Unterhalt bei zweitem Kind

  • Hallo an Alle :)


    Ich habe folgende Frage; Mein Partner hat ein 4Jähriges Kind aus einer früheren Beziehung für den er Unterhalt zahlt.

    Wie wirkt sich das aus, wenn ich mit meinem Partner ein Kind zusammen hätten, auf den Unterhalt des 4 Jährigen Kindes ?


    Vielen Dank für (hoffentlich) hilfreiche Antworten :)

  • Hallo Lena,


    Die Düsseldorfer Tabebelle geht von zwei Unterhalt berechtigten Personen aus.Wenn dein Partner


    genügend Einkommen hat, wird er für zwei Kinder den vollen Unterhalt zahlen müssen.


    Hat er aber nur ein Einkommen über dem Selbstbehalt, dann wird der Betrag über Selbstbehalt auf beide Kinder aufgeteilt.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
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  • Hi,


    das kann man aufgrund deiner knappen Antworten nicht sagen. Grundsätzlich geht die Düsseldorfer Tabelle statistisch gesehen von zwei Unterhaltsberechtigten aus. Wenn nur einer da ist, dann kann es sein, dass der Verpflichtete eine Einkommensstufe hoch gruppiert ist. Diese Höhergruppierung kann dann bei zwei Unterhaltsberechtigten korrigiert werden. Wenn er nicht höher gruppiert ist, muss sich nichts ändern. Wenn er ein Mangelfall ist, kann es wieder anders aussehen. Auch wissen wir nicht, ob die Tatsache, dass er mit jemandem zusammen lebt, in die Unterhaltsberechnung eingeflossen ist. Was in einem Mangelfall von Bedeutung sein kann.


    Herzlichst


    TK