Hallo und einen Guten Tag an alle Leser,
im letzten Jahr hat mein Ex Mann Klage beim Familiengericht eingereicht, da ihm sein Kind angeblich vorenthalten wird. Daraufhin musste ich zu einem gemeinsamen Gespräch mit meinem Ex Mann zum Sachbearbeiter des Jugendamtes. Vor Ortt konnte ich belegen, dass es so nicht ist. Der Sachbearbeiter erklärte meinem Ex Mann, dass er keine Probleme sehen würde. Mein Ex Mann bat um Einstellung des Verfahrens, was auch erfolgte.
Nun, ein Jahr später beschwert sich mein Ex Mann über die mangelnde Kommunikation zwischen ihm und mir. Ich muss dazu schreiben, dass ich auf Grund vieler Vorkommnisse, welche auch in einem 6 monatigem Annäherungsverbot mündeten, nur nur schriftlichen Kontakt zu meinem Ex Mann pflege. Und das auch nur, wenn es um unser Kind geht. Das Annäherungsverbot ist ausgelaufen und ich wohne mittlerweile weit weg. Mein Ex Mann ruft mich immer wieder an, um Dinge zu besprechen. Ich nehme die Anrufe seit über einem Jahr nicht mehr an. Auch auf SMS antworte ich nicht mehr. Ich schreibe ausschließlich per E Mail. Soviel gibt es auch nicht zu besprechen. Er kann mit seinem Kind jederzeit Kontakt aufnehmen, da es bereits alt genug ist und ein Mobiltelefon hat.
Nun hat sich mein Ex Mann beim Amt darüber beschwert, dass es an ausreichender Kommunikation mangelt. Auch darüber, dass mein neuer Partner ihm seine Meinung zu gewissen Dingen gesagt hat (Kindersitz zur Übergabe mehrfach vergessen usw.)
Daraufhin wurde ich wieder zu einem Gespräch mit meinem Ex Mann vorgeladen.
Ich verstehe nicht wie es sein kann, dass ich gezwungen werde ein solches Gespräch zu führen. Ist eine solche Einladung verpflichtend oder kann das Jugendamt dies nur anbieten. Die Vorladung im Rahmen der Klage meines Ex Mannes musste ich natürlich wahrnehmen. Aber jetzt soll ich zu einem Gespräch was ich wieder icht gefordert habe und in meinen Augen auch nicht notwendig ist.
Danke!