Gespräch beim Jugendamt

  • Hallo und einen Guten Tag an alle Leser,


    im letzten Jahr hat mein Ex Mann Klage beim Familiengericht eingereicht, da ihm sein Kind angeblich vorenthalten wird. Daraufhin musste ich zu einem gemeinsamen Gespräch mit meinem Ex Mann zum Sachbearbeiter des Jugendamtes. Vor Ortt konnte ich belegen, dass es so nicht ist. Der Sachbearbeiter erklärte meinem Ex Mann, dass er keine Probleme sehen würde. Mein Ex Mann bat um Einstellung des Verfahrens, was auch erfolgte.

    Nun, ein Jahr später beschwert sich mein Ex Mann über die mangelnde Kommunikation zwischen ihm und mir. Ich muss dazu schreiben, dass ich auf Grund vieler Vorkommnisse, welche auch in einem 6 monatigem Annäherungsverbot mündeten, nur nur schriftlichen Kontakt zu meinem Ex Mann pflege. Und das auch nur, wenn es um unser Kind geht. Das Annäherungsverbot ist ausgelaufen und ich wohne mittlerweile weit weg. Mein Ex Mann ruft mich immer wieder an, um Dinge zu besprechen. Ich nehme die Anrufe seit über einem Jahr nicht mehr an. Auch auf SMS antworte ich nicht mehr. Ich schreibe ausschließlich per E Mail. Soviel gibt es auch nicht zu besprechen. Er kann mit seinem Kind jederzeit Kontakt aufnehmen, da es bereits alt genug ist und ein Mobiltelefon hat.

    Nun hat sich mein Ex Mann beim Amt darüber beschwert, dass es an ausreichender Kommunikation mangelt. Auch darüber, dass mein neuer Partner ihm seine Meinung zu gewissen Dingen gesagt hat (Kindersitz zur Übergabe mehrfach vergessen usw.)

    Daraufhin wurde ich wieder zu einem Gespräch mit meinem Ex Mann vorgeladen.

    Ich verstehe nicht wie es sein kann, dass ich gezwungen werde ein solches Gespräch zu führen. Ist eine solche Einladung verpflichtend oder kann das Jugendamt dies nur anbieten. Die Vorladung im Rahmen der Klage meines Ex Mannes musste ich natürlich wahrnehmen. Aber jetzt soll ich zu einem Gespräch was ich wieder icht gefordert habe und in meinen Augen auch nicht notwendig ist.


    Danke!

  • Hi,


    ich gehe davon aus, dass Ihr das gemeinsame Sorgerecht habt. Da gibt es von Zeit zu Zeit auch den Bedarf zur Kommunikation. Allerdings ist das sehr wenig. Über 90% aller Entscheidungen sind Alltagsentscheidungen des täglichen Lebens, die trifft derjenige, bei dem sich das Kind gerade aufhält und die sind auch nicht zu rechtfertigen oder weiter zu geben. Und die paar Entscheidungen, die abzustimmen sind, das geht auch schriftlich. Du musst nicht dulden, dass der Ex ständig in Dein Leben reinpfuscht.


    Was moniert er denn konkret? Hält er Kontakt zu seinem Kind, sieht das Kind ihn regelmäßig?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,


    danke für deine Antwort.

    Ja, er sieht sein Kind regelmäßig. Es kommt auch mehrfach im Jahr vor, dass er Umgang absagt, weil er andere Termine hat.

    Im Schreiben vom Jugendamt steht".....wandte sich ans Jugendamt wegen Problemen während der Umgangsübergaben und der allgemeinen Kommunikation mit Dritten."

    Daher bittet man um ein Gespräch. Warum ich kein persönliches Treffen mit ihm möchte, darauf möchht ich hier nicht weiter eingehen.

    Bei den Übergaben wird ganz kurz das Nötigste besprochen. Wenn es mur zu lange dauert, weil er noch mit mir reden möchte, dann bitte ich ihn mir das zu schreiben.

    Das wird ihm nicht passen. Weil er damit nicht zu recht kommt so stehen gelassen zu werden. Zum anderen hat mein neuer Partner ihm bei der letzten Übergabe ein paar Sachen gesagt die nicht laufen. Das Kind war dabei allerdings bereits im Haus und hat nichts davon mitbekommen. Das wird ihm nicht gepasst haben. Und als ich vor kurzem mit neinem Partner ein paar Tage weg gewesen bin und er das Kind hatte, wurde ich mehrfach von ihm angerufen und angeschrieben. Er bat mich um ein Telefonat, da es dringend sei. Da ich diese Dringlichkeit kenne, bat ich ihn schriftlich darum mir zu schreiben was los sei. Daraufhin kam nichts mehr und das Thema war abgeschlossen. Auch im Nachgang sagte er nichts mehr dazu.

    Das wird ihn nerven, dass er nicht über mich verfügen kann. Und deshalb hat er sich beschwert.

    Unser Kind hat fast täglich Kontakt zu ihm. Sie schreiben meistens über ihr eigenes Telefon.

  • Hi,


    dein Neuer sollte sich dringend aus der Kommunikation raus halten. Dass das nichts bringt, sieht man ja jetzt. Nochmals, es gibt sehr wenig, was bei einem eingespielten Kontakt im Rahmen des gemeinsamen Sorgerechts zu kommunizieren ist. Ausnahmen sind die berühmten Notfälle, die ja aber dem Himmel sei Dank selten vorkommen. Ansonsten langt schriftlicher Kontakt. Sinnvoll ist es, dem Vater 1/2 jährlich eine Zeugniskopie zuzuschicken, außerdem kurz über die Entwicklung zu berichten. Kein Roman, wenn keine besonderen Vorfälle da sind, langt 1/2 Seite, dann bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.


    Herzlichst


    TK

  • Vielen Dank! So mache ich das auch. Schuische Sachen werden mitgeteilt, wenn sie krank ist usw.

    Und mein Partner ärgert sich schon, dass er etwas gesagt hat. Aber mein Ex Mann hat ihn angesprochen, da ich nicht dabei gewesen bin. Dann wird er in Zukunft wohl nichts mehr sagen.

    Meine Frage ist ob ich verpflichtend vorgeladen werden kann, weil mein Ex Mann sich an Amt gewandt hat.

    Vor einigen Monaten hat er sich beim Amt darüber beschwert, dass ich ihm angeblich die Geburtskunde nicht zukommen lassen würde. Da er aber im Geburtsort seiner Tochter wohnt, kann er einfach dort zum Amt gehen. Auch das hat ihm nicht gepasst.

    Mir geht es nur darum, dass er sich keine Gespräche mit über das Jugendamt einfordern kann, wenn ihm mal wieder etwas nicht passt.

    Und das auch mein Partner die Übergaben machen muss, lässt sich nicht verhindern.

    Danke nochmal für deine Antworten.

  • Hi,


    er bekommt eine Geburtsurkunde direkt. Nö, du musst dich nicht mit dem Jugendamt auseinander setzen. Und auch bei der Übergabe ist doch nicht viel zu bereden. Das Kind ist ja kein Säugling mehr. Mir fällt da im Augenblick nur die Rückgabezeit ein, vielleicht noch, wann mitgegebene Medis zu nehmen sind. Und das wars.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    Im Schreiben vom Jugendamt steht".....wandte sich ans Jugendamt wegen Problemen während der Umgangsübergaben und der allgemeinen Kommunikation mit Dritten."

    Daher bittet man um ein Gespräch.


    Meine Frage ist ob ich verpflichtend vorgeladen werden kann, weil mein Ex Mann sich an Amt gewandt hat.


    Das JA versucht zu vermitteln (das ist ok). Du kannst gerne den Versuch machen, mit dem JA-Mitarbeiter zu telefonieren.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,


    so lange sich die Mutter an die Absprachen hält, wird es kaum eine Vorladung zu einem Gespräch geben.

    Ich sehe es auch wie edy, dass JA versucht hier zu vermitteln. Die Mutter hat daran aus berechtigten Gründen aber kein Interesse mehr und kann also auch nicht gezwungen werden, solche Gespräche zu führen.


    Aus rein pragmatischen Gründen würde ich aber genau diesen Sachverhalt dem Jugendamt mitteilen.


    Die Befürchtung der Mutter, dass sonst bei jedem Konflikt so ein Gespräch angesetzt werden würde, ist ja nicht unberechtigt.


    Gruß


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