Unterhalt bei 3 Kinder

  • Moin,


    ich benötige mal euer Fachwissen.

    Ich versteh es einfach nicht .


    Laut Düsseldorfer Tabelle muss ich für meine beiden Kinder nach Stufe 5 zahlen.

    Jetzt habe ich mit meiner jetzigen Frau eine Tochter und mir wird gesagt das ich nur noch nach Stufe 4 zahlen muss ?

    Stimmt das ?


    Meine zweite Frage ist .....mein großer ( lebt bei seiner Mutter) benötigte eine Zahnspange. Ohne mein Einverständnis hat sie diverse Zusatzleistungen in Anspruch genommen . Vertrag hat sie mir dem Zahnarzt geschlossen.

    Muss ich diese Zusatzleistungen zahlen oder muss die Mutter das jetzt alleine tragen ?


    Dritte Frage ....seit September 2020 ist der Mutter bekannt ( lt Schreiben der Schule was ich letzte Woche erst von ihr bekommen habe ) das der grosse im Mai 2021 auf Klassenfahrt fährt. Jetzt möchte die Mutter die Hälfte der Kosten von mir haben . Hatte sie das nicht ansparen können?


    Also bitte nicht falsch verstehen ich verdiene gut und zahle auch alles aber muss ich das eigentlich. Kennt sich hier jemand aus ?


    Vielleicht geht es auch anderen so. .....ich möchte mich einfach nur nicht ausnhemen lassen . Leider komme ich mir so vor ...


    Danke für eure Hilfe

  • Hi,


    es ist zutreffend, dass bei drei Kindern eine Zurückstufung in Betracht kommt. Da müsste man sich das ganze Konstrukt mal genauer anschauen. Aber, sofern ein Titel existiert, ist der bis zur Abänderung ohnehin zu bedienen. Nun zu den Zusatzfragen:


    Bei den berühmten Zahnbehandlungen (gibt es eigentlich noch Kinder, die keine Zahnspangen bekommen?) tu ich mich schwer. Da kann ich immer schwer abschätzen, welche Zusatzbehandlungen erforderlich sind, oder zumindest sinnvoll, welche reiner Luxus sind, auch was die Krankenkasse letztlich zurückzahlt bei erfolgreicher Behandlung. Da scheint es auch noch Unterschiede bei den Krankenkassen zu geben. Grobe Faustregel ist, dass sinnvolle Kosten insoweit Sonderbedarf sind. Dieser Mehraufwand ist von den Eltern gemeinsam zu tragen, wird in der Regel nach Verdienst der Eltern gequotelt oder eben hälftig.


    Klassenfahrten sind Regelbedarf, die durch den normalen Unterhalt abgedeckt sind, insoweit war dein Bauchgefühl schon richtig. Dasselbe gilt auch für Konfirmationsfeiern, Kommunionsfeiern u.s.w. Das sind vorhersehbare Kosten, die letztlich bei jedem Kind entstehen (können). Die Grenze ist bei besonderer Förderung, also Nachhilfeunterricht, Förderung von speziellen Begabungen.


    Und bitte nie vergessen, bei Zusatzkosten ist in der Regel die Mutter finanziell mit im Boot.


    Herzlichst


    TK

  • Moin TK ,


    danke für deine hilfreichen Antworten ....konntest mir auf jedenfall helfen.


    Das mit der Herabsetzung bei 3 Kindern ist ein nettes Thema ....habe gelesen das wenn es alles minderjährige sind in der Regel so gehandhabt wird.

    Keine Ahnung ob das stimmt .

    Da wird sich wohl der Gang zum Anwalt lohnen ....über das Jahr gerechnet sind das ja mehrere 100 € .


    Gruß Flo

  • Sehr vernünftig. Es geht ja doch um recht viel Geld, auf die Dauer gesehen. Und wenn ein Titel existiert, dann kommt ja noch dazu, dass der auch aus der Welt geschafft werden muss. Und falls ein neuer Titel erstellt werden soll, bitte drauf achten, dass der befristet bis zum 18. Geburtstag wird. Den Titel kann man dann übrigens gratis beim Jugendamt erstellen lassen, auf der Basis der Berechnung des Anwalts. Besprich diese Problematik auch mit ihm. Viel Erfolg!


    TK

  • Ich würde sogar noch etwas weiter gehen. In den ersten drei Lebensjahren des neuen Kindes bist du auch der Mutter gegenüber zum Betreuungsunterhalt verpflichtet, hast also derzeit 4 Unterhaltsverpflichtungen, die auch eine Herabgruppierung um zwei Stufen rechtfertigen können. (Dass die Mutter gegenüber den Kindern nachrangig ist, würde nur im Mangelfall eine Rolle spielen).