Was heisst gesetzlicher Güterstand bzgl Erbanteil?
Ich tippe wir einen Abschnitt aus Ehevertrag-entwurf ab, den ich nicht verstehe:
.."Eheliches Güterrecht- Hinsichtsich des ehelichen Güterrechts soll es grundsätzlich beim gesetzlichen Güterstand verbleiben. Jedoch sollen alle Vermögensgegenstände jedes Ehegatten, Die Anfangsvermöögen im S §1374BGB sind, beim Zugweinnausgleich bei Scheidung der Ehe, in keiner Weise berücksichtigt werden. Sie sollen weder zur Berechnung des Anfangsvermögen noch des Endvermögen hinzugezogen werden.
In dieser Weise sind also von Zugewinnausgleich ausgenommen die Gegenstände, die heute im Eigentum jedes Ehegatten stehen und künftige Erwerbe von dritter Seite von jedes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht". ??
Ist nun Gütertrennung oder was ? Frage: wie hoch wäre ihr Erbteil bzw Wie hoch wäre ihr Pflichtanteil im Falle der Enterbung?
Der Mann ist Eigentümer des bewohnten 1-Familienhaus. Schon vor der Heirat. (ein Sohn aus erster Ehe)
Die Frau (zweite Ehefrau) hatte kein Eigentum außer Kleidung zum Zeitpunkt der Heirat.
Diese Ehe ist kinderlos.