Einen wunderschönen guten Abend miteinander
Ich bin froh dieses Forum gefunden zu haben. Es ist echt schwer einen Ort zu finden um solche Fragen stellen zu können. Hoffe hier bin ich richtig.
Ich habe einen Sohn, welcher bei der Mutter in Deutschland lebt. Es besteht ein Unterhaltstitel seit 13 Jahren für 105% des Mindestunterhalts. Damals habe ich in Deutschland gelebt und gearbeitet. Irgendwann bin ich in die Schweiz gezogen. Heute Morgen hatte ich dann einen Brief vom Jugendamt in DE im Briefkasten, sie möchten überprüfen ob der Unterhalt den ich zahle weiterhin angebracht ist.
Nun hat sich in den Jahren doch sehr viel verändert. Ich versuche aktuell zu erraten auf was diese Neuberechnung wohl hinauslaufen wird.
Brutto verdiene ich 117 000 CHF im Jahr
Nach Abzüge sind das 104 000
Meine letzte Steuerrechnung (2019, 2020 sollte in ein paar Wochen kommen) war 7000 CHF
Folglich sind das netto 97 000 CHF
geteilt durch 12, sind das im Monat 8083 CHF
Laut Internet darf ich 5% für Berufsbedingte aufwendungen abziehen, also 8083 / 1.05 = 7698
Meine Krankenversicherung kostet 330 CHF im Monat, diese darf ich auch abziehen? Falls ja, 7698 - 330 = 7368
7368 CHF sind, aktuell leicht schwankend, ca. 7070 Euro
Anscheinend muss bei Unterhalt aus der Schweiz nach Deutschland der Kaufkraftsausgleich berücksichtigt werden. Dieser war 2017 0.6 - einen aktuelleren finde ich nicht. Das wäre also
7070 * 0.6 = 4420 Euro - somit müsste ich ab jetzt dann 144% zahlen
Meine Fragen wären:
- Stimmt die Rechnung so?
- Meine Frau arbeitet teilzeit und verdient 800 CHF / Monat. Das reicht für sich selbst natürlich nicht und wir leben beide hauptsächlich von meinem Gehalt. Spielt das bei der Berechnung eine Rolle?
- Soll ich den Brief selber beantworten oder lieber direkt einen Anwalt dazu holen der das für mich tut?
- Ich lebe in Zürich, das ist teurer als der Schweizer Durchschnitt, jedoch würde ich ausserhalb von Zürich vermutlich auch etwas weniger verdienen. Als Nachteil habe ich in Zürich z.B. eine wesentlich höhere Miete und zahle etwa 2200 Euro / Monat für eine kleine 2.5 Zimmer Wohnung. Werden solche Dinge irgendwie noch berücksichtigt oder ist das alles durch den Kaufkraftsausgleich gedeckt?
- Meine Krankenversicherung übernimmt nicht alles. So hatte ich letztes Jahr zusätzlich zur Versicherung noch Gesundheitskosten von etwa 3700 CHF. Spielt das eine Rolle?
Vielen Dank