Guten Morgen, ich habe eine wichtige Frage.
meine Situation sieht wie folgt aus. Ich habe eine Tochter mit meiner jetztigen EX Freundin.
Ich habe die Vaterschaft anerkannt und wir haben das gemeinsame Sorgerecht.
vor drei Wochen kam ihr die Idee mich aus der Wohnung zu schmeißen und hatte auch schon einen anderen Kerl.
Wir haben seid ihrer Geburt eine Unterhalts Vereinbarung von 250€ monatlich. Diese habe ich immer überwiesen und auch öfter das doppelte. Wenn irgend etwas gebraucht wird für meine Kleine hole ich es bzw überweise ihr das Geld.
Die Kindesmutter hat noch eine größere Tochter (7 Jahre) der Vater hat auch eine Vereinbarung mit meiner Ex die auch gleich ist 250€ bis die kleine 5 Jahre ist und ab da 300€ monatlich. Diese zahlt er unregelmäßig und zieht geliehenes Geld vom Unterhalt ab.
jetzt ist es so, da jetzt die Trennung bei mir ansteht ( im vollen Gange ) und sie mir eins reinwürgen will weil sie nicht das bekommt was sie will möchte sie einen Unterhalts Titel beim Jugendamt beantragen (bzw. Versucht mir zu drohen) wenn sie es machen würde, und als Grund angibt das sie zu wenig Geld hat, wird der zweite Vater nicht auch begutachtet ? Weil sie kann ja nicht sagen ich habe kein Geld Vater nr.2 soll voll zahlen und Nr. 1 zieht sich aus der Verantwortung?
wäre über jede Antwort dankbar, Fragen beantworte ich schnellstmöglich.
Lg Andi