Kindesunterhalt aus Schweiz nach Deutschland, Fragen zur Berechnung

  • Einen wunderschönen guten Abend miteinander


    Ich bin froh dieses Forum gefunden zu haben. Es ist echt schwer einen Ort zu finden um solche Fragen stellen zu können. Hoffe hier bin ich richtig.


    Ich habe einen Sohn, welcher bei der Mutter in Deutschland lebt. Es besteht ein Unterhaltstitel seit 13 Jahren für 105% des Mindestunterhalts. Damals habe ich in Deutschland gelebt und gearbeitet. Irgendwann bin ich in die Schweiz gezogen. Heute Morgen hatte ich dann einen Brief vom Jugendamt in DE im Briefkasten, sie möchten überprüfen ob der Unterhalt den ich zahle weiterhin angebracht ist.


    Nun hat sich in den Jahren doch sehr viel verändert. Ich versuche aktuell zu erraten auf was diese Neuberechnung wohl hinauslaufen wird.


    Brutto verdiene ich 117 000 CHF im Jahr

    Nach Abzüge sind das 104 000

    Meine letzte Steuerrechnung (2019, 2020 sollte in ein paar Wochen kommen) war 7000 CHF


    Folglich sind das netto 97 000 CHF

    geteilt durch 12, sind das im Monat 8083 CHF


    Laut Internet darf ich 5% für Berufsbedingte aufwendungen abziehen, also 8083 / 1.05 = 7698

    Meine Krankenversicherung kostet 330 CHF im Monat, diese darf ich auch abziehen? Falls ja, 7698 - 330 = 7368


    7368 CHF sind, aktuell leicht schwankend, ca. 7070 Euro


    Anscheinend muss bei Unterhalt aus der Schweiz nach Deutschland der Kaufkraftsausgleich berücksichtigt werden. Dieser war 2017 0.6 - einen aktuelleren finde ich nicht. Das wäre also

    7070 * 0.6 = 4420 Euro - somit müsste ich ab jetzt dann 144% zahlen


    Meine Fragen wären:


    - Stimmt die Rechnung so?

    - Meine Frau arbeitet teilzeit und verdient 800 CHF / Monat. Das reicht für sich selbst natürlich nicht und wir leben beide hauptsächlich von meinem Gehalt. Spielt das bei der Berechnung eine Rolle?

    - Soll ich den Brief selber beantworten oder lieber direkt einen Anwalt dazu holen der das für mich tut?

    - Ich lebe in Zürich, das ist teurer als der Schweizer Durchschnitt, jedoch würde ich ausserhalb von Zürich vermutlich auch etwas weniger verdienen. Als Nachteil habe ich in Zürich z.B. eine wesentlich höhere Miete und zahle etwa 2200 Euro / Monat für eine kleine 2.5 Zimmer Wohnung. Werden solche Dinge irgendwie noch berücksichtigt oder ist das alles durch den Kaufkraftsausgleich gedeckt?

    - Meine Krankenversicherung übernimmt nicht alles. So hatte ich letztes Jahr zusätzlich zur Versicherung noch Gesundheitskosten von etwa 3700 CHF. Spielt das eine Rolle?


    Vielen Dank

  • Hi,

    in der Situation würde ich dir auch raten, einen Anwalt zu nehmen, der sich insbesondere in der grenzüberschneidenen Rechtsprechung auskennt. Trotzdem hier einige Hinweise. In der Ländergruppeneinteilung, die unterhaltsrechtlich relevant ist, sind Deutschland und die Schweiz auf einem Level. Es gibt auch in Deutschland extrem teure und extrem preiswerte Gebiete. Gleichwohl kannst Du möglicherweise auf Bereinigungsfaktoren zurück greifen, die es nicht gäbe, wenn du in Deutschland leben würdest oder aber in einer extrem teuren Gegend.


    Unerheblich ist der geringe Verdienst deiner Frau. Denn die Düsseldorfer Tabelle geht ohnehin von zwei Unterhaltsberechtigten aus. Falsch ist auch die Pauschalisierung von 5% für berufsbedingte Aufwendungen. Die wird nicht unbedingt von allen Gerichten so anerkannt, sie kann wesentlich höher liegen, insbesondere, wenn der Fahrtweg zum Arbeitsplatz lang ist. Unerheblich sind bei der Berechnung die Zusatzkosten für ärztliche Behandlung, es sei denn, sie fallen jährlich nachweisbar an. Und nicht vergessen, hälftiges Kindergeld ist bei dir unterhaltsmindernd einzubringen.


    Erheblich könnten die Mietkosten sein. Wie man das aufbaut, wird dir dein Anwalt erklären.


    Ansonsten - dir ist schon klar, dass du zu wenig bezahlst, oder? Bring es in Ordnung.


    Herzlichst


    TK