fiktive Fragen:
1. Im Testament nur Geldvermächtnis an Ehefrau. Es soll erst nach Auszug aus dem Haus ausgezahlt werden? ist das zulässig?
2. Hat eine hinterbliebene enterbte Ehefrau ein Wohnrecht im Haus oder muss sie 'sofort' ausziehen.
3. Wie kann die Erbengemeinschaft deren Auszug/Umzug beschleunigen?
4. Darf eine Person aus der Erbengemeinschaft ( hier Schwester des Erblassers) dort auch vorübergehend wohnen, bis das Haus verkauft ist?