    frase

  • Hallo Frase,


    Der Kinderbonus konnte m.E. zur Hälfte vom Unterhalt abgezogen werden.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    ich grüble ja immer noch darüber, ob wir es überhaupt mit einem Sonderbedarf zu tun haben. Wenn nicht, dann kann man sich alle anderen Überlegungen schenken. Ich grüble auch am Preis. Und wenn wir einen Sonderbedarf hätten, theoretisch, das ja auch nur dann, wenn nicht schon eine entsprechende Ausstattung zu Hause gewesen wäre. Und bei dem Alter der Kids habe ich da so meine Zweifel. Denn eine Modernisierung des "Ist-Bestandes" ist kein Sonderbedarf.


    Herzlichst


    TK

  • Selbst wenn nicht, so würde dieses Thema für die Frage des Sonderbedarfs keine Rolle spielen. Der Unterhaltspflichtige kann sich nicht ein Jahr später auf eine Zahlung berufen, die er vielleicht gar nicht hätte leisten müssen, aber es trotzdem getan hat.


    Die vorliegende Rechnung reicht jedoch nicht aus. Für einen Nachweis der Notwendigkeit ist mindestens darzulegen, dass die Schule eine derartige Anschaffung verlangt hat (z.B. sogenannte I-Pad-Klasse). Ist dies nicht der Fall, wäre darzulegen, warum solche Premiumprodukte angeschafft wurden und warum hier keinerlei Technik im Haushalt der Mutter existieren soll. Außerdem wäre der Haftungsanteil bzw. die Leistungsfähigkeit der Mutter darzulegen.


    Die Gefahr eines Gerichtsverfahrens besteht in Unterhaltssachen zu jedem Zeitpunkt. Das könnte hier in alle Richtungen ausgehen.

  • Vielen Dank für eure Rückmeldung. Die Kinderbonus ist auch ein guter Punkt. Ich werde sehen, ob sie vor Gericht gehen. Wenn sie vor Gericht gehen, was denkt ihr, werde ich unbedingt einen Anwalt brauche oder kann ich mich selbst verteidigen? Der Grund ist, dass ich in der Vergangenheit zu viel an einen Anwalt gezahlt habe. Und mein Ex bekommt Hilfe von der Stadt und ich muss selbst bezahlen.

  • Hi,


    nun Prozesskostenhilfe (heißt im Familienrecht Verfahrenskostenhilfe) wird nicht von der Stadt finanziert, sondern vom Land, das ist nämlich für die Justiz zuständig. Und abgesehen davon wird immer verkannt, dass Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe genau genommen nur ein Darlehen ist. Es wird vier Jahre lang überprüft, ob die Rückzahlungsvoraussetzungen da sind. Auch nimmt das Land dem Bedürftigen Kläger nicht das Prozessrisiko ab. Wenn er verliert, muss er die Kosten des obsiegendem Prozessgegners bezahlen. Da gibt es keinen Aufschub, keine Übernahme der Kosten durch den Staat.


    Ich denke mal, du hast hier viele Anregungen bekommen, du weißt, wie du gegenüber dem Anwalt erst einmal selbst argumentieren kannst. Und, nicht vergessen, die anteilige Finanzierung kann man auch als Geburtstags/Weihnachtsgeschenk ansehen. Das würde ich eventuell als Lösung bevorzugen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo, ich bin wieder. Habe ich die Reichsanwalt von meiner Ex schon geschrieben, dass ich das Geld für meine beide Kinder als Geschenk ca. 1900 geleistet. Er hat jetzt zurück geschrieben, dass Geburtstags/Weihnachtsgeschenk wird nicht als Sonderbedarf anerkannt und bedroht mich bei Gericht einzuklagen.


    Was ist eure Meinung?

    Herzlichst,

    VA

  • Hallo Timekeeper,


    ich habe die Geschenke für beide Kinder für letztes Jahr nachgerechnet und bin auf die Summe von 1900 € als Sonderausgaben gekommen. Ich habe den regulären Unterhalt so bezahlt wie er ist und nicht vom regulären Unterhalt abgeschnitten. Ich habe dem Anwalt geschrieben, dass auch für mich Kosten für unterhaltsrechtlichen Sonderbedarf entstanden sind und mit den Geburtstags- und Weihnachtsgeschenken verrechnet wird und da in diesem Jahr nichts kommt.

  • Interessante Link habe ich gefunden:

    Link herausgenommen, bei uns bitte keine Schleichwerbung einfügen. TK



    Kann man schon mit Anwalt diese Hinweise geben?