Hallo Zusammen,
nehmen wir folgenden Fall an:
Mutter und Vater seit Geburt des gemeinsamen Kindes getrennt, nicht verheiratet. Vater zahlt der Mutter Betreuungsunterhalt bis zum 3ten Lebensjahr des gemeinsamen Kindes. Geplant war, dass die Mutter sich auch tatsächlich bis zum 3ten Lebensjahr des Kindes ausschließlich um Kindesbetreuung kümmert und nicht erwerbstätig ist bzw. wird. Die Verhältnisse ändern sich und die Mutter beginnt 1 Jahr vor Ende des "regulären" Betreuungsunterhalts zu arbeiten (Teilzeit). Der Kindsvater weiß bisher davon nichts und zahlt per momentan weiter.
Frage: Kann die Mutter auf irgendeine Art und Weise dafür rechtlich belangt werden, weil sie die Erwerbstätigkeit verschweigt? Ist sie nur auf Anfrage auskunftspflichtig? Muss sie es dem Kindsvater mitteilen? Hier ist mehr der rechtliche und nicht moralische Aspekt zu klären...
Angenommen, der Kindsvater weiß von der Erwerbstätigkeit seit Arbeitsbeginn bzw. er erfährt es von der Kindsmutter.
Frage: Ich vermute, dass der Unterhalsanspruch gekürzt werden muss. Ist das richtig? Gibt es dazu eine leichte Formel, in der man den Unterhalt NACH Anrechnung Gehalt Mutter Erwerbstätigkeit berechnen kann?
Zu meinem Verständnis nehmen wir folgende Zahlen:
Kindsmutter Gehalt vor Geburt netto EUR 2.000
Kindsvater Gehalt vor und nach Geburt netto EUR 2.500
Kindsmutter Gehalt Teilzeitstelle netto EUR 1.300
Betreuungsunterhalt aktuell EUR 500
Wie würde die Rechnung aussehen, wenn man den aktuellen Verdienst der Kindsmutter berücksichtigt (EUR 1.300)?
Vielen Dank für Eure Hilfe!