Kindesunterhalt / eigener Verdienst der variiert

  • Hallo ihr Lieben,


    Ich habe eine Frage bezüglich des Unterhaltes.


    Es mag lächerlich anmuten... aber ich komme grade nicht damit klar...


    Es heißt ja, dass man, wenn man nicht mehr als 1050,- € Netto verdient, keinen Unterhalt zahlen muss... ist das richtig?


    Das macht also 12.600,- € Netto im Jahr.


    Und jetzt meine Frage: Wie ist das, wenn man z.B. in 8 der 12 Monate deutlich weniger als 1050,- € verdient und in den restlichen 4 mehr? Aber immer noch unter 12.600,- € im Jahr ist! Ist man da dann zahlungspflichtig?


    Sollte man zahlungspflichtig sein bei, sagen wir 1.150,- € wären das doch 100,- € die ans Amt geht und nicht der Vollbetrag XY, oder? Das wären dann 400,- € und nicht viermal der Vollbetrag XY


    ist meine Darstellung korrekt?


    MfG

    Frogstein


  • Hallo,


    Es geht um das monatliche Durchschnitts-Einkommen.


    Jährliches Netto /12



    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Danke für die Antwort.


    Ich habe da noch eine andere Frage.


    Sagen wir, Vater lebt getrennt vom Kind, hat aber auch Sorge & Aufenthaltsbestimmungsrecht! Das Kind (13) wird schwanger, kann der Vater das alleinige Sorgerecht einfordern?


    Auch habe ich gehört, dass bei so einem Fall, der Vater des Kindes auch (13) für beide aufkommt (Mutter und Kind) und wenn er nicht kann, dessen Eltern! Und so der Vater aus der Geschichte raus ist...


    Also vom Unterhalt seiner Tochter gegenüber.

  • Hi,


    ich staune immer, wo man was so hört. Die Quellen wären schon interessant. Was hat die Schwangerschaft des Kindes mit dem Sorgerecht für die werdende Mutter zu tun? Erst einmal gar nichts. Und der glückliche werdende Vater muss erst einmal auch gar nichts zahlen, weder für die werdende Mutter noch für sein Kind. Es sei denn, er ist selbst Millionär, aber davon lese ich hier nichts.


    TK

  • Hallo,


    Danke für die unnötige deformierende flapsige Antwort 1A! Auch danke, dass der erste Teil komplett ignoriert wurde...


    Hier eine allgemein gehaltene Antwort... Ich weiß nicht, was in diesem Land »Recht« ist! Da ich nicht Rechtswissenschaft studiert habe. Und da ich, in der regel nicht mit dem »Recht« in Konflikt komme... Nun, habe ich demnach das ganz normale 0815 wissen...


    Auf die schnelle:

    Link gelöscht, siehe Forenregeln. TK


    Hab noch andere, aber die finde ich grade nicht... (bei der Antwort auch keine Lust zu suchen) in denen ist die Rechtslage unklar und daher eine einfach frage...


    Aber ist okay ^^ brauchst nicht zum ersten Teil zu antworten. Oder überhaupt zu irgendwas ;) BB

  • Hallo,


    Sagen wir, Vater lebt getrennt vom Kind, hat aber auch Sorge & Aufenthaltsbestimmungsrecht! Das Kind (13) wird schwanger, kann der Vater das alleinige Sorgerecht einfordern?

    Wenn so junge Menschen Eltern werden, dann kommt das Jugendamt mit ins Spiel.


    Evtl. kommen die jungen Eltern in ein betreutes Jugend-Wohnen.


    Anteilige Kosten, sowie Unterhalt für die jungen Eltern und die Enkelkinder wird man bis zum Selbsthalt verlangen.


    Der Selbstbehalt beträgt z.Zt. 1160 €


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)