Umgang ab Geburt

  • Hallo zusammen,


    ich bin in folgender Situation: Meine Freundin und ich haben uns getrennt um den Zeitpunkt herum als wir erfuhren, dass sie schwanger ist. Unser Kind wird im Juni zur Welt kommen, das Sorgerecht werden wir uns teilen.


    Das Kind wird bei ihr wohnen, ich bin schon ausgezogen. Ich möchte aber so viel Zeit wie möglich mit meinem Kind verbringen, wohne auch nur 5 Minuten mit dem Auto entfernt.

    Wir sind im Guten auseinander gegangen und sie stellt sich dem Umgang in keiner Weise entgegen. Ich habe den Wunsch geäußert, ein paar Tage die Woche ab der Geburt bei ihr zu übernachten, da ich auch diese Zeit mit Baby nicht missen möchte. Sie sieht das positiv, da sie insb. im Wochenbett Unterstützung gebrauchen kann. Unsere Familien wohnen beide zu weit weg um regelmäßig zu helfen. Längerfristig gesehen möchte ich jeden Tag oder mehrmals die Woche nach der Arbeit ein paar Stunden mein Kind besuchen und so wie es geht an den Wochenenden.


    1. Frage: Sie ist der festen Überzeugung lange stillen zu wollen und nicht abzupumpen, weil es so das beste fürs Kindeswohl ist. Darf ich sie dazu überreden mal abzupumpen, damit ich z.B. ohne sie mit meinem Kind zu meinen Eltern fahren kann?


    2. Ich bin ein paar Mal mit ihrem Vater aneinandergeraten, der nun sehr gegen mich ist. Er redet jetzt stark auf sie ein meinen Umgang einzuschränken. Denn wenn ich eventuell so viel Zeit mit dem Kind verbringen würde, hätte das Auswirkungen auf den Kindsunterhalt und sie hätte dann schlimmstenfalls im Nachhinein den finanziellen Nachteil.

    Ich weiß, dass insb. seit unserer Trennung sie da sehr labil ist und leicht beeinflussen lässt.

    In erster Linie geht es mir natürlich um mein Kind und dass ich Zeit mit ihm verbringen möchte. Ich möchte, dass wir eine starke Bindung aufbauen trotz der Trennung. Unterhalt werde ich zahlen müssen, auch wenn es mir lieber wäre, das nach Bedarf zu klären. Gerade ein Baby kostet meiner Meinung nach gar nicht so viel wie ich zahlen muss laut Tabelle und der Rest geht ja praktisch "an sie". Da ich während unserer Beziehung finanziells schon viel für sie aufgekommen bin, ist das tatsähclich ein sensibles Thema für mich.

    Deshalb die Frage: Ist es so, dass ich je mehr Zeit ich mit dem Kind verbringe, das Auswirkungen auf den Unterhalt hat? Wenn ich eben sogar bei Ihnen übernachte (nur sie und das Kind sind bei ihr gemeldet) und auch tagsüber sehr viel Zeit mit dem Kind verbinge, hat das Auswirkungen? Vom Wechselmodell spricht man glaube ich nur, wenn das Kind 50% bei mir wohnen würde.


    Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Danke euch!

  • Hallo Harry 779,


    Als unverheiratete Eltern, steht zunächst nur der Mutter das alleinige Sorgerecht zu, du musst das Sorgerecht für dich


    beantragen.


    Schön dass sich hier beide Eltern noch ziemlich gut vestehen.


    . Darf ich sie dazu überreden mal abzupumpen, damit ich z.B. ohne sie mit meinem Kind zu meinen Eltern fahren kann?

    Nur wenn sie bedingnungslos zustimmt ( besser nicht).


    Du bist dem Kind zu Unterhalt verpflichtet, und zunächst (mindestens 3 Jahre) der Mutter zu Betreuungsunterhalt.


    das Auswirkungen auf den Unterhalt hat?

    nein das hat keine Auswirkungen auf den Kindesunterhalt.


    Vom Wechselmodell spricht man glaube ich nur, wenn das Kind 50% bei mir wohnen würde.

    Es könnte natürlich sein, dass du trotz Wechselmodell den vollen Unterhalt zahlen müsstest.


    Gerade ein Baby kostet meiner Meinung nach gar nicht so viel wie ich zahlen muss laut Tabelle und der Rest geht ja praktisch "an sie".

    Ich denke da liegst du völlig mit deiner Meinung daneben.


    edy

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  • Hi,


    es ist ja schön, dass die Eltern noch miteinander reden können. Nur, man kann sich einerseits totplanen und auch Pläne entwickeln, die sich auf Dauer nicht realisieren lassen. Und beides scheinen wir hier zu haben. Man weiß nicht, ob und wie das mit dem Stillen klappt. Man weiß nicht, wann das Beifüttern anfängt bzw. anfangen sollte. Wann nur noch der Morgen- und Abendtrunk aus der Mutterbrust kommt, das bestimmt letztlich auch das Kind selbst. Und - das Rumreichen eines Neugeborenen ist ohnehin nicht angesagt. Wichtig ist in den ersten Monaten, dass Mutter und Kind zueinander finden, sich das Kind an seine Umgebung gewöhnt, alles andere ist sekundär und/oder nicht dem Kindeswohl entsprechend. Und solange die Mutter stillt, ist alles andere diesen Gegebenheiten anzupassen.


    Das, was du da an Umgang planst, hat mit Umgang wirklich nichts mehr zu tun. Deine Ex muss dich weder ständig in ihrer Wohnung dulden, noch muss sie tägliche Besuche von dir ertragen. Die ersten Monate schläft das Kind ja ohnehin überwiegend, was hast du da in ihrer Wohnung zu suchen? Also, es ist zwingend eine Lösung zu finden, die dem Kindeswohl entspricht, aber auch dem Recht der Mutter auf ein eigenes Leben. Man sollte einfach Konflikte nicht vorprogrammieren. Ich würde für den Einstieg (so entscheiden auch in etwa die Gerichte), einen Umgang etwa 2-3x die Woche für kurze Zeit in der Wohnung der Mutter empfehlen. So lernt man sich kennen, gewöhnt sich aneinander. Wenn das Kind dann länger wach ist, wird diese Zeit ausgeweitet, aber auch außerhalb der Wohnung der Mutter. Ziel ist es , dass das Kind irgendwann so weit ist, dass es längere Zeit bei dir verbringen kann, incl. Übernachtungen. Das wäre ein umsetzbares Modell, nicht sehr konfliktträchtig. Alles andere muss man individuell anpassen, die Bedürfnisse von Eltern und Kindern ändern sich.


    Die Unterhaltsfrage stößt bei mir, wie auch bei edy auf Unverständnis. Einmal sind die Unterhaltsbeträge, die zu zahlen sind, dem jeweiligen Kindesalter angepasst, zum anderen hat man wohl keine Vorstellung davon, was Kinder so kosten. Man hat nämlich anteilige Miete, Nebenkosten wie Heizung, Warmwasser u.s.w. mit einzubeziehen. Und dann kommt man schon auf einen beeindruckenden Betrag. Abgesehen davon, durch wie viele Kleidergrößen wachsen Kinder im ersten Jahr?


    Herzlichst


    TK

  • Danke euch schonmal!


    Zunächstmal: Es geht mir vor allem um die ersten Wochen und Monate nach der Geburt. Weiter könen wir ja nicht planen. Da meine Mutter nicht mehr so mobil ist, ist es für meine Eltern nur sehr schwer möglich uns besuchen zu kommen und Zeit mit ihrem Enkel zu verbringen. Daher würde ich gern mit Baby zu ihnen. Meine Ex würde ich da ungern mitnehmen, weil es eine angespannte Situation werden würde, deshalb der Wunsch, das sie abpumpt. Aber da kan ich dann eben nichts machen. Schade!


    Zum Umgang: natürlich verbringe ich nur in beiseitigem Einverständnis so viel Zeit bei ihr. Eigentlich wünschen wir es und beide so, da sie ja auch sonst keine Hilfe durch Familie oder so hat. Und falls sie die ersten Wochen ans Bett gebunden sein sollte, möchte ich natürlich da sein und helfen. Auf der einen Seite ist es sowieso mein Wunsch viel Zeit mit meinem Kind zu verbringen, auf der anderen Seite würde ich sie praktisch im Stich lassen, falls sie auf Hilfe angewiesen ist mit dem Neugeborenen und ich sie allein lassen würde.

    Sollte es darauf hinaus laufen, dass ich ihr nur auf die Nerven gehe, ist das was anderes.


    Was das finanzielle angeht: Betreuungsunterhalt fordert sie gar nicht. Müsste sie das? Ist das übrlich, wenn man nicht verheiratet war? Sie verdient selbst gut. Ich verstehe eure Einwände, fände es aber doch persönlich unfair, weil ich ja genauso unser Kind betreuen möchte. Nur sind mir die Hände gebunden, wenn es bei ihr wohnt. Da kann ich keine Elternzeit nehmen oder so. Das hat sie in der Hand. Erst auf längere Sicht hin können wir es aufteilen, wenn das dann auch für das Kind gut ist.


    Sie lässt sich leider trotz unseres immer noch guten Verhältnisses vonihrem Vater beeinflussen, der mich nicht leiden kann. Und wenn ihr mir sagen könnt, dass es keinerlei Nachteile bzgl. Unterhalt oder Sorgerecht oder sonst was für sie hat, dass ich so viel Zeit bei den beiden verbringe, dann könnte ich sie beruhigen. Nur kenne ich mich leider selbst nicht so aus und Google hat mich nicht weitergebracht.

  • Hi,


    zunächst einmal solltest du das Kindeswohl vor das Großelternwohl stellen. Das tun die Gerichte auch. Vergiss also den Babytourismus. Es gibt nun mal gerade bei Neugeborenen Grenzen, die du zu respektieren hast. Kontakt zu den Großeltern gibt es dann, wenn das Kind so weit ist, dass eine Trennung von der Mutter vertretbar ist. Ist natürlich auch von der Länge der Fahrt abhängig. Ein Kind ist kein Koffer, den man in den Kofferraum steckt und nach einigen Stunden der Fahrt wieder raus holt.


    Wenn die Kindsmutter wirklich über Wochen bettlägrig sein sein sollte, dann ist sie so lange auch im Krankenhaus, und da ist das Neugeborene bestens versorgt, wirklich, glaub es mir mal.


    Juristisch kann man es auf Nachfolgendes zusammen fassen: du hast Anspruch auf gemeinsames Sorgerecht, wenn nichts dagegen spricht. Du hast Anspruch auf einem dem Alter entsprechenden Umgang mit dem Kind. Der ändert sich mit zunehmendem Alter und ist anzupassen. Ziel sollte die Teilhabe des Kindes am (Alltags)Leben beider Elternteile sein. Wobei das Wechselmodell nicht unbedingt erstrebenswert ist, es ist nicht nur die teuerste Variante, sondern viele Kinder verkraften diese Unruhe einfach nicht. Aber das ist im Augenblick ohnehin uninteressant.


    Nein, es ist der Mutter nicht zumutbar, die Ernährung des Kindes umzustellen, damit der Babytourismus durchgezogen werden kann. Auf die Unterhaltsansprüche hat ein regelmäßiger Kontakt keinerlei Einfluss. Es gibt eine Untersuchung des Bundesministeriums für Familie, mit dem Thema, was Kinder tatsächlich kosten. Die wurde von Frau von der Leyen in Auftrag gegeben. Schon damals kam man bei Neugeborenen auf über 400 € im Monat, incl. Heizung, Miete u.s.w. Kinder, die ALG II bekommen, haben als Neugeborene einen Anspruch auf 285,- € zuzüglich (Warm)Mietanteile. Und das ist die Armutsgrenze. Anders ausgedrückt, Kinder kosten wesentlich mehr, als viele glauben.


    So, und jetzt findet eine tragbare Lösung. Die lebensnah ist und dauerhaft praktikabel ist.


    Herzlichst


    TK

  • Hi TK,


    vielen Dank für deine Einschätzung!


    Bezogen aufs finanzielle, hab ich mich hier vlt. unbeliebt gemacht. Jedoch versteh ich nicht warum meine Anwesenheit bei meinem Kind und der Mutter als unerwünscht vorausgesetzt wird. Andere Väter ziehen sich einfach aus der Verantwortung... aber das ist jetzt nicht relevant.


    Der Vollständigkeit halber möchte ich trotzdem noch hierzu sagen:

    Wenn die Kindsmutter wirklich über Wochen bettlägrig sein sein sollte, dann ist sie so lange auch im Krankenhaus, und da ist das Neugeborene bestens versorgt, wirklich, glaub es mir mal.

    Eine Mutter ist, egal wie die Geburt verlief, danach geschwächt und sollte mind. eine Woche möglichst im Bett bleiben. Was man vorher nicht weiß, ist, ob evtl. Geburtsverletzungen, Babyblues, Depression hinzukommen. Das ist alles nicht unüblich und man wird normalerweise damit nicht im Krankenhaus behalten.

    Ob ein Aufenthalt auf einer Säuglingsstation (medizinische Notwendigkeit ausgenommen), weil die Mutter sich nicht rund um die Uhr selbst kümmern kann, so super ist, kann man diskutieren. In meinen Augen enspticht das nicht dem Kindswohl, da Babys körperlich Nähe insb. zu den Eltern brauchen. Das hat Auswirkungen auf Bindung, Urvertrauen, Stress etc. Und solange das Verhältnis zwischen meiner Ex-Partnerin und mir gut ist, wird sie Betreuung durch Krankenhauspersonal sicher nicht vorziehen, wenn ich als Vater des Kindes zu Hause helfen kann.

    Aber hier geht es ja nicht um pädagogische Themen :).


    Also danke nochmal für die juristische Einschätzung!

  • Man muss das gemeinsame Sorgerecht nicht zwingend beantragen, sondern kann dies, auch schon vor der Geburt, auch freiwillig vereinbaren und beim Jugendamt beurkundet lassen.