Hallo Mal eine Frage zur RWA ...
Gibt es bei der RWA auch sowas wie Verjährung oder ähnliches?
Das ist ja schließlich kein vollstreckbarer Titel den der SHT in der Hand hält ... frage mich gerade was passiert, wenn man eine RWA erhalten hat und dann jahrelang nichts von denen gehört hat und viellecht nach 10 Jahren über den 100.000 liegen sollte
Außerdem würden bei einem so langen Zeitraum ja bei der RWA gar nicht mehr die Beträge stimmen, die als ungedeckter Betrag/Bedarf angegeben wurden
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wurde schon ab und zu mal diskutiert,
zuletzt in Plötzlich Selbstzahler
oder zielt deine frage auf was anderes ab?
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Nein, hier geht es ja nicjt um Selbstzahler. Ich verdeutliche mal mein Beispiel:
RWA 2018 erhalten, Selbstauskunft abgegeben und 2019 mit dem Ergebnis erhalten, dass ich nichts zahlen muss.
Also zahlt der SHT die Heimkosten ...
Wenn ich nun z. B. 2030 über der Grenze von 100.000 liege, gilt dann noch die alte, 12 Jahre alte RWA?
Oder muss der SHT eine neue RWA erstellen (wegen zB Verjährung) bevor er mich um Selbstauskunft bitten kann -
Doch.
Unter dem Link oben gab es eine Diskussion mit weiteren Links, u.A. Rechtswahrungsanzeige nach 9 Jahren was doch einen ähnlichen Fall wie bei dir beschreibt. Oder nicht?
... und ganz ehrlich, zu deinem Beispiel: willst du wirklich wissen wie die Rechtslage im Jahr 2030 sein wird...
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Also zahlt der SHT die Heimkosten ...
Dann bleibt die RWA aus 2018 gültig, weil ja Sozialhilfe geleistet wird.
Es bleibt ja auch Jacke wie Hose, wenn du 2030 über der Grenze liegst.
Das Amt muss ja erstmal eine neue Auskunft einfordern, dies kann dann auch mit einer neuen RWA einher gehen.
Gruß
frase
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bleibt ja auch Jacke wie Hose, wenn du 2030 über der Grenze liegst.
Das Amt muss ja erstmal eine neue Auskunft einfordern, dies kann dann auch mit einer neuen RWA einher gehen.
das sehe ich ein bisschen anders,
wenn zB Kredite in der Zwischenzeit aufgenommen wurden, dann ist es nicht ganz egal wann die RWA kam
aber das Jahr 2030 ist sowieso ein schwieriges Beispiel, wer weiß schon was bis dahin passiert
die Fragestellung dieses Threads an sich ist schon richtig und spannend, nur die "richtige" Antwort zu finden ist schwierig
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Hallo Meg
wenn zB Kredite in der Zwischenzeit aufgenommen wurden, dann ist es nicht ganz egal wann die RWA kam
Sicher ein bedenkenswerter Aspekt.
Welchen Sinn soll dann aber das AEG haben, wenn der UHP ab RWA seine Lebensführung einer möglichen Zahlung unterordnen müsste?
Geht ja nicht nur um Kredite usw., was ist mit Kindern, Heirat etc. ?
Andererseits wissen wir auch, dass die Grenze hier ein Scharfrichter ist. Da sehe ich schon einen Eingriff, wenn man bewusst die Grenze beeinflussen muss.
Sicher ist z.Z. doch nur, wer drunter liegt, wird nicht zur Zahlung herangezogen.
Daher würde ich in diesem Zustand mein Leben so gestalten, wie ich es für richtig halte.
Gruß
frase
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wenn der UHP ab RWA seine Lebensführung einer möglichen Zahlung unterordnen müsste?
Unterorden nicht. Aber wenn der UHP nach der RWA Kredite aufgenommen hat und der SHT die irgendwann nicht anerkennen will, dann hat der SHT ein zusätzliches Argument dafür, nicht mehr und nicht weniger. Wie das Gericht dann entscheiden würde - darüber kann man jetzt lange diskutieren.
Geht ja nicht nur um Kredite usw., was ist mit Kindern, Heirat etc. ?
Verstehe die Frage nicht.
Daher würde ich in diesem Zustand mein Leben so gestalten, wie ich es für richtig halte.
Im Prinzip gebe ich dir recht. Trotzdem sollte der UHP es im Hinterkopf behalten, dass "die RWA nun mal in der Welt ist" und vielleicht etwas vorsichtiger sein, als ein "Normalo-Nicht-UHP". Diese Vorsicht ist insbesondere bei Krediten angebracht, zB um zu überlegen, ob man die Tilgungsrate variieren kann.
Grüße,
m
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Verstehe die Frage nicht.
Nun, ich dachte da an die Veränderung der Lebenssituation.
Kinder werden eher die Leistungsfähigkeit senken.
Bei einem Ehepartner, da kann es ja in beide Richtungen pendeln.
Hat der Ehepartner ein eigenes gutes Einkommen steigt die Leistungsfähigkeit, ist er aber ohne Einkommen würde die LF vermutlich sinken.
Meine Frag war also in diese Richtung gedacht.
RWA in 2018 als Singel und dann bis 2030 (ja keiner kann in die Zukunft schauen) kommen also solche Aspekte auf den Tisch.
Wir dann das SA bemängeln, dass man nun Kinder hat (die ja auch lange studieren könnten), einen Ehepartner ohne Einkommen die eine Leistungsfähigkeit verringer, usw.?
Gruß
frase
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Wir dann das SA bemängeln, dass man nun Kinder hat (die ja auch lange studieren könnten), einen Ehepartner ohne Einkommen die eine Leistungsfähigkeit verringer, usw.?
Nein, damit kommt der SHT vor Gericht nicht durch.
So weit sind wir noch nicht.